Wann muss Bürgergeld bzw. Grundsicherung zurückgezahlt werden?
Der Regelfall lautet: Sozialleistungen wie Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht zurückgefordert, wenn sie korrekt bewilligt und gezahlt wurden. Rückzahlungspflichten entstehen aber in folgenden Situationen:
- Bei falschen Angaben im Antrag (z. B. verschwiegene Einkommen, falsche Familienverhältnisse)
- Bei nachträglich erhaltenem Einkommen, das nicht gemeldet wurde
- Bei Überzahlungen durch Fehler des Jobcenters, sofern grobes eigenes Fehlverhalten vorliegt
Im Zweifel muss nachweislich zu viel erhaltenes Geld zurückgezahlt werden. Die rechtliche Grundlage bildet § 45 SGB X sowie die entsprechenden Vorschriften für die Grundsicherung im Alter.
Ablauf der Rückforderung: So läuft es ab
- Erstes Anzeichen ist ein Rückforderungsbescheid vom Jobcenter oder Sozialamt
- Die Behörde kann bis zu vier Jahre nach der fehlerhaften Auszahlung eine Rückforderung stellen, bei einfacher Überzahlung meist aber nur ein Jahr
- Rückzahlen muss in aller Regel nur derjenige, der fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat – bei einfachem Behördenfehler ist das Vertrauen des Empfängers meist geschützt und das Geld bleibt beim Leistungsbezieher
- Kleinbeträge unter 50 Euro müssen gewöhnlich nicht erstattet werden (“Bagatellgrenze”
- Ratenzahlung ist möglich: Die monatlichen Beträge werden individuell mit dem Jobcenter vereinbart, in der Regel bis zu 10 Prozent des Regelsatzes, bei sozialwidrigem Verhalten bis zu 30 Prozent Abzug pro Monat
Verjährung und Sonderregelungen
- Die normale Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt vier Jahre ab Ende des Jahres, in dem die zu Unrecht gezahlte Leistung ausgezahlt wurde
- In Härtefällen kann das Jobcenter auf eine Rückforderung verzichten – diese sind aber selten und bedürfen besonderer Prüfung
- Ein Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid ist möglich und sollte schriftlich sowie fristgerecht erfolgen
Praktische Tipps und Rechte der Betroffenen
- Prüfen Sie jeden Rückforderungsbescheid sorgfältig und halten Sie Fristen für einen Widerspruch ein
- Sammeln Sie Nachweise, etwa zur eigenen Meldung von Änderungen oder zu Vertrauensschutz
- Bei Rückforderung immer Beratung suchen, z. B. bei Sozialberatungsstellen oder einem Fachanwalt für Sozialrecht
FAQ: Rückzahlung von Bürgergeld und Grundsicherung
- Wann muss ich Bürgergeld zurückzahlen?
- Wenn Sie falsche Angaben gemacht oder Einkommen verschwiegen haben oder bei Überzahlung durch grobes eigenes Verschulden
- Besteht eine Rückzahlungspflicht bei Behördenfehlern?
- Nicht, wenn Sie nicht schuldhaft gehandelt haben und Ihr Vertrauen auf die Leistung schutzwürdig ist – dann bleibt das Geld meist beim Empfänger
- Wie lange kann die Rückforderung erfolgen?
- Maximal vier Jahre, häufig aber nur ein Jahr nach Feststellung der Überzahlung
- Kann ich in Raten zahlen?
- Ja, Ratenzahlung ist mit dem Jobcenter meist möglich
Zusammenfassung: Rückzahlung der Leistung
Eine Rückzahlung von Bürgergeld oder Grundsicherung wird meist dann fällig, wenn Leistungen zu Unrecht oder in zu hoher Höhe gezahlt wurden – häufig durch falsche Angaben oder verspätete Mitteilungen. Die Behörde fordert das Geld per Bescheid zurück, wobei Ratenzahlung möglich ist und die Betroffenen das Recht auf Widerspruch haben. Kleinbeträge und Behördenfehler führen nicht immer zur Rückzahlung. Wer betroffen ist, sollte Fristen beachten und sich beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden


