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November 2025: Wann kommt der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss auf das Konto?

Für alleinerziehende Eltern und Kinder ist der pünktliche Eingang von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss essenziell. Mietzahlungen, Einkäufe und laufende Kosten hängen oft von diesem Geld ab. Gerade zum Monatswechsel ist die Unsicherheit groß: Wann wird das Geld überwiesen – und an welchem Tag ist es wirklich auf meinem Konto? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., findest du alle wichtigen Infos für November 2025, Tipps zur Planung und Hinweise bei verspäteten Zahlungen.

Der rechtliche Rahmen: Wer hat Anspruch und wie wird gezahlt?

Der Unterhaltsvorschuss sichert Kindern, deren Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt, die finanzielle Versorgung. Verantwortlich für die Auszahlung sind die kommunalen Jugendämter in Deutschland. Sobald die Bewilligung erfolgt ist, gibt es eine monatliche Zahlung im Voraus – also immer am Ende des Vormonats.

Der reguläre Kindesunterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle und wird in den meisten Fällen direkt vom zahlenden Elternteil überwiesen. Auch hier erfolgt die Überweisung idealerweise zum Beginn des Monats, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag.

Auszahlungstermine im November 2025: Jugendamt und private Unterhaltszahler

  • Unterhaltsvorschuss (Jugendamt):
    Die Zahlung für den Monat November wird aller Erfahrung nach spätestens am letzten Werktag des Vormonats (Oktober) angewiesen. Für November 2025 sollte das Geld also am Donnerstag, 30. Oktober 2025 überwiesen werden, mit Gutschrift auf dem Konto spätestens zum Freitag, 31. Oktober 2025.
  • Kindesunterhalt (privater Zahler):
    Wer monatlich direkt von Mutter oder Vater Unterhalt erhält, sollte diesen spätestens bis zum dritten Werktag im November 2025 auf dem Konto haben. Das Zahlungsziel ist im Gesetz (§ 1612 BGB) festgelegt; dies gewährt eine gewisse Planungssicherheit.

Sollte der Zahlungseingang nach dem Stichtag ausbleiben, empfiehlt sich rasches Handeln, etwa das Jugendamt oder einen Anwalt einzuschalten.

So läuft die Auszahlung ab: Banklaufzeiten beachten!

Auch wenn die Überweisung pünktlich erfolgt, kann das Geld erst bis zu 24 Stunden später auf deinem Konto erscheinen. Bei Überweisungen vom Jugendamt ist häufig ein Buchungslauf am späten Vormittag Standard – größere Banken verbuchen Zahlungen oft sogar tagesaktuell, während kleinere Institute mitunter einen zusätzlichen Tag benötigen.

Wird zum Beispiel am Donnerstag, 30. Oktober 2025, überwiesen, kann die Gutschrift je nach Bank zwischen 30. und 31. Oktober schwanken. Dauerhafte Verzögerungen sind selten, können aber bei Kontowechsel, Feiertagen oder Systemfehlern vorkommen.

Feiertage und Wochenenden: Wann kann sich die Auszahlung verschieben?

Im November 2025 gibt es keine bundesweiten Feiertage, die die Auszahlung beeinflussen (Reformationstag betrifft nur manche Bundesländer). Wenn du dein Geld normalerweise am Monatsletzten erhältst, achte darauf, ob dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Für November 2025 gilt:

  • Auszahlung durch das Jugendamt: spätestens am 30. Oktober (Donnerstag)
  • Gutschrift bei Banken: bis zum 31. Oktober (Freitag)
  • Private Überweisungen: spätestens bis 5. November 2025, je nach Banklaufzeit

Was tun, wenn Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss spät oder gar nicht ankommt?

Gerade bei Zahlungsverzug ist schnelles Handeln gefragt:

  • Prüfe deine Kontodaten (hat sich etwas am Konto/P-Konto geändert?)
  • Kontaktiere direkt das Jugendamt (Nachfragen zur Auszahlung, mögliche technische Probleme)
  • Bei privatem Unterhaltszahler: Direkte Erinnerung oder anwaltliches Schreiben
  • Nachweis der ausbleibenden Zahlung ist Grundlage für weitere Schritte

Das Jugendamt kann bei Problemen mit privater Zahlung auch eine Leistungen als Vorschuss anbieten – der sogenannte „Übergang“ vom privaten Unterhalt auf Unterhaltsvorschuss ist oft unkompliziert möglich.

Auszahlungskalender November 2025

MonatUnterhaltsvorschuss ÜberweisungPrivate UnterhaltszahlungGeldeingang auf Konto
November 2025Donnerstag, 30. Oktober 2025Bis spätestens Mittwoch, 5. Nov.30. Okt. bis 5. Nov. 2025
Dezember 2025Freitag, 28. November 2025Bis spätestens Freitag, 5. Dez.28. Nov. bis 5. Dez. 2025

Diese Übersicht bietet Orientierung und hilft bei der eigenen Monatsplanung.

Hier der Jahres-Auszahlungskalender 2025 / 2026: Auszahlung Unterhaltsvorschuss

Tipps für reibungslose Unterhaltszahlungen

  • Kontodaten regelmäßig aktualisieren und ans Jugendamt/Kinderunterhaltszahler melden
  • Bewilligungsbescheide umgehend auf Änderungen prüfen (Unterhaltsvorschuss)
  • Weiterbewilligungsanträge fristgerecht einreichen (Unterhaltsvorschuss)
  • Bei Umzug auch dem Jugendamt die neue Adresse mitteilen
  • Kontoauszüge am Monatsanfang kontrollieren und Geldeingang prüfen

Recht auf regelmäßige Zahlung – das solltest du wissen

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt gilt laufend, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Jugendamt zahlt auch rückwirkend, wenn Anträge rechtzeitig gestellt wurden. Private Unterhaltszahler müssen rechtzeitig über Veränderungen wie Ausbildungsende oder Einkommensänderungen informieren.

Wenn du wiederholt Probleme mit verspäteten Zahlungen hast, kannst du Unterstützung beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle suchen – oft lässt sich eine Lösung finden, bevor gravierende finanzielle Engpässe entstehen.

Fazit: November 2025 – rechtzeitig Zahlungseingänge kontrollieren!

Für November 2025 gilt: Unterhaltsvorschuss und gesetzlich geschuldeter Kindesunterhalt müssen zwischen dem 30. Oktober und 5. November auf deinem Konto sein. Mit einer guten Vorbereitung, regelmäßigen Kontrollen und bei Unsicherheiten der Nachfrage beim Jugendamt bist du auf der sicheren Seite und kannst stressfrei in den Monat starten.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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