Wer zahlt ab Dezember 2025 drauf? Wer gewinnt? Der Winter bringt für Millionen gravierende Änderungen: Rentner bekommen ihren Zuschlag erstmals automatisch mit der Rente, Bar-Auszahlungen enden abrupt, Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen und wichtige Steuerfristen laufen ab. Besonders einschneidend: Der letzte mögliche Rentenbeginn vor 62 für schwerbehinderte Menschen läuft aus. Alle Hintergründe und Praxistipps jetzt hier auf Bürger & Geld – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Neuer Rentenzuschlag: Endlich automatisch, aber mit Fallstrick
Rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner und Hinterbliebene dürfen sich freuen: Der Zuschlag, bisher getrennt zur Rente, wird ab 1. Dezember 2025 fest in die monatliche Zahlung integriert. Das erhöht die Rente – automatisch wächst sie bei jeder künftigen Anpassung mit.
Doch Achtung: Wegen des neuen § 307i SGB VI gilt der Zuschlag ab jetzt als anrechenbares Einkommen. Für viele Witwen oder Witwer kann das ab Juli 2026 die Hinterbliebenenrente kürzen, wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt („bereite Mittel“). Nachzahlungen sind für manche möglich – Prüfen lohnt sich!
Aus für die Bar-Rentenauszahlung: Umstellung mit Tücken
Ab 1. Dezember 2025 stellt die Deutsche Post den Service der Bar-Auszahlung vollständig ein. Bisher konnten Renten noch per Zahlungsanweisung zur Verrechnung bar erhalten werden – ab jetzt ist zwingend ein Konto nötig.
Wer keines besitzt, muss sich beeilen: Ohne Kontoverbindung bleibt das Geld vorerst aus, wird aber später nachgezahlt. Hintergrund der Umstellung sind Sicherheit, Effizienz und Schutz vor Betrug, wie die Deutsche Post und das Rentenportal Bürger-Geld.org berichten.
Krankenkassenbeiträge: Zusatzbeitrag steigt für Millionen
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen im Dezember 2025 verbindlich ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen. Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet einen weiteren Sprung: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag klettert auf 2,5 Prozent – ein Plus um 0,8 Prozentpunkte.
Besonders Pflichtversicherte Rentner mit kleinen Betriebsrenten profitieren jedoch: Der Freibetrag steigt auf 187,25 Euro – erst ab darüber sind Beiträge fällig. Versicherte erhalten bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht ihrer Kasse.
Wichtige Steuerfristen: Es bleibt wenig Zeit
Die verlängerten Corona-Fristen laufen aus – die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss von allen, die sie selbst abgeben, spätestens bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt sein. Nur wer einen Steuerberater beauftragt, kann sich länger Zeit lassen. Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge.
Letzter historischer Rentenbeginn: Abschied vom frühen Ruhestand für Schwerbehinderte
November 2025 ist der letzte Monat, in dem schwerbehinderte Menschen vor Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen können. Grund ist das Ende aller Übergangsregelungen – ab 2026 ist eine abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren drin.
Früherer Rentenbeginn ab 62 bleibt zwar offen, ist aber mit dauerhaft spürbaren Abschlägen verbunden. Besonders betroffen: Alle, die 1964 oder später geboren wurden, mit mindestens 50 Grad der Behinderung und 35 Versicherungsjahren.
Änderungen ab Dezember 2025: Die wichtigsten Auswirkungen im Überblick
| Änderung | Betroffene | Auswirkungen |
|---|---|---|
| Rentenzuschlag Integration | Erwerbsminderungsrentner, Hinterbliebene | Monatliche Rente steigt, Zuschlag zählt als Einkommen – Nachzahlungen möglich |
| Ende Bar-Rentenauszahlung | Alle Rentner ohne Konto | Nur noch Überweisung möglich, Konto zwingend erforderlich |
| Zusatzbeitrag GKV | Gesetzlich Versicherte | Zusatzbeitrag steigt auf 2,5 Prozent, Freibetrag Betriebsrente wächst |
| Steuerfristen | Steuerzahler | Steuererklärung 2024 bis 31. Juli 2025 ‒ danach Zuschläge möglich |
| Abschaffung Rentenbeginn <62 | Schwerbehinderte | Letzter Monat für frühere abschlagsfreie Rente, ab 2026 nur noch mit Abschlägen |
FAQ: Ihre wichtigsten Fragen zu den Neuerungen im Dezember 2025
Was passiert mit dem Rentenzuschlag ab Dezember 2025?
Er wird fest in die Monatsrente integriert, steigt in Zukunft bei Rentenanpassungen mit und zählt als Einkommen für Andere.
Wie kann ich meine Rente künftig auszahlen lassen?
Ab Dezember 2025 nur noch per Überweisung – Bar-Auszahlungen gibt es dann nicht mehr. Ohne Konto: Zahlung steht still, aber spätere Nachzahlung möglich.
Steigen die Beiträge zur Krankenversicherung?
Ja, der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 2,5 Prozent. Wer mehrere Kassen hat, kann dank Sonderkündigungsrecht wechseln.
Bis wann muss meine Steuererklärung 2024 ans Finanzamt?
Spätestens 31. Juli 2025 (bei Eigenerstellung). Mit Berater bleibt mehr Zeit.
Wann kann ein schwerbehinderter Mensch noch vor 62 abschlagfrei in Rente gehen?
Bis spätestens November 2025. Ab 2026 gilt: Abschlagsfrei erst ab 65, mit Abschlägen ab 62 Jahre.
Fazit
Dezember 2025 bringt zahlreiche, zum Teil tiefgreifende Änderungen – vor allem für Rentner, Versicherte und Steuerzahler. Bürger sind gut beraten, sich frühzeitig zu informieren, Formulare zu prüfen und Fristen im Blick zu behalten. Besonders kritisch: Wer noch ein Konto für Rentenzahlungen benötigt, muss handeln. Die neuen Vorgaben schaffen mehr Klarheit, machen das System aber auch komplexer. Bürger & Geld berichtet, wie Experten empfehlen: Rechtzeitig informieren, gesetzliche Neuerungen ernst nehmen und bei Unsicherheit Unterstützung suchen.


