Keine Erhöhung des Pflegegelds 2026 – Das sind die Fakten
Anders als viele vermuten, wird das Pflegegeld im Jahr 2026 nicht erhöht. Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025. Eine weitere Erhöhung ist laut Gesetzgeber erst wieder für 2028 vorgesehen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025, als das Pflegegeld um 4,5% gestiegen ist. Die Bundesregierung verfolgt stattdessen andere Reformvorhaben, etwa die Einführung eines Familienpflegegeldes und die Begrenzung der Eigenanteile in Heimen.
Tabelle: Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2025/2026 | 
|---|---|
| 1 | Kein Anspruch | 
| 2 | 347 € | 
| 3 | 599 € | 
| 4 | 800 € | 
| 5 | 990 € | 
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben weiterhin keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber den Entlastungsbetrag nutzen. Die Beträge gelten bundesweit einheitlich.
Wichtige Neuerungen 2026: Familienpflegegeld und Reformen in Planung
Auch wenn die Leistungsbeträge nicht steigen, sollen 2026 wichtige strukturelle Neuerungen geplant werden:
- Familienpflegegeld: 2026 soll darüber nachgedacht werden, ob pflegende Angehörige einen Lohnersatz erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege unterbrechen. Es könnte 65 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich betragen.
- Begrenzung der Eigenanteile: Auch sollen Pläne überdacht werden, den Eigenanteil für die stationäre Pflege zu deckeln. Es ist ein Höchstbetrag von ca. 1.000 € monatlich für die Unterbringung im Pflegeheim im Gespräch..
Neben dem klassischen Pflegegeld bleibt das separate Entlastungsbudget weiter bestehen (3.539 € pro Jahr) – es ermöglicht die kombinierte und flexible Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Was bleibt gleich: Anspruch, Auszahlung und Antrag
- Anspruch haben weiterhin Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden.
- Das Geld wird monatlich im Voraus gezahlt und ist steuerfrei.
- Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse. Anspruch besteht ab dem Monat der Antragstellung, rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.
Um das Pflegegeld zu erhalten, muss in der Regel regelmäßig eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrgenommen werden (Pflegeberatung mindestens halbjährlich für Pflegegrad 2+3, vierteljährlich für 4+5).
Tipps für pflegende Angehörige: Worauf 2026 besonders zu achten ist
- Prüfen, ob das neue Familienpflegegeld für Sie in Frage kommt, falls Sie beruflich kürzertreten müssen.
- Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und Entlastungsbudget (3.539 € jährlich) optimal nutzen und rechtzeitig beantragen.
- Bei Überschreiten bestimmter Kosten (z. B. Umbau, Hilfsmittel) stehen Zusatzleistungen wie der einmalige Zuschuss bis 4.180 € zur Verfügung.
- Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen regelmäßig prüfen, da Sachleistungen 2024/2025 angehoben wurden, aber 2026 nicht steigen.
FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegeld 2026
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein, es bleibt auf dem Stand von 2025 stabil – nächste Erhöhung: 2028.
Was ist das Familienpflegegeld?
Ein Lohnersatz für pflegende Angehörige, wenn sie für die Pflege zu Hause den Job reduzieren oder ruhen lassen. Auszahlung: 65 % vom letzten Nettoverdienst, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €.
Wer bekommt Pflegegeld?
Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause privat gepflegt werden.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle 131 € pro Monat, die flexibel eingesetzt werden können, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuung.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Für 2027 sind keine größeren Änderungen geplant. Experten und Sozialverbände fordern jedoch angesichts der Inflation und steigender Pflegekosten bereits Nachbesserungen. Die Bundesregierung will bis Ende 2026 ein umfassendes Reformpaket schnüren. Im Fokus: bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, stabile Finanzierung der Pflegekassen und eine gerechte Entlastung pflegender Angehöriger.
Tipp: Wer auf Pflegegeld angewiesen ist, sollte sich regelmäßig über Neuerungen informieren und alle Ergänzungsleistungen ausschöpfen – insbesondere das Familienpflegegeld und das Entlastungsbudget, um finanzielle Vorteile zu sichern.
 
					 
			 
                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                                                                                            

