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Historische Mindestlohn Erhöhung 2026: So viel mehr Geld gibt’s ab Januar!

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland deutlich angehoben – ein historischer Schritt, von dem Millionen Menschen profitieren. Die höchste Erhöhung, seit es den Mindestlohn gibt! Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., findest du alle Details zur neuen gesetzlichen Regelung, zur Höhe, den Auswirkungen, zu Mini- und Midijobs, zur politischen Debatte sowie praktische Tipps für dein Arbeitsverhältnis.

Mindestlohn 2026: Erhöhung jetzt Gesetz – so viel gibt es mehr!

Am 29. Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett in Berlin die kräftige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf genau 13,90 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später, ab 1. Januar 2027, folgt erneut ein Plus auf dann 14,60 Euro. Damit steigt die Lohnuntergrenze in zwei Stufen – ein Meilenstein für Arbeitnehmerrechte in Deutschland und die größte Erhöhungsrate seit der Einführung 2015.

Hintergrund: Wer entscheidet, wie hoch der Mindestlohn ist?

Die Entwicklung und Anpassung des Mindestlohns verantwortet die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie unabhängigen Experten. Alle zwei Jahre werden repräsentative Wirtschafts- und Tarifdaten ausgewertet. Die Kommission empfahl im Juni 2025 einstimmig die Anhebung – die Bundesregierung folgt dieser Empfehlung per Verordnung. Bundestag oder Bundesrat müssen nicht mehr zustimmen, das Gesetz tritt automatisch in Kraft.

Die neue Höhe auf einen Blick

  • Aktuell 2025: 12,82 € pro Stunde
  • Ab 01.01.2026: 13,90 € pro Stunde (plus 8,4%)
  • Ab 01.01.2027: 14,60 € pro Stunde (plus 5,0%)

Insgesamt bedeutet das eine Steigerung von rund 13,9 Prozent in nur zwei Jahren – damit profitieren rund 6 bis 6,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt von dieser Anpassung.

Wer bekommt den neuen Mindestlohn?

Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben grundsätzlich:

  • Volljährige Beschäftigte in sämtlichen Branchen – ob Teilzeit, Vollzeit oder kurzfristig angestellt.
  • Minijobber und Personen im Übergangsbereich (Midijob) – hier steigen auch die Verdienstgrenzen (2026: ca. 603 €/Monat).
  • Achtung: Für Auszubildende, Pflichtpraktika und Selbstständige gelten besondere Regeln, für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten kann der Mindestlohn ausgesetzt werden.

Spezielle Branchenmindestlöhne (z.B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung) dürfen nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, werden aber oft gesondert durch Tarifverträge erhöht.

Mehr Geld für Millionen: Wie viel bleibt wirklich übrig?

Wer bisher zum Mindestlohn gearbeitet hat, verdient im Jahr 2026 bei einer 40-Stunden-Woche monatlich rund 160 € mehr brutto als 2025. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber spüren den Zuwachs, etwa durch automatisch steigende Verdienstgrenzen und bessere Absicherung.

Rechenbeispiel für 2026 (Vollzeit, 40 Std./Woche):

JahrStundenlohnMonatslohn brutto
202512,82 €ca. 2.220 €
202613,90 €ca. 2.408 €
202714,60 €ca. 2.530 €

Das Plus ist je nach Steuerklasse und Sozialabgaben spürbar höher, wenn mehrere Familienmitglieder betroffen sind oder vormals branchenspezifisch geringere Löhne gezahlt wurden.

Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs

  • Minijob-Grenze: Steigt automatisch auf ca. 603 €/Monat. Wer mehr verdient, rutscht in den sogenannten Übergangsbereich (Midijob).
  • Midijob-Grenze: Ab 2026 Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € (vorher ab 556,01 €).
  • Für Minijobber gelten die gleichen Mindestlohnbestimmungen – kontrolliere unbedingt deine Abrechnung!

Was bedeutet die Erhöhung für Arbeitgeber?

  • Unternehmen müssen Löhne rechtzeitig an die neuen Vorgaben anpassen.
  • Verstöße gegen den Mindestlohn können Bußgelder bis zu 500.000 € und Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen.
  • Besonders kleine Betriebe in Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk sehen sich höheren Kosten gegenüber. Die Mindestlohnkommission betont jedoch die Tariftreue und die Bedeutung einer fairen Lohnentwicklung für die Gesamtwirtschaft.

Kritik und Reaktionen

  • Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften sprechen von einer gerechten Lohnentwicklung und begrüßen das Ergebnis.
  • Unternehmensverbände und Handwerkskammern warnen vor Belastungen für kleine Betriebe und fordern steuerliche Entlastungen oder Ausgleichsmechanismen.
  • Politisch gab es unterschiedliche Vorstellungen: SPD und Gewerkschaften forderten ursprünglich eine Anhebung auf 15 Euro schon ab 2026, was sich jedoch nicht durchsetzen ließ.

FAQ zum Mindestlohn 2026

Gilt der neue Mindestlohn für alle ab dem 1. Januar 2026?
Ja, sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, die dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen, profitieren von der Erhöhung ab dem Stichtag.

Was passiert, wenn weniger bezahlt wird?
Betroffene sollten beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der Zollbehörde „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ Beschwerde einlegen. Arbeitgeber riskieren hohe Strafen.

Wie finde ich heraus, ob mein Lohn korrekt ist?
Mit dem Mindestlohn-Rechner vom Bundesarbeitsministerium lässt sich rasch ermitteln, ob das Gehalt stimmt. Auch Lohnabrechnungen kritisch prüfen!

Fazit zur Mindestlohn Erhöhung 2026

Ab 2026 gilt für Deutschland ein deutlich höherer Mindestlohn. Die neue Lohnuntergrenze bringt Beschäftigten spürbar mehr Geld und ist das Ergebnis harter Verhandlungen in der Mindestlohnkommission. Arbeitgeber müssen sich rechtzeitig vorbereiten, Beschäftigte sollten ihre Abrechnungen genau prüfen und ihre Rechte kennen. So stellt der neue Mindestlohn 2026 eine wichtige Weichenstellung für mehr soziale Gerechtigkeit und stabile Einkommen im Land dar.

Quelle

Bundesarbeitsminsiterium

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Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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