Was ändert sich konkret bei den Wohnkosten?
- Deckelung auf 1,5-fache Mietobergrenze: Die Jobcenter übernehmen bei der geplanten neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende 2026 nur noch Mieten bis zum Anderthalbfachen der lokal festgelegten Angemessenheitsgrenze. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen Betrag, muss der/die Leistungsberechtigte die Differenz aus eigenen Mitteln aufbringen oder einen Umzug erwägen.
- Abschaffung der Karenzzeit: Die bisherige Regel, wonach im ersten Jahr nach Bezug der Leistung die tatsächlichen Wohnkosten übernommen werden, entfällt. Es gibt keinen Frist-„Schutz“ mehr für bestehende Mietverhältnisse mit höheren Mieten. Schon bei Eintritt in den Leistungsbezug prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunftskosten und setzt die Deckelung um.
- Härtefall-Ausnahmen: Die Möglichkeit, in Einzelfällen darüber hinausgehende Wohnkosten zu übernehmen, ist sehr restriktiv formuliert und wird voraussichtlich selten genutzt. Die Erfahrungen zeigen, dass Jobcenter und Sozialämter solche Härtefallregelungen restriktiv auslegen.
Welche Obergrenzen gelten für die Unterkunftskosten?
Die genaue Höhe der anerkannten Wohnkosten beim Bürgergeld Nachfolger richtet sich weiterhin nach lokalen Richtwerten, die von Kommunen oder Landkreisen auf Basis von Mietspiegeln und Quadratmeterhöchstgrenzen festgelegt werden. Die neue Regel verstärkt den Trend zur regionalen Differenzierung und bedeutet beispielsweise:
| Kommune | Mietobergrenze (Beispiel) | 1,5-fache Grenze ab 2026 |
|---|---|---|
| Hannover | 499 € | 749,50 € |
| Berlin | z.B. 550 € | 825 € |
| Beispielstadt | 400 € | 600 € |
Wer eine höhere Bruttomiete zahlt, muss den Unterschied selbst tragen oder sich um eine günstigere Wohnung bemühen.
Neue Pflichten für Vermieter
- Auskunfts- und Nachweispflichten: Vermieter werden verpflichtet, dem Jobcenter oder Sozialamt alle geforderten Daten zur Miete und zum Mietverhältnis zu übermitteln, u.a. durch spezielle Formulare. Bei Nichtmitwirkung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
- Folge: Die Bereitschaft, an Leistungsbeziehende zu vermieten, dürfte dadurch weiter sinken, was insbesondere die Wohnungssuche für soziale Haushalte erschwert.
Auswirkungen für Leistungsbeziehende
- Mietlücken und Wohnungswechsel: Vielen Betroffenen droht eine Versorgungslücke, da die steigende Diskrepanz zwischen tatsächlicher Miete und gedeckelten Zahlbeträgen nicht mehr zeitweise überbrückt wird. Besonders in Großstädten oder Wohnraummangelregionen kann das existenzbedrohend sein.
- Regelbedarf bleibt unverändert: Das Existenzminimum, das für Ernährung, Mobilität etc. gedacht ist, bleibt 2026 bei 563 € monatlich für Alleinstehende – trotz erhöhter Belastung durch Mietlücken.
- Steigende Gefahr der Wohnungslosigkeit: Da Umzüge oder Nachverhandlungen nicht immer möglich sind, drohen Menschen mit zu hohen Mieten der Wohnungsverlust oder Zwangsumzug. Dies betrifft vor allem alte, kranke oder behinderte Leistungsbeziehende sowie Familien mit Kindern.
Kritik und gesellschaftliche Folgen
Sozialverbände wie der Verein Für soziales Leben e.V. und viele Sozialwissenschaftler warnen vor einer Verschärfung der Wohnungsnot und einer Schwächung des sozialen Grundsicherungssystems. Die Neuregelung begünstige Ausgrenzung und Vertiefung von Armut. Sie widerspreche dem Ziel einer realistischen Existenzsicherung und würde das Vertrauen in den Sozialstaat untergraben.
Wichtige Hinweise für Betroffene
- Frühzeitig Mietverträge und Nebenkosten prüfen sowie Umzugsmöglichkeiten abwägen.
- Bei Problemen sofort Beratungsstellen aufsuchen und ggf. Widerspruch gegen Ablehnungen oder Deckelungen einlegen.
- Information über lokale Mietobergrenzen und ihre Anwendung in der eigenen Kommune einholen.
Fazit zu den neuen Mietobergrenzen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2026
Die Bürgergeld Reform hin zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026 markiert einen Wendepunkt in der Sozialpolitik: Die Übernahme der Wohnkosten wird durch neue Deckelungen, Dokumentationspflichten und der Wegfall der Karenzzeit deutlich restriktiver. Für viele Leistungsbeziehende bedeuten diese Verschärfungen konkret, dass sie sich mit Mietlücken oder sogar einem drohenden Verlust der Wohnung auseinandersetzen müssen. Es empfiehlt sich für alle Betroffenen, sich möglichst frühzeitig mit Beratungsstellen auszutauschen und die individuelle Situation zu prüfen.

