Pflegegrad und Ambulant Betreutes Wohnen: Wie lässt sich Pflegegeld mit Eingliederungshilfe verbinden?

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Pflegegrad, Pflegegeld und Ambulant Betreutes Wohnen im Überblick

  • Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, selbstständig in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leben – mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und Förderung der Selbstständigkeit.
  • Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen werden nach Pflegegrad unabhängig von der Wohnform gezahlt, solange die häusliche Pflege genutzt wird und keine vollstationäre Versorgung vorliegt.
  • Eingliederungshilfe-Leistungen, einschließlich Ambulant Betreutem Wohnen, sind nicht vorrangig oder nachrangig gegenüber der Pflegeversicherung – sie können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig gewährt werden.

Kombination: Wie läuft sie praktisch ab?

  • Menschen mit Behinderung und anerkanntem Pflegegrad erhalten das volle Pflegegeld (Pflegegrad 2-5) und den Entlastungsbetrag.
  • Zusätzlich zahlt das Sozialamt bzw. der Träger der Eingliederungshilfe die Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens, darunter Assistenz, Freizeitbegleitung und Unterstützung im Alltag.
  • Beide Systeme verständigen sich im Einzelfall über Abgrenzung und Kostenübernahme, um Überschneidungen zu vermeiden. Die Pflegeversicherung kompensiert gesundheitliche Einschränkungen; die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe und gesellschaftliche Integration.
  • Es gibt keine pauschale Anrechnung oder Kürzung des Pflegegeldes durch die Eingliederungshilfe. Eine Verrechnung ist unzulässig – jede Leistung wird separat gemäß dem jeweiligen Gesetz gewährt.

Spezielle Zuschüsse und Zusatzleistungen

  • Ab 2025 gibt es für alle Pflegegrade (1-5) eine Pauschale von 224 Euro monatlich für ambulant betreute Wohngruppen, die zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird.
  • Die Anschubfinanzierung für neue ambulant betreute Wohngruppen steigt einmalig auf bis zu 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe.
  • Digitale Pflegeanwendungen werden mit bis zu 53 Euro pro Monat gefördert.

Wichtige Hinweise und Praxistipps

  • Die konkrete Ausgestaltung, Kostenübernahme und Abgrenzung erfolgt durch eine Vereinbarung zwischen Eingliederungshilfeträger und Pflegekasse, individuell nach Lebenssituation, Pflegegrad und festgestelltem Bedarf.
  • Antragsteller sollten darauf achten, sowohl Pflegeleistungen (über die Pflegekasse) als auch Eingliederungshilfe-Leistungen (über das Sozialamt bzw. Landesamt) zu beantragen, um keine Ansprüche zu verlieren.
  • Erhöhte Freigrenzen und günstigere Vermögensanrechnung gelten oft für Eingliederungshilfe, insbesondere bei Menschen mit dauerhaften Behinderungen.

FAQ zum Pflegegeld und zum Ambulant Betreuten Wohnen in Kombination

FrageAntwort
Kann Pflegegeld ins Ambulant Betreute Wohnen eingebracht werden?Ja, Pflegegeld und Leistungen der Eingliederungshilfe sind kombinierbar und werden nicht gegenseitig verrechnet​.
Gibt es Zusatzleistungen für Wohngruppen?Ja, 2025 beträgt die Pauschale für ambulant betreute Wohngruppen 224 Euro monatlich für alle Pflegegrade​.
Was ist der Zweck der Eingliederungshilfe?Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und fördert Selbstständigkeit über Assistenz und Unterstützung im Alltag​.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad?Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Pflegegeldes und weiterer Pflegeleistungen unabhängig von der Wohnform​.

Fazit: Kombination von Pflegegeld und ABW der Eingliederungshilfe

Insgesamt profitieren Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf 2025 von verbesserten Leistungskombinationen aus Pflegegeld, Sachleistungen und Unterstützungsangeboten des Ambulant Betreuten Wohnens.

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