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Kindergeld und Wohngeld: Anrechnung 2026 – Das gilt für Familien

Kindergeld und Wohngeld sind zwei wichtige Sozialleistungen für Familien und Haushalte mit geringem Einkommen. Viele stellen sich die Frage, ob das Kindergeld beim Wohngeld angerechnet wird und wie diese Leistungen zusammenwirken. Hier auf Büger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., findest du einen ausführlichen und aktualisierten Artikel über die Anrechnung von Kindergeld auf Wohngeld, die gesetzlichen Hintergründe und was Familien 2026 beachten sollten.

Das Wichtigste vorab: Keine Anrechnung des Kindergeldes auf das Wohngeld!

Aktuell und auch 2026 wird das Kindergeld bei der Berechnung des Wohngeldes nicht angerechnet. Das bedeutet: Familien erhalten das Wohngeld zusätzlich zum Kindergeld, ohne dass die Kindergeldzahlung das Wohngeld mindert oder beeinflusst. Dies gilt auch für weitere familienbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bildungspaket. Diese Regelung sorgt dafür, dass Familien mit niedrigem Einkommen beide Leistungen vollumfänglich erhalten können.

Gesetzliche Grundlage und aktuelle Regelung

Die Nicht-Anrechnung von Kindergeld auf Wohngeld basiert auf § 14 Wohngeldgesetz (WoGG). Hier wird genau festgelegt, welche Einnahmen als Einkommen gelten und für die Wohngeldberechnung relevant sind. Kindergeld und Kinderzuschlag sind ausdrücklich nicht zu berücksichtigen – sie bleiben bei der Ermittlung des Gesamteinkommens außen vor.

  • Das Gesamteinkommen für das Wohngeld setzt sich aus allen relevanten Einkünften der Haushaltsmitglieder zusammen.
  • Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe bleiben ausgenommen.
  • Unterhaltszahlungen werden dagegen als Einkommen berücksichtigt und müssen angegeben werden.

So wirken Kindergeld und Wohngeld 2025 zusammen

Mit der Wohngeldreform 2025 wurde das Wohngeld nochmals erhöht, um gestiegene Mietpreise und Lebenshaltungskosten auszugleichen. Familien profitieren davon deutlich: Das Kindergeld beträgt seit Januar 2025 monatlich 255 Euro pro Kind, während die durchschnittliche Wohngeldleistung um rund 15% bzw. 30 Euro pro Monat gestiegen ist.

Somit können Familien, die die Voraussetzungen für beide Leistungen erfüllen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung haben. Das erhöht die finanzielle Stabilität und erleichtert die Sicherung des eigenen Wohnraums.

Wer erhält Wohngeld und Kindergeld?

  • Wohngeld bekommt, wer keine anderen Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält – denn diese Leistungen decken schon die Wohnkosten ab.
  • Kindergeld steht allen Eltern unabhängig vom Einkommen zu, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben (meist bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, z. B. im Studium oder in der Ausbildung).
  • Anspruch auf beide Leistungen haben vor allem Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Studierende, sofern sie keine anderen Sozialleistungen empfangen.

Sonderfälle und häufige Fragen

Wird das eigene Einkommen des Kindes angerechnet?
Das Kindergeld selbst bleibt bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt. Allerdings wird das Einkommen des Kindes, etwa aus einem Nebenjob, zu 45% beim Kinderzuschlag angerechnet, nicht jedoch auf das Wohngeld.

Wie setzen sich die Ansprüche 2025 zusammen?
Für jedes Kind gibt es 255 Euro Kindergeld. Wer dazu Wohngeld beantragt und erhält, kann – je nach Haushalt und Einkommen – monatlich bis zu mehreren Hundert Euro zusätzlich erwarten.

Zukunftsausblick: Zusammenlegung von Kinderzuschlag und Wohngeld

Die Bundesregierung plant, in den kommenden Jahren das Wohngeld und den Kinderzuschlag weiter zusammenzuführen (Stichwort: Kindergrundsicherung). Künftig könnte es ausreichen, nur noch einen Antrag zu stellen, um beide Leistungen unkompliziert zu erhalten.

Fazit: Maximale Unterstützung für Familien

Kindergeld und Wohngeld 2025 werden nicht miteinander verrechnet. Beide Leistungen stehen unabhängig nebeneinander und sorgen gemeinsam für spürbare Entlastung von Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Bei weiteren Fragen lohnt sich ein Blick auf die Webseiten des Bundesministeriums oder die Sozialberatung vor Ort.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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