Viele Rentner erwarten, mit dem ersten Rentenbescheid automatisch in der KVdR aufgenommen zu werden. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich prüfen die Krankenkassen erst nach Antragstellung die Voraussetzungen, wobei die sogenannte Rahmenfrist und die 9/10-Regel entscheidend sind. Wer hier aufmerksam ist, sichert sich erhebliche Vorteile. Alle Informationen dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was bedeutet die Rahmenfrist?
Die Rahmenfrist beginnt mit der Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit und endet am Tag der Rentenantragstellung. Sie entscheidet darüber, ob die 9/10-Regel erfüllt ist. Maßgeblich ist also nicht der tatsächliche Rentenbeginn, sondern der Zeitpunkt, an dem der Rentenantrag gestellt wird.
Die 9/10-Regel: Wer ist Pflichtmitglied?
Die 9/10-Regel verlangt, dass in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand – Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung sind gleichgestellt. Wer diese Zeit nachweisen kann, wird automatisch Mitglied der KVdR.
Warum droht die KVdR-Falle?
Wer zu früh den Rentenantrag stellt, kann wichtige Monate verlieren und verfehlt eventuell die notwendige Versicherungszeit. Laut rentenbescheid24.de können insbesondere angerechnete Kindererziehungszeiten oder Versicherungszeiten im Ausland helfen, die 9/10-Regel zu erfüllen. Fehlen diese Monate, drohen deutlich höhere Beiträge als freiwillig Versicherter.
Welche Beiträge zahlen Rentner?
Pflichtversicherte Rentner zahlen nur für die gesetzliche Altersrente und eventuelle Zusatzleistungen. Freiwillig Versicherte müssen den vollen Beitrag auf alle Einkünfte zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung zieht bei Pflichtmitgliedern die Beiträge direkt vom Rentenbetrag ab und überweist sie an die Krankenkasse. Pflegeversicherungsbeiträge sind selbst zu zahlen.
| Versicherungsstatus | Beitragssatz KV 2025 | Beitragssatz Pflege 2025 | Beiträge auf alle Einkünfte? |
|---|---|---|---|
| Pflichtmitglied (KVdR) | 14,6% + Zusatzbeitr. | 3,6% (kinderlos 4,2%) | Nein, nur auf gesetzl. Rente |
| Freiwilliges Mitglied | 14,6% + Zusatzbeitr. | 3,6%-4,2% | Ja, auf alle Einkünfte |
FAQ zur KVdR und 9/10-Regel
Wann beginnt die KVdR genau?
Mit erfolgreicher Prüfung der 9/10-Regel durch die Krankenkasse nach dem Tag der Rentenantragstellung.
Wer prüft, ob ich in die KVdR komme?
Die jeweils gewählte gesetzliche Krankenkasse.
Was zählt zur Vorversicherungszeit?
Pflicht- und freiwillige Mitgliedschaft, Familienversicherung, auch Kindererziehungszeiten und Auslandserwerb bei Sozialversicherungsabkommen.
Was passiert, wenn ich die 9/10-Regel nicht erfülle?
Rentenbezieher werden freiwillig versichert und zahlen höhere Beiträge auf das gesamte Einkommen.
Wie kann ich Kindererziehungszeiten einbringen?
36 Monate pro Kind können angerechnet werden, das hilft, die Rahmenfrist zu erfüllen.
Fazit: Clever planen, im Ruhestand profitieren
Die KVdR ist kein Selbstläufer. Wer rechtzeitig die Rahmenfrist prüft und die Rentenantragstellung klug wählt, spart im Alter teure Zusatzbeiträge. Beratung zahlt sich aus: Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., finden Sie alle Details.


