Wann wird das Bürgergeld für November 2025 ausgezahlt?
Nach den Vorgaben des SGB II erfolgt die Bürgergeld Auszahlung grundsätzlich immer im Voraus, also zum Ende des Vormonats. Damit wird sichergestellt, dass Empfängerinnen und Empfänger zu Beginn des neuen Monats Geld zur Verfügung haben.
Das Bürgergeld für November 2025 wird bundesweit bereits Ende Oktober 2025 überwiesen, wobei die Auszahlungstermine durch regionale Feiertage beeinflusst werden. In den Bundesländern, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein gesetzlicher Feiertag ist – das betrifft Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – erfolgt die Auszahlung schon am Donnerstag, den 30. Oktober 2025. In allen anderen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Saarland) ist der reguläre Auszahlungstag Freitag, der 31. Oktober 2025. Das Geld steht in allen Regionen spätestens am Montag, 3. November 2025, zur Verfügung, auch wenn sich je nach Bank oder Jobcenter kleine Unterschiede ergeben können.
Zusammengefasst:
| Bundesland (Feiertag Reformationstag) | Auszahlung Bürgergeld November 2025 |
|---|---|
| Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | 30. Oktober 2025 (Donnerstag) |
| Alle übrigen Bundesländer (z.B. Bayern, NRW, Berlin etc.) | 31. Oktober 2025 (Freitag) |
Bürgergeld im Voraus: Warum das Geld immer zum Monatsende kommt
Das Bürgergeld wird nicht rückwirkend, sondern vorschüssig gezahlt. Das heißt: Die Auszahlung Ende Oktober deckt bereits den gesamten Monat November ab. Der Grund dafür ist einfach – die Bundesregierung will sicherstellen, dass Empfänger ihre Fixkosten pünktlich begleichen können.
Verzögerungen entstehen nur selten, etwa bei Bankfeiertagen, technischen Wartungen oder Umstellungen im Jobcenter-System. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass das Geld erst am ersten oder zweiten Werktag im neuen Monat sichtbar ist, obwohl die Zahlung rechtzeitig veranlasst wurde.
Wichtig: Diese Faktoren können den Zahlungseingang verzögern
Wer sein Bürgergeld nicht pünktlich erhält, sollte ruhig, aber zielgerichtet handeln. Die häufigsten Ursachen für verspätete Zahlungen sind:
- Änderungen in den persönlichen Daten (z. B. neue Bankverbindung)
- Probleme mit der Kontoeröffnung oder Pfändungsschutzkonten (P-Konto)
- Rückforderungen oder offene Nachweise im laufenden Bewilligungszeitraum
- Feiertagsverschiebungen bei bundesweiten Überweisungen
- Technische Verzögerungen bei internen Jobcenter-Abrechnungen
Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Bewilligungsbescheide sowie Ihre Bankverbindung im Bürgergeld-Konto (Jobcenter-Online-Zugang oder Bürgerportal). Fehler lassen sich häufig schnell klären, bevor es zu Verzögerungen kommt.
Auszahlungskalender: Wann das Bürgergeld kommt
Um den Überblick zu behalten, hilft ein Blick auf den Auszahlungskalender der Bundesagentur für Arbeit. Der nächste Bürgergeld-Termin fällt auf:
| Monat | Auszahlung durch Jobcenter | Geldeingang auf Konto (spätestens) |
|---|---|---|
| November 2025 | Donnerstag, 30. Oktober 2025 | Freitag, 31. Oktober 2025 |
| Dezember 2025 | Freitag, 28. November 2025 | Montag, 1. Dezember 2025 |
| Januar 2026 | Montag, 29. Dezember 2025 | Dienstag, 30. Dezember 2025 |
Hinweis: Die Überweisung erfolgt werktags in den Vormittagsstunden. Bei Banken mit verzögerter Buchung kann die Gutschrift bis zum nächsten Werktag dauern.
Überblick: Bürgergeld Auszahlung 2026
Was tun, wenn das Bürgergeld nicht ankommt?
Sollte das Bürgergeld bis zum 2. November 2025 noch nicht auf dem Konto eingegangen sein, sollten Betroffene sofort handeln. Gehen Sie am besten persönlich zum Jobcenter oder rufen Sie die Zahlstelle an. Dort kann überprüft werden, ob die Überweisung korrekt ausgelöst wurde.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Sofortauszahlung oder eines Darlehens zur Überbrückung. Diese Option wird normalerweise direkt am Schalter des Jobcenters gewährt, sofern ersichtlich ist, dass die Zahlungsverzögerung nicht selbst verschuldet wurde.
So sichern Sie sich eine reibungslose Zahlung
Damit die Auszahlung des Bürgergelds rechtzeitig erfolgt, sollten Empfänger regelmäßig folgende Punkte beachten:
- Änderungen der Bankverbindung sofort melden
- Bei Umzug die neue Adresse unverzüglich angeben
- Bewilligungsbescheide und Weiterbewilligungsanträge frühzeitig prüfen
- Alle Nachweise (z. B. Einkommensnachweise, Mietbescheinigungen) fristgerecht einreichen
- Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren
Ein strukturierter Umgang mit den Jobcenter-Angelegenheiten sorgt dafür, dass keine Zahlungen blockiert werden und das Geld pünktlich ankommt.
Bürgergeld im November 2025: Gibt es Änderungen beim Betrag?
Bislang sind für November 2025 keine Erhöhungen oder Kürzungen des Regelsatzes geplant. Die nächste mögliche Anpassung der Bürgergeld-Regelsätze wird frühestens zum 1. Januar 2026 erwartet, wenn das Statistikamt und die Bundesregierung die jährliche Anpassung beschließen.
Der aktuelle Satz für eine alleinstehende Person liegt bei 563 Euro monatlich, zusätzlich zur Miete und zu den Wohnkosten, die direkt an den Vermieter überwiesen werden können.
Besondere Hinweise für Spätmonats-Eingänge
Da der Auszahlungstermin Ende Oktober 2025 direkt auf ein langes Wochenende in einigen Bundesländern fallen könnte, empfehlen Jobcenter und Sozialverbände, bis spätestens 3. November 2025 mit der Gutschrift zu rechnen. Wer schon am 30. Oktober abends kein Geld auf dem Konto sieht, sollte nicht sofort in Panik geraten – auch innerhalb des Systems kann es zwischen Banklauf und Sollstellung bis zu 24 Stunden differieren.
Fazit: Bürgergeld-Eingang rechtzeitig planen
Für den November 2025 gilt klar: Das Bürgergeld wird am 30. oder 31. Oktober 2025 überwiesen und sollte an diesem Tag auch auf auf allen Konten sein. Wer bis zum Monatsanfang kein Geld sieht, kann sich direkt ans Jobcenter wenden und im Notfall eine Vorschusszahlung beantragen. Mit sorgfältiger Planung, korrekten Daten und regelmäßiger Kontrolle lässt sich vermeiden, dass Miete oder Rechnungen ins Stocken geraten.


