Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Pflegegeld 2026: Beträge, Neuerungen, Erhöhung? & was jetzt zählt

Das Pflegegeld 2026 ist für Millionen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ein zentrales Thema. Nach den spürbaren Erhöhungen in den Vorjahren stellt sich die Frage: Kommt auch 2026 eine Erhöhung, und was sollten Betroffene jetzt wissen? Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., bietet einen tiefgehenden Überblick über die aktuellen Zahlen, Gesetzeslagen sowie relevante neue Regelungen und gibt praxisnahe Tipps für Betroffene.

Keine Erhöhung des Pflegegelds 2026 – Das sind die Fakten

Anders als viele vermuten, wird das Pflegegeld im Jahr 2026 nicht erhöht. Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2025. Eine weitere Erhöhung ist laut Gesetzgeber erst wieder für 2028 vorgesehen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025, als das Pflegegeld um 4,5% gestiegen ist. Die Bundesregierung verfolgt stattdessen andere Reformvorhaben, etwa die Einführung eines Familienpflegegeldes und die Begrenzung der Eigenanteile in Heimen.

Tabelle: Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad

PflegegradPflegegeld pro Monat 2025/2026
1Kein Anspruch
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben weiterhin keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber den Entlastungsbetrag nutzen. Die Beträge gelten bundesweit einheitlich.

Wichtige Neuerungen 2026: Familienpflegegeld und Reformen in Planung

Auch wenn die Leistungsbeträge nicht steigen, sollen 2026 wichtige strukturelle Neuerungen geplant werden:

  • Familienpflegegeld: 2026 soll darüber nachgedacht werden, ob pflegende Angehörige einen Lohnersatz erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege unterbrechen. Es könnte 65 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich betragen.
  • Begrenzung der Eigenanteile: Auch sollen Pläne überdacht werden, den Eigenanteil für die stationäre Pflege zu deckeln. Es ist ein Höchstbetrag von ca. 1.000 € monatlich für die Unterbringung im Pflegeheim im Gespräch..

Neben dem klassischen Pflegegeld bleibt das separate Entlastungsbudget weiter bestehen (3.539 € pro Jahr) – es ermöglicht die kombinierte und flexible Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Was bleibt gleich: Anspruch, Auszahlung und Antrag

  • Anspruch haben weiterhin Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden.
  • Das Geld wird monatlich im Voraus gezahlt und ist steuerfrei.
  • Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse. Anspruch besteht ab dem Monat der Antragstellung, rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

Um das Pflegegeld zu erhalten, muss in der Regel regelmäßig eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrgenommen werden (Pflegeberatung mindestens halbjährlich für Pflegegrad 2+3, vierteljährlich für 4+5).

Tipps für pflegende Angehörige: Worauf 2026 besonders zu achten ist

  • Prüfen, ob das neue Familienpflegegeld für Sie in Frage kommt, falls Sie beruflich kürzertreten müssen.
  • Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und Entlastungsbudget (3.539 € jährlich) optimal nutzen und rechtzeitig beantragen.
  • Bei Überschreiten bestimmter Kosten (z. B. Umbau, Hilfsmittel) stehen Zusatzleistungen wie der einmalige Zuschuss bis 4.180 € zur Verfügung.
  • Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen regelmäßig prüfen, da Sachleistungen 2024/2025 angehoben wurden, aber 2026 nicht steigen.

FAQ: Häufige Fragen zum Pflegegeld 2026

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein, es bleibt auf dem Stand von 2025 stabil – nächste Erhöhung: 2028.

Was ist das Familienpflegegeld?

Ein Lohnersatz für pflegende Angehörige, wenn sie für die Pflege zu Hause den Job reduzieren oder ruhen lassen. Auszahlung: 65 % vom letzten Nettoverdienst, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €.

Wer bekommt Pflegegeld?

Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause privat gepflegt werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Unabhängig vom Pflegegrad erhalten alle 131 € pro Monat, die flexibel eingesetzt werden können, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuung.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Für 2027 sind keine größeren Änderungen geplant. Experten und Sozialverbände fordern jedoch angesichts der Inflation und steigender Pflegekosten bereits Nachbesserungen. Die Bundesregierung will bis Ende 2026 ein umfassendes Reformpaket schnüren. Im Fokus: bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, stabile Finanzierung der Pflegekassen und eine gerechte Entlastung pflegender Angehöriger.

Tipp: Wer auf Pflegegeld angewiesen ist, sollte sich regelmäßig über Neuerungen informieren und alle Ergänzungsleistungen ausschöpfen – insbesondere das Familienpflegegeld und das Entlastungsbudget, um finanzielle Vorteile zu sichern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.