Was passiert ab Januar 2026 mit dem Minijob?
- Minijob bleibt erhalten: Die Beschäftigungsform des Minijobs bleibt auch im Jahr 2026 bestehen. Anpassungen betreffen vor allem die Entgeltgrenzen und Mindestlohnregelungen.
- Erhöhter Mindestlohn: Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch erhöht sich die Minijob-Entgeltgrenze auf 603 Euro im Monat.
- Midijob-Übergangsbereich: Die untere Grenze für Midijobs beginnt ab 2026 bei 603,01 €, die Obergrenze bleibt bei 2.000 € monatlich.
Spezielle Auswirkungen für Bürgergeld-Bezieher
- Zuverdienstregeln: Für Bürgergeld-Bezieher bleibt beim Minijob ein Grundfreibetrag von 100 € anrechnungsfrei. Für Einkommen zwischen 100 € und 520 € wird 20 % nicht auf das Bürgergeld angerechnet, von 520 € bis 1.000 € sind es 30 %.
- Höhere Minijob-Grenze: Auch Bürgergeld-Empfänger profitieren von der angehobenen Einkommensgrenze. Sie können 2026 legal mehr dazuverdienen, ohne das Arbeitsverhältnis zu verlieren oder komplett angerechnet zu werden.
- Rechenbeispiel 2026: Erwerbstätige Bürgergeld-Bezieher mit einem Minijob können ab Januar 2026 rund 14 € mehr Netto zur Verfügung haben als im Vorjahr. Die Differenz ergibt sich aus der gestiegenen Minijob-Obergrenze und den weiterhin geltenden Anrechnungsregeln.
Politische Diskussion: Droht die Abschaffung der Minijobs?
- Unions-Vorstoß: Einzelne Politiker, vor allem aus der CDU/CSU, fordern eine Reform oder teilweise Abschaffung des Minijobs-Systems, vor allem im Kontext von Missbrauchsvorwürfen und sozialer Absicherung. Bisher existieren aber keine konkreten Gesetzesinitiativen oder Beschlüsse, die eine generelle Abschaffung vorsehen.
- Expertendiskurs: Wirtschaftsverbände und Sozialwissenschaftler warnen vor negativen Folgen einer Abschaffung. Argumente sind Flexibilität im Arbeitsmarkt, Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner, Studierende und Aufstocker.
- Ergebnis: Auch 2026 bleibt es beim Status quo. Minijobs werden weiterhin steuerlich begünstigt und sozialversicherungsfrei geführt – unabhängig vom Bezug von Bürgergeld, solange die individuellen Grenzen nicht überschritten werden.
Branchen und Besonderheiten beim Minijob 2026
- Mehrere Minijobs: Es bleibt möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, solange die Gesamteinkommensgrenze von 603 € nicht überschritten wird.
- Kurzfristige Beschäftigungen: Sonderregeln gelten etwa für Saison- und Landwirtschaftsminijobs. Hier sind neue Meldepflichten und Nachweisregeln relevant.
- Rentner und Studierende: Aus dem Minijob ergeben sich weiter steuerliche Vorteile und reduzierte Abgaben – auch für Rentner, Studierende und Teilzeitkräfte.
Reform der Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld / neuer Grundsicherung
Es gibt tatsächlich politische Pläne und Modelle, bei denen das bisherige Privileg des anrechnungsfreien Minijob-Einkommens für Bürgergeld-Beziehende abgeschafft werden soll. Dies würde bedeuten, dass Minijob-Gehälter künftig vollständig als Einkommen gelten und komplett auf das Bürgergeld / neue Grundsicherung angerechnet werden. Im Gegenzug würden aber bessere Freibeträge für reguläre (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigungen eingeführt: Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze – also ab etwa 603 € monatlich – sollen laut Vorschlag nur noch zu 70 % (statt bisher 80–100 %) auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Details der Reformideen
- Ziel: Mehr Anreize für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und weniger Förderung von Minijobs.
- Konkrete Regelung:
- Minijobs bis 603 €: Einkünfte daraus sollen künftig vollständig angerechnet werden (also 100 % Abzug auf den Bürgergeld-Anspruch).
- Einkommen ab 603 € (Midijob oder höher): Es bleibt ein deutlich höherer Freibetrag, nämlich 30 % des Bruttoeinkommens, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden – sprich: Nur 70 % Anrechnung, was Zuverdienst attraktiver macht.
- Status:
- Diese Modelle sind Teil der öffentlichen und politischen Debatte im Kontext der Bürgergeld-Reform 2026, etwa im zweiten Schritt der geplanten Änderungen.
- Es existieren derzeit noch keine verabschiedeten Gesetze, wohl aber erste konkrete Reformvorschläge in politischen Verlautbarungen und Beschlüssen.
Argumente für und gegen die Abschaffung
- Für die Abschaffung bzw. Umstellung:
- Förderung von mehr „echter“ sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Weniger Anreiz für prekäre Arbeitsverhältnisse und Erwerbslosigkeit.
- Höhere Zuverdienstmöglichkeiten bei besser bezahlten Teilzeit- oder Vollzeitjobs.
- Gegen die Abschaffung:
- Risiko, dass geringqualifizierte Leistungsbeziehende und Menschen mit Vermittlungshemmnissen Erwerbschancen verlieren.
- Für viele wäre ein Einstieg in den Arbeitsmarkt erschwert, da Minijobs als Brücke verloren gehen können.
Zwischenfazit
Derzeit sind diese Pläne für die Minijob-Abschaffung bei Bürgergeld bzw. deren komplette Anrechnung politisch real diskutiert, aber gesetzlich noch nicht beschlossen. Eine tatsächliche Umsetzung hängt von weiteren Gesetzgebungsprozessen und politischen Mehrheiten in den nächsten Monaten Monaten ab.
FAQ zur Minjob Abschaffung
Wird der Minijob 2026 abgeschafft?
Nein, die Minijob-Regelung bleibt, lediglich die Einkommensgrenze und Mindestlohn ändern sich.
Was gilt für Bürgergeld-Bezieher mit Minijob?
Die Freibeträge und Anrechnungsregeln bleiben, durch höhere Grenze kann etwas mehr Einkommen behalten werden.
Gilt die neue Grenze für alle Minijobs?
Ja, alle Minijobber profitieren von der neuen Entgeltgrenze von 603 € ab Januar 2026.
Welche Reformen sind in der Diskussion?
Die Debatte um eine Minijob-Abschaffung bleibt politisch und wird 2026 nicht umgesetzt.
Zusammenfassung zur Abschaffung des Minijobs
Minijobs werden auch 2026 nicht abgeschafft, sondern durch Mindestlohnanhebung und höhere Einkommensgrenze für Arbeitnehmer und Bürgergeld-Bezieher geringfügig verbessert. Die politischen Debatten zur Abschaffung laufen zwar weiter, haben aber keine konkreten Konsequenzen für das Jahr 2026.


