Endlich Klarheit im Dschungel der Grundsicherung: Hilfe durch gesetzlichen Betreuer!

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Wie ein gesetzlicher Betreuer im Bereich Grundsicherung / Bürgergeld helfen kann

Ein gesetzlicher Betreuer im Bereich Grundsicherung / Bürgergeld kann

  • den Betreuten bei der Antragstellung unterstützen. Dies umfasst die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die Begleitung zu Terminen beim Jobcenter und die Vertretung des Betreuten gegenüber dem Jobcenter.
  • den Betreuten bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen. Dies kann zum Beispiel die Einlegung von Widersprüchen gegen Bescheide des Jobcenters oder die Klage vor dem Sozialgericht sein.
  • den Betreuten bei der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen. Dies kann zum Beispiel die Erstellung eines Haushaltsplans und die Kontrolle der Ausgaben sein.

Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, da dadurch die Rechte des Betreuten, hier des Beziehers von Grundsicherung bzw. Bürgergeld, zum Teil eingeschränkt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Betroffene muss „psychisch krank“ bzw. „körperlich, geistig oder seelisch behindert“ sein.
  • Er darf nicht in der Lage sein, seine Angelegenheiten oder einen Teil seiner Angelegenheiten zu regeln.
  • Er muss volljährig sein.

Die Person, um die es geht, muss in also in ihren Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeiten eingeschränkt sein. Dies kann zum Beispiel durch eine psychische Erkrankung, eine geistige Behinderung oder eine altersbedingte Demenz sein.

Gegen den freien Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Wer bestellt den Betreuer und wie ist der Verfahrensgang?

Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt durch das Amtsgericht. Das Gericht wird einen Sachverständigen anhören, um festzustellen, ob eine Betreuung erforderlich ist und welcher Aufgabenkreis für den Betreuer erforderlich ist. Soll sich der Betreuer um das Bürgergeld kümmern, so ist der Aufgabenkreis Vermögenssorge notwendig.

Wer glaubt, einen gesetzlichen Betreuer zu benötigen, kann einen entsprechenden Antrag an das örtliche Amtsgericht stellen. Eine Betreuung anregen können auch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder sonstige Dritte.

Zusammenfassung zu Grundsicherung / Bürgergeld und gesetzliche Betreuung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ein gesetzlicher Betreuer kann Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, eine wichtige Unterstützung sein. Er kann den Betreuten bei der Antragstellung, der Durchsetzung seiner Rechte und der finanziellen Verwaltung des Bürgergeldes unterstützen.

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