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Die 9/10-Regel entscheidet über günstige Krankenkassenbeiträge im Ruhestand

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sorgt für Sicherheit im Alter – doch viele wissen nicht, dass der Einstieg nicht automatisch mit dem Rentenbescheid erfolgt. Der Schlüssel liegt in der Rahmenfrist und der 9/10-Regel: Nur wer beide versteht, kann unnötige Beitragshürden vermeiden und auch im Ruhestand von günstigen Konditionen profitieren.​

Viele Rentner erwarten, mit dem ersten Rentenbescheid automatisch in der KVdR aufgenommen zu werden. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich prüfen die Krankenkassen erst nach Antragstellung die Voraussetzungen, wobei die sogenannte Rahmenfrist und die 9/10-Regel entscheidend sind. Wer hier aufmerksam ist, sichert sich erhebliche Vorteile. Alle Informationen dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Was bedeutet die Rahmenfrist?

Die Rahmenfrist beginnt mit der Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit und endet am Tag der Rentenantragstellung. Sie entscheidet darüber, ob die 9/10-Regel erfüllt ist. Maßgeblich ist also nicht der tatsächliche Rentenbeginn, sondern der Zeitpunkt, an dem der Rentenantrag gestellt wird.​

Die 9/10-Regel: Wer ist Pflichtmitglied?

Die 9/10-Regel verlangt, dass in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand – Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung sind gleichgestellt. Wer diese Zeit nachweisen kann, wird automatisch Mitglied der KVdR.​

Warum droht die KVdR-Falle?

Wer zu früh den Rentenantrag stellt, kann wichtige Monate verlieren und verfehlt eventuell die notwendige Versicherungszeit. Laut rentenbescheid24.de können insbesondere angerechnete Kindererziehungszeiten oder Versicherungszeiten im Ausland helfen, die 9/10-Regel zu erfüllen. Fehlen diese Monate, drohen deutlich höhere Beiträge als freiwillig Versicherter.​

Welche Beiträge zahlen Rentner?

Pflichtversicherte Rentner zahlen nur für die gesetzliche Altersrente und eventuelle Zusatzleistungen. Freiwillig Versicherte müssen den vollen Beitrag auf alle Einkünfte zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung zieht bei Pflichtmitgliedern die Beiträge direkt vom Rentenbetrag ab und überweist sie an die Krankenkasse. Pflegeversicherungsbeiträge sind selbst zu zahlen.​

VersicherungsstatusBeitragssatz KV 2025Beitragssatz Pflege 2025Beiträge auf alle Einkünfte?
Pflichtmitglied (KVdR)14,6% + Zusatzbeitr. ​3,6% (kinderlos 4,2%) ​Nein, nur auf gesetzl. Rente
Freiwilliges Mitglied14,6% + Zusatzbeitr.3,6%-4,2%Ja, auf alle Einkünfte

FAQ zur KVdR und 9/10-Regel

Wann beginnt die KVdR genau?

Mit erfolgreicher Prüfung der 9/10-Regel durch die Krankenkasse nach dem Tag der Rentenantragstellung.

Wer prüft, ob ich in die KVdR komme?

Die jeweils gewählte gesetzliche Krankenkasse.

Was zählt zur Vorversicherungszeit?

Pflicht- und freiwillige Mitgliedschaft, Familienversicherung, auch Kindererziehungszeiten und Auslandserwerb bei Sozialversicherungsabkommen.

Was passiert, wenn ich die 9/10-Regel nicht erfülle?

Rentenbezieher werden freiwillig versichert und zahlen höhere Beiträge auf das gesamte Einkommen.

Wie kann ich Kindererziehungszeiten einbringen?

36 Monate pro Kind können angerechnet werden, das hilft, die Rahmenfrist zu erfüllen.

Fazit: Clever planen, im Ruhestand profitieren

Die KVdR ist kein Selbstläufer. Wer rechtzeitig die Rahmenfrist prüft und die Rentenantragstellung klug wählt, spart im Alter teure Zusatzbeiträge. Beratung zahlt sich aus: Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., finden Sie alle Details.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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