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Unterhaltsvorschuss 2026: angehobene Sätze, doch Nullrunde wegen höherem Kindergeld

Alleinerziehende Eltern und ihre Kinder zählen bei staatlichen Leistungen besonders auf den Unterhaltsvorschuss. Nach Ankündigung der Kindergelderhöhung fragen sich viele Eltern: Zieht der Unterhaltsvorschuss 2026 ebenfalls deutlich an oder fällt das Plus minimal aus bzw. kommte es zu einer Nullrunde beim Unterhaltsvorschuss? Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Geplante Erhöhung – das ändern sich beim Unterhaltsvorschuss

Zum 1. Januar 2026 werden die Sätze für den Mindestunterhalt in allen Altersstufen angehoben – dies führt direkt auch zu einer Anpassung des Unterhaltsvorschusses. Im Einzelnen steigen die gesetzlichen Bedarfssätze wie folgt:

  • Kinder bis 5 Jahre: von 482 € auf 486 €
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: von 554 € auf 558 €
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: von 649 € auf 653 €

Diese Beträge geben den monatlichen Mindestunterhalt je Altersstufe an. Sie sind Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsvorschuss, der direkt an alleinerziehende Eltern gezahlt wird, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht ausreichend leistet.

Unterhaltsvorschuss – Anrechnung des Kindergelds weiter entscheidend

Die Realität: Der ausgezahlte Unterhaltsvorschuss minus Kindergeld fällt 2026 weiterhin eher moderat aus – auch, wenn das Kindergeld auf monatlich 259 € je Kind erhöht wird. Denn das Kindergeld wird (Stand November 2025) weiterhin in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Tabelle: Neue Zahlbeträge 2026

AltersstufeMindestunterhaltKindergeld (voll)Ausgezahlter Unterhaltsvorschuss
0–5 Jahre486 €259 €227 €
6–11 Jahre558 €259 €299 €
12–17 Jahre653 €259 €394 €

Zukunftsausblick – Was fordern Verbände?

Obwohl Familienverbände und Sozialverbände fordern, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, bleibt es 2026 aller Voraussicht nach bei der vollständigen Anrechnung. Der Koalitionsvertrag sieht eine Umstellung auf die hälftige Anrechnung vor, konkrete politische Beschlüsse oder Gesetze dazu liegen aber noch nicht vor.

Vergleich zur Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026: von 255 € auf 259 € pro Kind – ein Plus von 4 € monatlich. Die Anpassung der Unterhaltsvorschusssätze erreicht ebenfalls ein Plus von 4 € pro Altersgruppe.

Es tut sich also nichts im Vergleich zum Vorjahr.

Nur Nullrunde, keine nominale Absenkung des des Unterhaltsvorschusses

2026 kommt es durch die Erhöhung des Kindergeldes nicht zu einer nominalen Absenkung des Unterhaltsvorschusses. Das um 4 Euro erhöhte Kindergeld wird zwar komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Doch der Betrag des Unterhaltsvorschusses steigt ebenfalls um 4 Euro.

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: der Mindestunterhalt steigt geringfügig, das Kindergeld (259 € monatlich ab Januar 2026) wird wie bisher vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Der tatsächlich ausgezahlte Vorschussbetrag für die betroffenen Kinder und Eltern beleibt also im Vergleich zum Vorjahr unverändert, trotz Anrechnung des um 4 Euro steigenden Kindergeldes. Man kann dies als sog. “Nullrunde” beim Unterhaltsvorschuss bezeichnen.

Eine reale Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss könnte erst eintreten, falls künftig – wie von Verbänden gefordert – das Kindergeld nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Eine solche Reform wurde politisch angekündigt, bleibt aber 2026 noch aus.

Fazit: Noch keine große Reform beim Unterhaltsvorschuss

Im Gegensatz zur Kindergeldreform bleibt die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2026 klein. An der Auszahlungssumme wird sich 2026 nichts ändern, da das anrechenbare Kindergeld zwar um 4 Euro erhöht wurde, aber auch die Unterhaltsvorschussätze um diesen Betrag ansteigen werden.

Ein deutlicher Sprung – wie es viele Alleinerziehende erhoffen – bleibt (Stand jetzt) aus. Bei der Anrechnung des Kindergeldes könnten aber mittelfristig (vielleicht 2027) größere Änderungen folgen, wenn die geplante Reform umgesetzt wird

Alle Werte beziehen sich auf die aktuell veröffentlichten Pläne und Sozialgesetze für 2026. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhinn möglich, aber sehr unwahrscheinlich!

Anmerkung

Der ursprüngliche Inhalt des Artikels vom 18.9.2025 wurde aufgrund eines Hinweises vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend korrigiert. Es hatten sich Fehler eingeschlichen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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