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Pflegegrad 1: Darf man mit dem Entlastungsbetrag Essen auf Rädern bezahlen?

Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich nicht für Essen auf Rädern eingesetzt werden. Die Pflegekasse erkennt Essen auf Rädern als zuzahlungspflichtige Verpflegung aktuell nicht als erstattungsfähige haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 45b SGB XI an, selbst wenn damit die Selbstständigkeit oder Entlastung gefördert werden soll. Weitere Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten ab 2025 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Das Geld steht allen Pflegegraden (1-5) zu, sofern die Pflege zu Hause erfolgt. Der Betrag ist zweckgebunden und wird für bestimmte anerkannte Leistungen nach Landesrecht erstattet, insbesondere für Alltagsunterstützung und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Wichtig: der Entlastungsbetrag ist kein Pflegegeld!

Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Erstattungsfähig sind u.a.:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsdienste)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen durch anerkannte Dienstleister (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung im Alltag, Begleitservice)

Die genaue Anerkennung dieser Angebote regeln die Bundesländer und Pflegekassen. Quittungen müssen stets im Anschluss eingereicht werden.

Warum ist Essen auf Rädern ausgeschlossen?

Obwohl Essen auf Rädern als haushaltsnahe Leistung erscheint, berücksichtigt der Gesetzgeber diese Dienstleistung explizit nicht beim Entlastungsbetrag. Grund: Die Pflegeversicherung übernimmt keine Kosten für Essen oder reine Verpflegung, weil dies nicht als Unterstützung im Alltag, sondern als Regelversorgung gilt. Auch spezielle Angebote (z. B. Menüservice) können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – unabhängig vom Pflegegrad.

FAQ Tabelle

FrageAntwort
Kann ich Essen auf Rädern mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat bezahlen?Nein, Essen auf Rädern ist nicht über den Entlastungsbetrag abrechnungsfähig
Gibt es Alternativen zur Finanzierung?Ja, Zuschüsse sind über das Sozialamt bei Bedürftigkeit möglich
Für was kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 genutzt werden?Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, aber nicht für Essen auf Rädern
Wie wird der Betrag beantragt und abgerechnet?Die Leistungen werden erst privat gezahlt und später mit Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht

Für weitere Informationen zu konkreten Angeboten und Bundesland-Regelungen empfehlen sich Pflegeberatung und ein Blick in die jeweils aktuelle Pflegekassen-Liste der anerkannten Dienste.

Alternative Zuschüsse für Essen auf Rädern

Wer Essen auf Rädern nicht selbst finanzieren kann, hat zwei Alternativen:

  • Zuschüsse über das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung im Alter oder der Hilfe zur Pflege, falls ein Mehrbedarf vorliegt (z. B. Behinderung, medizinisch begründete Mangelernährung)
  • Das Einkommen und die Bedürftigkeit werden dabei geprüft. Ein ärztliches Attest sollte die Notwendigkeit der Mahlzeitenlieferung bestätigen.

Fazit zum Entlastungsbetrag und Essen auf Rädern

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bietet viele Möglichkeiten, die Pflege oder Betreuung im Alltag zu vereinfachen, jedoch kann Essen auf Rädern damit nicht bezahlt werden. Stattdessen müssen privat finanzielle Mittel oder Sozialleistungen zur Bezuschussung genutzt werden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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