Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten ab 2025 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Das Geld steht allen Pflegegraden (1-5) zu, sofern die Pflege zu Hause erfolgt. Der Betrag ist zweckgebunden und wird für bestimmte anerkannte Leistungen nach Landesrecht erstattet, insbesondere für Alltagsunterstützung und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Wichtig: der Entlastungsbetrag ist kein Pflegegeld!
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Erstattungsfähig sind u.a.:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsdienste)
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen durch anerkannte Dienstleister (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung im Alltag, Begleitservice)
Die genaue Anerkennung dieser Angebote regeln die Bundesländer und Pflegekassen. Quittungen müssen stets im Anschluss eingereicht werden.
Warum ist Essen auf Rädern ausgeschlossen?
Obwohl Essen auf Rädern als haushaltsnahe Leistung erscheint, berücksichtigt der Gesetzgeber diese Dienstleistung explizit nicht beim Entlastungsbetrag. Grund: Die Pflegeversicherung übernimmt keine Kosten für Essen oder reine Verpflegung, weil dies nicht als Unterstützung im Alltag, sondern als Regelversorgung gilt. Auch spezielle Angebote (z. B. Menüservice) können nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – unabhängig vom Pflegegrad.
FAQ Tabelle
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kann ich Essen auf Rädern mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat bezahlen? | Nein, Essen auf Rädern ist nicht über den Entlastungsbetrag abrechnungsfähig |
| Gibt es Alternativen zur Finanzierung? | Ja, Zuschüsse sind über das Sozialamt bei Bedürftigkeit möglich |
| Für was kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 genutzt werden? | Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, aber nicht für Essen auf Rädern |
| Wie wird der Betrag beantragt und abgerechnet? | Die Leistungen werden erst privat gezahlt und später mit Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht |
Für weitere Informationen zu konkreten Angeboten und Bundesland-Regelungen empfehlen sich Pflegeberatung und ein Blick in die jeweils aktuelle Pflegekassen-Liste der anerkannten Dienste.
Alternative Zuschüsse für Essen auf Rädern
Wer Essen auf Rädern nicht selbst finanzieren kann, hat zwei Alternativen:
- Zuschüsse über das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung im Alter oder der Hilfe zur Pflege, falls ein Mehrbedarf vorliegt (z. B. Behinderung, medizinisch begründete Mangelernährung)
- Das Einkommen und die Bedürftigkeit werden dabei geprüft. Ein ärztliches Attest sollte die Notwendigkeit der Mahlzeitenlieferung bestätigen.
Fazit zum Entlastungsbetrag und Essen auf Rädern
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bietet viele Möglichkeiten, die Pflege oder Betreuung im Alltag zu vereinfachen, jedoch kann Essen auf Rädern damit nicht bezahlt werden. Stattdessen müssen privat finanzielle Mittel oder Sozialleistungen zur Bezuschussung genutzt werden.


