Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Pflegegrad und Ambulant Betreutes Wohnen: Wie lässt sich Pflegegeld mit Eingliederungshilfe verbinden?

Pflegegrad und Pflegegeld können grundsätzlich mit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens der Eingliederungshilfe kombiniert werden – allerdings gelten Besonderheiten und Abgrenzungsregeln zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Beide Systeme können nebeneinander greifen, sodass Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf sowohl Pflegegeld als auch Leistungen aus der Eingliederungshilfe beziehen können, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Alle Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Pflegegrad, Pflegegeld und Ambulant Betreutes Wohnen im Überblick

  • Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, selbstständig in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leben – mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und Förderung der Selbstständigkeit.
  • Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen werden nach Pflegegrad unabhängig von der Wohnform gezahlt, solange die häusliche Pflege genutzt wird und keine vollstationäre Versorgung vorliegt.
  • Eingliederungshilfe-Leistungen, einschließlich Ambulant Betreutem Wohnen, sind nicht vorrangig oder nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung – sie können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig gewährt werden.

Kombination: Wie läuft sie praktisch ab?

  • Menschen mit Behinderung und anerkanntem Pflegegrad erhalten das volle Pflegegeld (Pflegegrad 2-5) und den Entlastungsbetrag.
  • Zusätzlich zahlt das Sozialamt bzw. der Träger der Eingliederungshilfe die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens, darunter Assistenz, Freizeitbegleitung und Unterstützung im Alltag.
  • Beide Systeme verständigen sich im Einzelfall über Abgrenzung und Kostenübernahme, um Überschneidungen zu vermeiden. Die Pflegeversicherung kompensiert gesundheitliche Einschränkungen; die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe und gesellschaftliche Integration.
  • Es gibt keine pauschale Anrechnung oder Kürzung des Pflegegeldes durch die Eingliederungshilfe. Eine Verrechnung ist unzulässig – jede Leistung wird separat gemäß dem jeweiligen Gesetz gewährt.

Spezielle Zuschüsse und Zusatzleistungen

  • Ab 2025 gibt es für alle Pflegegrade (1-5) eine Pauschale von 224 Euro monatlich für ambulant betreute Wohngruppen, die zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird.
  • Die Anschubfinanzierung für neue ambulant betreute Wohngruppen steigt einmalig auf bis zu 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe.
  • Digitale Pflegeanwendungen werden mit bis zu 53 Euro pro Monat gefördert.

Wichtige Hinweise und Praxistipps

  • Die konkrete Ausgestaltung, Kostenübernahme und Abgrenzung erfolgt durch eine Vereinbarung zwischen Eingliederungshilfeträger und Pflegekasse, individuell nach Lebenssituation, Pflegegrad und festgestelltem Bedarf.
  • Antragsteller sollten darauf achten, sowohl Pflegeleistungen (über die Pflegekasse) als auch Eingliederungshilfe-Leistungen (über das Sozialamt bzw. Landesamt) zu beantragen, um keine Ansprüche zu verlieren.
  • Erhöhte Freigrenzen und günstigere Vermögensanrechnung gelten oft für Eingliederungshilfe, insbesondere bei Menschen mit dauerhaften Behinderungen.

FAQ zum Pflegegeld und zum Ambulant Betreuten Wohnen in Kombination

FrageAntwort
Kann Pflegegeld ins Ambulant Betreute Wohnen eingebracht werden?Ja, Pflegegeld und Leistungen der Eingliederungshilfe sind kombinierbar und werden nicht gegenseitig verrechnet​.
Gibt es Zusatzleistungen für Wohngruppen?Ja, 2025 beträgt die Pauschale für ambulant betreute Wohngruppen 224 Euro monatlich für alle Pflegegrade​.
Was ist der Zweck der Eingliederungshilfe?Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und fördert Selbstständigkeit über Assistenz und Unterstützung im Alltag​.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad?Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Pflegegeldes und weiterer Pflegeleistungen unabhängig von der Wohnform​.

Fazit: Kombination von Pflegegeld und ABW der Eingliederungshilfe

Insgesamt profitieren Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf 2025 von verbesserten Leistungskombinationen aus Pflegegeld, Sachleistungen und Unterstützungsangeboten des Ambulant Betreuten Wohnens.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.