Rente 2026: Wer mit 64 Jahren noch abschlagsfrei in Rente gehen kann – nur diese Gruppe profitiert!
Im Jahr 2026 ist es nur noch für eine sehr kleine Gruppe möglich, mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die gesetzlichen Regeln wurden in den letzten Jahren verschärft. Die zentrale Voraussetzung bleibt eine besonders lange Versicherungszeit – und selbst dann gelten enge Grenzen. Im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., eine präzise und aktuelle Darstellung, welche Gruppen tatsächlich noch mit 64 ohne Abzüge in die Altersrente starten können.
Nur die „letzten Übergangsjahrgänge“ profitieren überhaupt noch von der Option, mit exakt 64 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen:
Dies betrifft den Jahrgang 1962 (ab 64 Jahre und 8 Monate) und 1963 (ab 64 Jahre und 10 Monate). Für sie ist, je nach Geburtsmonat, 2026 in seltenen Fällen noch der Rentenstart mit rund 64 Lebensjahren abschlagsfrei möglich.
Ab Geburtsjahrgang 1964 ist die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei besonders langjährig Versicherten gesetzlich auf 65 Jahre angehoben; 64 ist dann definitiv ausgeschlossen.
45 Versicherungsjahre sind Pflicht
Die abschlagsfreie „Rente mit 64“ setzt mindestens 45 anerkannte Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Angerechnet werden dabei:
Auch schwerbehinderte Versicherte (GdB mindestens 50) konnten früher mit 64 ohne Abschlag in Rente gehen. Ab den Geburtsjahrgängen 1964 und jünger ist aber auch für diese Gruppe nur noch eine abschlagsfreie Rente ab 65 möglich – ein Renteneintritt mit 64 bleibt hier ab 2026 ausgeschlossen.
Tabelle: Abschlagsfreie Rente mit 64 – Wer ist 2026 dabei?
Geburtsjahr
Abschlagsfreie Rente mit 64 möglich?
Voraussetzungen
Vor 1962
Ja, aber regulär älter
45 Versicherungsjahre
1962
In seltenen Fällen (64 + 8 Monate)
45 Versicherungsjahre
1963
In seltenen Fällen (64 + 10 Monate)
45 Versicherungsjahre
Ab 1964
Nein, frühestens mit 65
45 Versicherungsjahre
Schwerbehinderung
Nein (ab 1964 mit 65 abschlagsfrei)
35 Jahre + Schwerbehinderung
Fazit: Ab 2026 ist die „Rente mit 64“ ohne Abschläge so gut wie abgeschafft
Die Türen für einen abschlagsfreien Renteneinstieg mit 64 Jahren schließen sich 2026 nahezu komplett. Nur einzelne Menschen der Jahrgänge 1962 und 1963, die sehr früh im Jahr geboren wurden und 45 Versicherungsjahre nachweisen können, profitieren noch ein letztes Mal von dieser Option. Für alle anderen – inklusive schwerbehinderter Menschen – ist die abschlagsfreie Altersrente ab 2026 frühestens ab dem 65. Geburtstag erreichbar. Wer mit 64 regulär in Rente geht, muss erhebliche Abschläge in Kauf nehmen.
Eine persönliche Beratung durch die Rentenversicherung ist empfehlenswert, um die wenigen noch bestehenden Sonderwege rechtssicher zu nutzen und zu prüfen, ob alle Versicherungszeiten korrekt angerechnet werden.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
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