Die wichtigsten Änderungen: Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Zum 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ersetzt. Ziel der Umstellung ist eine schnellere Vermittlung in Arbeit, eindeutigere Anreize zur Eigeninitiative und eine strengere Kontrolle von Vermögen, Wohnkosten und Mitwirkungspflichten. Das Jobcenter bleibt die zentrale Anlaufstelle, doch bereits bei Antragstellung greifen strengere Prüfregeln und neue Sanktionsmöglichkeiten.
Auszahlungshöhen im Überblick: So viel gibt es ab Juli 2026
Die Regelsätze bleiben im Juli 2026 auf dem Niveau von 2025. Damit ergibt sich für die wichtigsten Bedarfsgemeinschaften folgendes Bild:
| Personenkreis | Monatlicher Regelbedarf (ab Juli 2026) |
|---|---|
| Alleinstehende/r | 563 € |
| Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
| Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
| Kinder (0-5 Jahre) | 357 € |
Dazu kommen „angemessene“ Wohn- und Heizkosten (sofern sie nicht überhöht sind) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, eventuelle Mehrbedarfe (z.B. bei Alleinerziehenden) und Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern.
Wann ausgezahlt wird? Auszahlung 2026.
Vermögensprüfung und Schonvermögen: Jetzt strenger
Eine der größten Umstellungen ist die sofortige, vollständige Vermögensprüfung direkt bei Antragstellung. Die bisherige Karenzzeit von 12 Monaten mit hohen Freibeträgen entfällt. Künftig wird das Schonvermögen individuell je nach Alter und Berufsjahren bemessen, pauschale Freibeträge gibt es nicht mehr. Wer vermögend ist, muss erst den eigenen Bestand bis zum neu festgesetzten Limit aufbrauchen, bevor Leistungen gewährt werden.
Wohnkosten: Prüfung der Angemessenheit sofort
Auch bei den Wohnkosten gibt es weiterhin Bestandsschutz für Bestandsmieter. Aber ab dem ersten Tag prüft das Jobcenter: Miete und Heizkosten dürfen nicht mehr als 1,5 mal höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein. – nur dann sind sie angemesse. Zu hohe Mieten müssen aus eigenem Vermögen oder Einkommen bezahlt werden, oder es droht eine Zwangsräumung bzw. ein Umzugsgebot.
Sanktionen und Mitwirkungspflichten: Deutlich schärfer
Verstöße gegen Auflagen, Termine oder Eigenbemühungen führen sofort zu stärkeren Sanktionen. Die Grenze für Kürzungen liegt bei 30% des Existenzminimums, in besonderen Fällen ist auch der vollständige Entzug möglich. Wer alle Vermittlungs- und Kooperationsangebote konsequent ablehnt, verliert seinen Leistungsanspruch vollständig.
Höhere Freibeträge für Hinzuverdienst
Um Arbeit attraktiver zu machen, werden die Freibeträge bzw. Hinzuverdienstgrenzen für Aufstocker erhöht. Wer ein niedriges Einkommen erzielt, kann künftig mehr vom Lohn behalten, bevor dieser auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das Ziel: Erwerbseinkommen soll deutlich stärker belohnt werden.
Welche Zuschüsse und Sonderleistungen werden gewährt?
Neben dem monatlichen Regelbedarf kommen ggf. hinzu:
- tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung (bei Angemessenheit)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Zuschläge für Mehrbedarfe (z.B. als Alleinerziehender, bei Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwendiger Ernährung)
- Einmalige Beihilfen (z.B. Erstausstattung Wohnung/Baby)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Fazit: Grundsicherungsgeld bringt strengere Regeln, aber kein Plus
Die neue Grundsicherung bringt umfassende Änderungen für alle Leistungsberechtigten: direkt strengere Vermögens- und Wohnkostenprüfung, härtere Sanktionen, mehr Pflicht zur Arbeitsaufnahme, aber auch höhere Freibeträge für Erwerbstätige. Die Regelsätze bleiben trotz Inflation stabil – ein echter Leistungsanstieg ist damit aktuell nicht vorgesehen, viele müssen sich auf eine strengere, aber digitalere und klarere Leistungsgewährung einstellen.


