Änderungen bei der Altersrente für Schwerbehinderte
Ab 2026 gilt für alle ab 1964 Geborenen: Die abschlagsfreie Altersrente ist erst mit 65 Jahren möglich. Ein vorzeitiger Renteneinstieg bleibt ab 62 Jahren erlaubt, jedoch mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 % (pro Monat vor Erreichen der regulären Altersgrenze 0,3 %). Frühere Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen entfallen, sodass ältere Jahrgänge noch von alten Regeln profitieren können, während jüngere sich auf die neue Grenze bei der Rente für schwerbehindere Menschen einstellen müssen.
- Voraussetzungen sind weiterhin ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre.
- Anspruchsberechtigte müssen den Schwerbehindertenausweis spätestens zum Renteneintritt vorlegen. Herabstufungen danach haben keinen Einfluss auf den Rentenanspruch.
Steuerrechtliche Neuerungen ab 2026
Mit dem Behinderten- bzw. Schwerbehinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) bleibt die Höhe des Steuerfreibetrags zwar gleich, doch der Nachweis muss künftig digital erfolgen. Die gesamte Verfahrensabwicklung rund um den Freibetrag und andere Nachweisformen (z. B. EU-Ausweis, Parkausweis) wird digitalisiert, was für Betroffene mehr Effizienz und weniger Papier bedeutet.
- Pauschbeträge richten sich nach dem Grad der Behinderung:
- Bei 100% GdB können bis zu 2.840 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, für geringere Grade entsprechend weniger.youtube
- Die Hinterlegung der Steuer-ID beim Versorgungsamt wird verpflichtend, um automatisierte Abgleiche und Steuervorteile zu gewährleisten.
Aktivrente und Hinzuverdienstgrenzen
Eine zentrale Neuerung ist die Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, darf künftig bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei hinzuverdienen. Diese Regelung soll Anreize für weiterhin aktive Rentner schaffen, auch für Menschen mit Schwerbehinderung bietet sie attraktive Zusatzmöglichkeiten.
- Darüber hinaus dürfen schwerbehinderte Rentner auch mit Vorruhestand bis zu 46.060 € jährlich hinzuverdienen, ohne die Rente zu gefährden.
- Dennoch sollten Betroffene rechtzeitig ihre Lebensplanung an die neuen Rahmenbedingungen anpassen und sich frühzeitig erklären lassen, wie Flexi-Rente, Teilrente und Ausgleichszahlungen genutzt werden können.
Digitale Nachweisverfahren und Barrierefreiheit
Ab 2026 setzt die Verwaltung auf digitale Nachweise für den Behindertenstatus und alle damit verbundenen Vergünstigungen – Bundes- und EU-Ausweise sowie Nachweise für den Steuerfreibetrag werden elektronisch ausgestellt und hinterlegt. Gleichzeitig soll das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) dafür sorgen, dass digitale und physische Verwaltungsprozesse für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.
- Tipp: Betroffene sollten schon heute die Verfügbarkeit digitaler Ausweisdokumente prüfen und erforderliche Anträge rechtzeitig stellen, um ab 2026 keine Nachteile zu erleiden.
Handlungsempfehlungen von Für soziales Leben e.V.
Für schwerbehinderte Menschen bedeutet die Reform ab 2026: Weniger Spielraum für einen vorzeitigen, abschlagsfreien Ruhestand, dafür Effizienz und neue Möglichkeiten bei Steuervorteilen und Hinzuverdienst. Die Umstellung aller Nachweise auf digitale Verfahren erfordert rechtzeitige Vorbereitung und Beratung.
- Schwerbehinderte sollten sich jetzt beraten lassen, um individuelle Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. steuerlicher Ausgleich, Flexi-Rente, digitale Ausweise) optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
- Die Anpassung an die neuen Altersgrenzen, digitale Nachweiswege und steuerliche Optionen ist für die selbstbestimmte Lebensplanung ab 2026 entscheidend.
Diese umfassenden Veränderungen machen die sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Information unerlässlich, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden – und das volle Potenzial der neuen Regelungen auszuschöpfen.


