1. Frühere Auszahlung der gesetzlichen Rente
Die wohl wichtigste Änderung betrifft den Zahltag der gesetzlichen Rente: Im November fällt der 30. auf einen Samstag, deshalb erfolgt die Zahlung bereits am Freitag, den 29. November 2025. Für viele Rentner bedeutet das: Das Geld ist bereits einen Tag früher auf dem Konto, sowohl für Nachschussrentner (laufender Monat) als auch für Vorschussrentner (Folgemonat Dezember).
- Zahltag November 2025: 29.11. statt 30.11.
- Gilt für alle Rentner mit Kontoverbindung in Deutschland
- Tipp: Den Kontoeingang frühzeitig prüfen, besonders bei größeren Überweisungen/zukünftigen Planungen.
2. Neue Altersrenten für bestimmte Jahrgänge
Im November 2025 dürfen neue Geburtsjahrgänge die Altersrente beantragen:
- Für die reguläre Altersrente erreichen z. B. Versicherte mit Geburtsdatum November 1959 oder 1958 (je nach Eingliederung und Wartezeiten) die Altersgrenze und können die Rente regulär beziehen.
- Ebenso beginnt der Anspruch auf Rente für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte oder Empfänger der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ für bestimmte Geburtsmonate.
- Wer in den betroffenen Jahrgängen geboren ist, sollte jetzt seine Antragsunterlagen vorbereiten.
- Die Deutsche Rentenversicherung informiert automatisch, sofern die nötigen Daten vorliegen; bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung.
3. Anpassung beim Rentenzuschlag und Erwerbsminderungsrente
Ab November 2025 gelten neue Regeln für den Rentenzuschlag:
- Der bisherige Rentenzuschlag (z. B. für Zeiten vor 1992 oder im Osten) wird zum Monatsende abgeschafft oder durch eine neue Berechnung ersetzt. Die Rechtsgrundlage ist § 307i SGB VI.
- Daraus können sich Änderungen bei der Rentenhöhe – oft mehrere Euro im Monat – ergeben. Betroffene erhalten einen individuellen Bescheid.
- Die Erwerbsminderungsrente wird erneut reformiert: Die Zurechnungszeit, die die eigene Berufsbiografie bei der Berechnung aufwertet, verlängert sich. Damit erhöht sich für viele mit gesundheitlicher Beeinträchtigung die monatliche Rente spürbar. Dies erfolgt automatisch, ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.
4. Digitale Renteninformation und Verwaltung
Die Renteninformation wird weiter digitalisiert:
- Ab November erhalten immer mehr Rentner ihre jährliche Renteninformation und Leistungsbescheide elektronisch – aktiviert über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung oder per E-Mail.
- Wer noch keinen Zugang hat, sollte sich informieren, wie die Umstellung abläuft und entsprechende Zugangsdaten beantragen.
- Die digitale Administration erleichtert die Planung und hilft bei schnellen Rückfragen.
5. Steuerliche und Bank-Fristen für Rentner
Für Rentner mit Nebenverdiensten, Kapitaleinkünften oder Steuerpflicht gibt es im November wichtige Deadlines:
- Ab 1. November 2025 müssen alle Bankkunden (auch Rentner) ihre Steuer-Identifikationsnummer bei ihrer Bank nachgewiesen haben. Versäumt man dies, droht eine Kontosperrung oder pauschale Versteuerung auf Zinsen.
- Besonders betroffen sind Rentner mit (Spar-)Konten oder Genossenschaftsanteilen, die bislang keine Steuer-ID gemeldet haben.
- Wer steuerliche Vorteile aus dem „alten“ Grundfreibetrag nutzen möchte, sollte bis Ende November seinen Lohnsteuerantrag oder die entsprechende Erklärung abgeben.
- Ab 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag, was auch viele Rentner entlastet – entscheidend ist aber die fristgerechte Meldung der Steuer-ID jetzt im November.
6. Fristende für Kfz-Versicherung: Wechsel spart bares Geld
Auch Rentner mit eigenem Auto profitieren im November von einer wichtigen Chance:
- Die Kündigungsfrist für bestehende Kfz-Versicherungen endet meist am 30. November. Wer Tarife vergleicht, kann durch einen Wechsel oft deutlich sparen.
- Gerade für Senioren mit geringer Fahrleistung oder speziellen Rabatten gibt es deutlich günstigere Angebote.
7. Neue Prüfungen beim Rundfunkbeitrag
Ab November 2025 starten neue Haushaltsprüfungen für den Rundfunkbeitrag:
- Rentner, die bislang eine Befreiung von der Rundfunkgebühr haben, werden angeschrieben und müssen ggf. erneut Belege einreichen. Wer Post erhält, muss zeitnah reagieren; ansonsten läuft die Prüfung automatisch.
- Tipp: Jegliche Befreiung, etwa wegen Pflegegrad oder Grundsicherung, sollte vorher aktualisiert werden.
8. Änderungen für Rentner im Ausland
- Die Kontrollen und Rückfragen für Rentenbezieher, die im Ausland leben, sind ab November 2025 strenger. Die Rentenversicherung verlangt teilweise aktualisierte Nachweise zum Aufenthaltsstatus und den rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen.youtube
- Wichtig: Fristen in Behördenkorrespondenz genau beachten und Rückmeldungen nicht verzögern.
FAQ: Was Rentner im November 2025 wissen sollten
Wann kommt die November-Rente?
Am Freitag, 29. November 2025 – einen Tag früher als sonst.
Welche Änderung betrifft Rentenzuschläge?
Ältere Zuschläge entfallen ab Dezember 2025 und werden neu berechnet (§ 307i SGB VI).
Was passiert, wenn ich meiner Bank keine Steuer-ID gebe?
Es droht Kontosperrung oder pauschale Steuer auf Zinsen.
Wer kann ab November neu in Rente gehen?
Neuer Jahrgang ab November 2025 sowie Betroffene in besonderen Rentenarten.
Bleibt meine Grundsicherung im Alter unverändert?
Ja, im November ändert sich nichts.
Tabelle: Änderungen im November 2025 für Rentner
| Thema | Änderung/Frist | Gültig ab | Wer ist betroffen |
|---|---|---|---|
| Rentenzahlung | Auszahlung am 29.11. | 29. November 2025 | Alle Rentner |
| Altersrente | Neuer Jahrgang ab November | November 2025 | Geburtsjahrgänge |
| Rentenzuschlag | Neue Berechnung/Abschaffung | ab Ende November | Zuschlagsberechtigte |
| Steuer-ID bei Banken | Pflicht zur Meldung | 1. November 2025 | Bankkunden, Rentner |
| Kfz-Versicherung | Kündigungsfrist/Wechsel | 30. November 2025 | Autobesitzer |
| Rundfunkbeitrag | Haushaltsprüfung | November 2025 | Beitragsbefreite |
| Grundsicherung | Nullrunde/Sätze unverändert | November 2025 | Sozialhilfeempfänger |
| Auslandskontrolle | Strengere Prüfung | ab November 2025 | Rentner im Ausland |


