Keine Erhöhung 2026 – Regierung beschließt Nullrunde
Das Bundeskabinett hat Mitte September 2025 endgültig beschlossen: Der Regelsatz beim Bürgergeld bleiben 2026 unverändert.
Das heißt, Singles, Paare und Familien erhalten im neuen Jahr genau dieselben Beträge wie 2025.
Die Entscheidung sorgt für heftige Debatten. Einerseits begründet die Regierung die Nullrunde mit technischen Gründen und einer sogenannten Besitzschutzregelung. Andererseits warnen Sozialverbände, dass Millionen Haushalte real verarmen, weil die Preise weiter steigen – besonders bei Lebensmitteln und Energie.
Tabelle: Diese Beträge gelten ab 1. Januar 2026
Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Betrag 2025/2026 (monatlich) | Veränderung |
---|---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € | ± 0 € |
2 | Paare, je Partner | 506 € | ± 0 € |
3 | Erwachsene in Einrichtungen | 451 € | ± 0 € |
4 | Jugendliche (14–17 J.) | 471 € | ± 0 € |
5 | Kinder (6–13 J.) | 390 € | ± 0 € |
6 | Kinder (0–5 J.) | 357 € | ± 0 € |
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / § 28 SGB XII – Fortschreibungsverordnung 2026.
Warum gibt es 2026 keine Erhöhung?
Auf den ersten Blick wirkt die Nullrunde wie eine Sparmaßnahme. Tatsächlich liegt die Erklärung in einem statistischen Berechnungsverfahren:
Die Regelsätze werden jedes Jahr nach der sogenannten Fortschreibungsformel angepasst – basierend auf Inflation und Nettolohnentwicklung.
Laut dieser Berechnung müssten die Regelsätze 2026 sogar leicht sinken, weil die Preissteigerung niedriger ausfiel als erwartet.
Da das Gesetz aber keine Kürzungen erlaubt, greift der Besitzschutz (§ 28a Abs. 5 SGB XII): Der bisherige Betrag bleibt bestehen.
Kurz gesagt: Eine „negative Anpassung“ ist verboten – deshalb bleibt das Bürgergeld auf 2025er-Niveau.
So viel bekommen Sie 2026 tatsächlich ausgezahlt
Neben dem eigentlichen Regelbedarf zahlt das Jobcenter auch die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) sowie Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder Kranke. Damit ergibt sich für viele Haushalte eine deutlich höhere Gesamtsumme.
Beispiel für eine alleinstehende Person:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Miete + Nebenkosten (Durchschnitt): 550 Euro
- Gesamtleistung pro Monat: rund 1.110 Euro
Für Familien mit zwei Kindern (6 und 13 Jahre) ergibt sich ein monatlicher Gesamtbedarf von etwa 2.850 Euro – abhängig von der Miete und dem Wohnort.
Kritik: Nullrunde trotz steigender Preise
Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband und die Diakonie Deutschland kritisieren die Entscheidung scharf.
Sie warnen, dass die stagnierenden Sätze angesichts steigender Lebensmittelpreise und Stromkosten nicht mehr existenzsichernd seien.
Laut Berechnungen des Paritätischen müssten die Regelsätze eigentlich auf mindestens 650 Euro für Alleinstehende steigen, um den gesetzlichen Anspruch auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu erfüllen.
Auch zahlreiche Arbeitsmarktexperten fordern eine neue Berechnungsmethode, die realistischere Warenkörbe und regionale Mietkosten berücksichtigt.
Regierung plant große Reform: Aus Bürgergeld wird „Grundsicherung“
Im Zuge der Nullrunde bereitet die Bundesregierung gleichzeitig die größte Reform seit 2023 vor.
Ab Mitte 2026 soll das Bürgergeld wieder „Grundsicherung“ heißen – mit schärferen Mitwirkungspflichten, aber auch besserer Förderung.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Neuer Name: Bürgergeld wird zur Grundsicherung zurückbenannt.
- Sanktionen werden verschärft: Wer Termine versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit Kürzungen von 30 % bis zur kompletten Streichung der Grundsicherung inklusive Wohnungskosten rechnen.
- Mehr Weiterbildungspauschalen: Wer an einer Ausbildung oder Qualifizierung teilnimmt, soll höhere Zuschüsse erhalten.
- Bewilligungszeitraum: Statt 12 künftig nur 6 Monate, um schnellere Anpassungen an Einkommen und Mietkosten zu ermöglichen.
Diese Umstellung soll laut Bundesregierung „mehr Verbindlichkeit und Fairness“ schaffen – Kritiker sprechen dagegen von einem Rückschritt Richtung Hartz IV 2.0.
Zusätzliche Leistungen bleiben gleich
Neben dem Regelbedarf gibt es 2026 keine Änderungen bei:
- Schulbedarf: 130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr.
- Bildungspaket: Zuschüsse zu Klassenfahrten, Nachhilfe oder Vereinsbeiträgen bleiben unverändert.
- Soziale Entschädigung: Leistungen für Gewaltopfer, Kriegsversehrte oder Impfgeschädigte bleiben ebenfalls konstant.
Damit wird 2026 zu einem stabilen, aber auch stagnativen Sozialjahr – ohne reale Leistungssteigerung.
Inflation vs. Bürgergeld: Kaufkraft sinkt real um bis zu 3 %
Obwohl die Inflation laut Bundesregierung 2025 auf etwa 2 % sank, sind viele Preise des täglichen Lebens weiterhin hoch.
Das bedeutet: Das reale Einkommen der Bürgergeld-Beziehenden sinkt, selbst wenn der Nennbetrag gleich bleibt.
Eine Beispielrechnung zeigt:
- Regelbedarf 2024: 563 Euro
- Verbraucherpreisindex 2026: +3 % (im Vergleich zu 2024)
=> reale Kaufkraft 2026: 546 Euro
Das entspricht einem Verlust von 17 Euro monatlich, also rund 200 Euro im Jahr. Sozialexperten sprechen von einer „schleichenden Entwertung der Grundsicherung“.
2027 und 2028: Wieder Erhöhungen erwartet
Ab 2027 tritt laut Koalitionsvertrag ein neuer Anpassungsmechanismus in Kraft, der sich stärker an der Lohnentwicklung orientiert.
Die Regelsätze sollen dann langsam wieder steigen – voraussichtlich um rund 2 % pro Jahr.
Prognose:
Jahr | Erwartete Erhöhung | Regelsatz Alleinstehende |
---|---|---|
2026 | 0 % | 563 € |
2027 | +2 % | ca. 574 € |
2028 | +2 % | ca. 586 € |
Damit sollen künftige Anpassungen wieder planbarer, aber auch weniger dynamisch ausfallen als in den Inflationsjahren 2023–2024.
So reagieren Jobcenter und Kommunen
Die Jobcenter sehen die Nullrunde ambivalent: Einerseits vereinfacht sie die Abrechnung, weil die Sätze unverändert bleiben. Andererseits erwarten viele Kommunen finanzielle Belastungen, weil Miet- und Energiekosten weiter steigen und Zuschüsse öfter beantragt werden.
Einige Kommunen kündigten an, Härtefallfonds einzurichten, um Alleinerziehende und Rentner im Bürgergeld-Bezug gezielt zu unterstützen.
Besonders betroffen seien laut Städtebund die Regionen mit hohen Mieten – etwa München, Stuttgart oder Hamburg.
Tipps für Bürgergeld-Empfänger 2026
- Überprüfen Sie Ihren Bescheid: Auch wenn die Regelsätze gleich bleiben, können sich Änderungen bei Miete oder Nebenkosten auswirken.
- Fristen beachten: Die Bewilligungszeiträume verkürzen sich ab Mitte 2026 auf 6 Monate.
- Zusatzleistungen beantragen: Bildungspaket, Mehrbedarf oder Krankenhilfe werden oft übersehen – hier lohnt ein Antrag.
- Stromkosten prüfen: Sie sind nicht im Bürgergeld enthalten und müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden. Ein Anbieterwechsel kann spürbar sparen.
- Online-Antrag nutzen: Das Bürgergeld kann digital über das Jobcenter-Portal beantragt oder verlängert werden.
Fazit: 2026 bringt Bürgergeld-Stillstand – und politische Veränderungen
Das Jahr 2026 wird für Bürgergeld-Empfangende ein Übergangsjahr ohne spürbare Entlastung.
Die Nullrunde stabilisiert zwar kurzfristig die Ausgaben des Bundes, doch die Kaufkraft der Betroffenen sinkt real weiter.
Ab Mitte des Jahres folgt zudem eine politische Richtungsänderung: Aus dem Bürgergeld wird wieder Grundsicherung, mit neuen Regeln und strengeren Pflichten.
Für Millionen Menschen bedeutet das: mehr Kontrolle – aber kaum mehr Geld!