Was ändert sich beim Minijob 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Minijobber können mehr Stunden arbeiten oder ein höheres Einkommen erzielen, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren.
- Neue Minijob-Grenze: 603 € monatlich (ab 2026)
- Midijob-Grenze: untere Schwelle ebenfalls bei 603,01 €, Obergrenze bleibt bei 2.000 €
- Mehr Netto für Minijobber, darunter Bürgergeld-Beziehende, Studierende, Teilzeitkräfte
- Prognose: Bei gleichbleibendem Job können Bürgergeld-Bezieher ab 2026 rund 14 € mehr netto behalten als bisher
Reform: Bürgergeld wird zur „neuen Grundsicherung“
Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld ab 2026 durch die neue Grundsicherung zu ersetzen. Ziel ist es, das System zu vereinfachen, Arbeitsaufnahme zu fördern und die Leistungsgewährung transparenter zu gestalten.
- Gesetzesentwurf und Beratungen laufen im Winter 2025, Inkrafttreten zum 1. Januar 2026
- Leistungsberechtigte werden automatisch auf das neue System umgestellt
- Änderungen betreffen Regelsätze, Freibeträge und Sanktionen
- Strengere Regeln und Sanktionen, schnellerer Leistungsentzug bei Verstößen, verschärfte Melde- und Nachweispflichten
Freibeträge und Anrechnung des Minijob-Einkommens
Aktuell dürfen Bürgergeld-Bezieher im Minijob bis zu 556 € monatlich dazuverdienen, wobei ein Höchstfreibetrag von 194,80 € gilt; der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet. Mit der neuen Grenze steigt der maximale anrechnungsfreie Anteil für einen Minijob auf rund 208,90 €.
Mit der Reform könnten sich die Spielregeln grundlegend ändern:
- Politisch diskutiert wird, Minijob-Einkommen künftig vollständig auf das Bürgergeld anzurechnen (100% Abzug), während reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bevorzugt werden (nur 70% Anrechnung über der Minijob-Grenze)
- Bis 100 € bleibt auf jeden Fall anrechnungsfrei
- 101–520 €: 20% anrechnungsfrei, 80% werden angerechnet
- 521–2.000 €: 30% anrechnungsfrei, 70% werden angerechnet (ab 2026 wahrscheinlich neu)
- Über 2.000 €: eventuell 35% anrechnungsfrei, 65% angerechnet
Praktische Auswirkungen für Bürgergeld-Empfänger mit Minijob
Wer einen Minijob hat, kann durch die höheren Zulagen etwas mehr netto behalten, solange das Einkommen die neue Grenze von 603 € nicht überschreitet. Darüber greift der Midijob-Bereich mit attraktiveren Freibeträgen.
- Beispielrechnung: Bei einem Minijob von 603 € monatlich bleiben rund 208,90 € anrechnungsfrei; 394,10 € werden angerechnet
- Für junge Menschen unter 25 (Schüler, Azubis), bleibt das Einkommen bis zur Grenze weiterhin vollständig anrechnungsfrei
- So wird Zubrot für Bürgergeld-Empfänger attraktiver, vor allem bei regulären Jobs über der Minijob-Grenze
FAQ: Was Bürgergeld-Bezieher jetzt wissen sollten
Wird der Minijob 2026 abgeschafft?
Nein, die Minijob-Regelung bleibt.
Wie ändert sich die Anrechnung für Bürgergeld-Bezieher?
Freibeträge steigen leicht, zukünftige vollständige Anrechnung ist politisch in Diskussion, Midijobs werden attraktiver.
Wird der Bürgergeld Regelsatz erhöht?
Regelsatz Bürgergeld bleibt 2026: Ein von der Bundesregierung beschlossenes „Nullrunde“ sorgt dafür, dass der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende weiterhin bei 563 € monatlich bleibt.


