Was ist der Rentenzuschlag?
Seit Juli 2024 erhalten langjährige Bestandsrentnerinnen und -rentner einen Rentenzuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente, der je nach Jahr des Rentenbeginns 4,5% oder 7,5% ihrer persönlichen Entgeltpunkte ausmacht. Dieser Zuschlag wurde bisher monatlich als separate Zahlung ausgezahlt und war nicht Bestandteil der originären Monatsrente.
Ende des Rentenzuschlags – Was passiert im November 2025?
- Die letzte Extra-Zahlung erfolgt zwischen 10. und 20. November 2025 als gesonderte Überweisung.
- Das hat nichts mit Magie oder Weihnachten zu tun!
- Rechtsgrundlage für diese Übergangsregelung ist § 307j SGB VI!
- Betroffene erhalten einen entsprechenden Rentenbescheid über die Integration ab Dezember.
Integration in die Rente ab Dezember: Das ändert sich
Ab dem 1. Dezember 2025 gilt der Zuschlag als fester Bestandteil der regulären Rente. Das bringt folgende Änderungen:
- Der Zuschlag wird nicht mehr separat gezahlt, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet und automatisch der Rentenzahlung hinzugefügt.
- Die Höhe dieses integrierten Zuschlags entspricht meist etwa der bisherigen Zusatzleistung, kann aber je nach Versicherungsverlauf und Rentenerhöhung variieren.
- Der Zuschlag wächst künftig mit jeder allgemeinen Rentenerhöhung automatisch mit und wird beitragspflichtig für Kranken- und Pflegeversicherung.
Relevanz für Grundsicherung und Hinterbliebene
- Für Beziehende von Grundsicherung oder Hinterbliebenenrenten kann sich die Einrechnung des Zuschlags auswirken, da dieser ab Dezember als Einkommen gilt und eventuell Leistungen mindert oder die Witwen/Witwerrente stärker gekürzt wird.
- Für Hinterbliebenenrenten ist eine Änderung der Anrechnung ab Juli 2026 geplant.
Muss man etwas tun?
Nein, die Deutsche Rentenversicherung prüft alle Ansprüche automatisch. Ein Antrag ist nicht nötig. Wer Anspruch auf eine Nachzahlung hat, erhält diese Auszahlung ebenfalls automatisch. Eventuelle Nachzahlungen betreffen meist nur Cent-Beträge.
FAQ zum Thema
- Wann endet der separate Rentenzuschlag?
- Letzte Auszahlung als Zusatz im November 2025.
- Wie wird der Zuschlag ab Dezember 2025 berechnet?
- Nach einem neuen Verfahren auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte.
- Muss ich tätig werden?
- Nein, alles läuft automatisch.
- Kann sich mein Rentenbetrag ändern?
- Ja, die Rente kann leicht steigen, gleich bleiben oder – abhängig von Einkommensanrechnung – in Einzelfällen auch sinken.
Fazit zum Rentenzuschlag
Mit dem Ende des gesonderten Rentenzuschlags im November und der neuen Integration ab Dezember 2025 beginnt in der Rentenversicherung ein neuer Berechnungsmodus, der für mehr Übersichtlichkeit sorgt, aber auch Leistungsansprüche beeinflussen kann. Die Änderungen erfolgen automatisch, sollten aber von allen Betroffenen im Bescheid genau geprüft werden.


