Hintergrund: Reformbedarf bei Grundsicherung und Bürgergeld
Die aktuellen Freibeträge für Zuverdienste im Bürgergeld und der Grundsicherung gelten als zu bürokratisch und wenig motivierend. Laut dem wissenschaftlichen Beirat des BMF soll die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026 die existierenden Systeme (Bürgergeld, Sozialhilfe, Zuschläge) in eine konsistente Leistung überführen und dabei insbesondere die Arbeitsanreize verbessern.
Zentrale Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats
- Freibeträge für Zuverdienst: Der Beirat empfiehlt eine klar strukturierte Staffelung. Wer bis zur Minijobgrenze (603 Euro/Monat) hinzuverdient, soll künftig keinen Freibetrag erhalten. Konkret: Bei einem zusätzlichen Einkommen von 100 Euro wird der komplette Verdienst auf die Grundsicherung angerechnet.
- Höhere Zuverdienstgrenzen: Der Einkommensfreibetrag soll mit steigendem Einkommen, also mit Einkommen, das höhrer als der mögliche Verdienst aus einem Minijob ist, auf 30 Prozent ansteigen und sozialversicherungspflichtige Arbeit so systematisch lohnender machen. „Sprünge“ bei der Anrechnung und Motivationsverluste sollen vermieden werden.
- „Fordern und Fördern“: Es wird empfohlen, die Anspruchsvoraussetzungen für Grundsicherung strenger auszulegen. Statt nur zu fördern, sollen Leistungsempfänger mehr als bisher zu aktiver Teilhabe am Arbeitsmarkt und zur eigenen Einkommensgenerierung verpflichtet werden.
Beispielrechnung – Neue Staffelung laut Beirat
| Zusatzverdienst (brutto) | Freibetrag laut Beirat | Anrechnungsfrei (%) |
|---|---|---|
| 100 € | 0 € | 0 |
| 300 € | 0 € | 0 |
| ab 603 € | 30 % |
Ab 603 Euro wären also konsequent 30 Prozent jedes Zuverdiensts anrechnungsfrei. Je höher das Erwerbseinkommen, desto mehr bleibt tatsächlich beim Betroffenen, was gezielt die Aufnahme von Teilzeit und Vollzeit oberhalb der Minijobgrenze fördert.
Bewertung und gesellschaftliche Folgen
Der Wissenschaftliche Beirat sieht in diesen Vorschlägen eine Steigerung von Eigenverantwortung, Integration und sozialer Gerechtigkeit. Arbeitslose und Leistungsempfänger sollen mit den neuen Regeln motiviert werden, sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren – ohne die Sorge, dass Zuverdienst ihren Leistungsanspruch sofort deutlich mindert. Sozialverbände begrüßen die verstärkte Staffelung als „Anreizschub“, warnen aber vor möglichen Härten durch striktere Anspruchsvoraussetzungen.
Weitere Hinweise
- Die Regelsätze der Grundsicherung sollen 2026 laut aktuellen Berechnungen unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende bleiben; stärkere Erhöhungen sind ab 2027 wieder möglich.
- Die Reform orientiert sich am Ziel, die Grundsicherung schlanker, digitaler und integrationsorientiert zu gestalten – mit dem aktiven Mitwirken der „Sozialstaatskommission“.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur alten Anrechnungslogik?
Weniger Sprünge, mehr Stufen – jeder Zuverdienst bleibt prozentual anteilig erhalten, statt ab einer Grenze nahezu komplett angerechnet zu werden.
Gelten die neuen Regelungen auch für Rentner?
Nein, die Freibeträge gelten nur für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, nicht für die Grundsicherung im Alter
Wird die neue Grundsicherung ab 2026 eingeführt?
Die Bundesregierung plant die Einführung ab Juli 2026. .
Fazit zum Zuverdienst bei der Grundsicherung 2026
Mit den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats zur neuen Grundsicherung 2026 entstehen deutlich attraktivere Zuverdienstregeln. Ein einheitlicher Freibetrag oberhalb der Minijobgrenze fördert Teilhabe und Eigeninitiative, während die Leistungsempfänger von jedem Euro, den sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis verdienen, spürbar profitieren – ein zentraler Schritt zu mehr Motivation und Eigenverantwortung.


