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Ab 2026 mehr verdienen: Bürgergeld / Grundsicherung und Minijob auf dem Prüfstand

Ab Januar 2026 treten für Bürgergeld-Empfänger und Minijobber in Deutschland bedeutende gesetzliche Änderungen in Kraft, insbesondere durch die Anhebung des Mindestlohns und die geplante Reform des Bürgergelds („neue Grundsicherung“). Die neuen Regeln beinhalten mehr Verdienstmöglichkeiten im Minijob, aber auch potenziell strengere Anrechnungsregeln auf das Bürgergeld. Im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V, werden die wichtigsten Punkte detailliert erläutert.

Was ändert sich beim Minijob 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Minijobber können mehr Stunden arbeiten oder ein höheres Einkommen erzielen, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren.

  • Neue Minijob-Grenze: 603 € monatlich (ab 2026)
  • Midijob-Grenze: untere Schwelle ebenfalls bei 603,01 €, Obergrenze bleibt bei 2.000 €
  • Mehr Netto für Minijobber, darunter Bürgergeld-Beziehende, Studierende, Teilzeitkräfte
  • Prognose: Bei gleichbleibendem Job können Bürgergeld-Bezieher ab 2026 rund 14 € mehr netto behalten als bisher

Reform: Bürgergeld wird zur „neuen Grundsicherung“

Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld ab 2026 durch die neue Grundsicherung zu ersetzen. Ziel ist es, das System zu vereinfachen, Arbeitsaufnahme zu fördern und die Leistungsgewährung transparenter zu gestalten.

  • Gesetzesentwurf und Beratungen laufen im Winter 2025, Inkrafttreten zum 1. Januar 2026
  • Leistungsberechtigte werden automatisch auf das neue System umgestellt
  • Änderungen betreffen Regelsätze, Freibeträge und Sanktionen
  • Strengere Regeln und Sanktionen, schnellerer Leistungsentzug bei Verstößen, verschärfte Melde- und Nachweispflichten

Freibeträge und Anrechnung des Minijob-Einkommens

Aktuell dürfen Bürgergeld-Bezieher im Minijob bis zu 556 € monatlich dazuverdienen, wobei ein Höchstfreibetrag von 194,80 € gilt; der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet. Mit der neuen Grenze steigt der maximale anrechnungsfreie Anteil für einen Minijob auf rund 208,90 €.

Mit der Reform könnten sich die Spielregeln grundlegend ändern:

  • Politisch diskutiert wird, Minijob-Einkommen künftig vollständig auf das Bürgergeld anzurechnen (100% Abzug), während reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bevorzugt werden (nur 70% Anrechnung über der Minijob-Grenze)
  • Bis 100 € bleibt auf jeden Fall anrechnungsfrei
  • 101–520 €: 20% anrechnungsfrei, 80% werden angerechnet
  • 521–2.000 €: 30% anrechnungsfrei, 70% werden angerechnet (ab 2026 wahrscheinlich neu)
  • Über 2.000 €: eventuell 35% anrechnungsfrei, 65% angerechnet

Praktische Auswirkungen für Bürgergeld-Empfänger mit Minijob

Wer einen Minijob hat, kann durch die höheren Zulagen etwas mehr netto behalten, solange das Einkommen die neue Grenze von 603 € nicht überschreitet. Darüber greift der Midijob-Bereich mit attraktiveren Freibeträgen.

  • Beispielrechnung: Bei einem Minijob von 603 € monatlich bleiben rund 208,90 € anrechnungsfrei; 394,10 € werden angerechnet
  • Für junge Menschen unter 25 (Schüler, Azubis), bleibt das Einkommen bis zur Grenze weiterhin vollständig anrechnungsfrei
  • So wird Zubrot für Bürgergeld-Empfänger attraktiver, vor allem bei regulären Jobs über der Minijob-Grenze

FAQ: Was Bürgergeld-Bezieher jetzt wissen sollten

Wird der Minijob 2026 abgeschafft?

Nein, die Minijob-Regelung bleibt.

Wie ändert sich die Anrechnung für Bürgergeld-Bezieher?

Freibeträge steigen leicht, zukünftige vollständige Anrechnung ist politisch in Diskussion, Midijobs werden attraktiver.

Wird der Bürgergeld Regelsatz erhöht?

Regelsatz Bürgergeld bleibt 2026: Ein von der Bundesregierung beschlossenes „Nullrunde“ sorgt dafür, dass der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende weiterhin bei 563 € monatlich bleibt.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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