Hintergrund: Was ändert sich bei der Rente zum Jahresende?
Ab 1. Dezember 2025 wird der bisher separat ausgezahlte Rentenzuschlag für rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner fest in die reguläre Monatsrente integriert. Die Umstellung erfolgt durch die Einführung des neuen § 307i SGB VI. Die Rente steigt dadurch für viele Empfänger der Erwerbsminderungsrente spürbar an und wächst künftig automatisch mit jeder Rentenerhöhung. Allerdings: der bisher separat ausgezahlte Rentenzuschlag fällt weg!
Betroffene Gruppen: Wer erhält mehr Rente?
Vor allem folgende Personengruppen sind betroffen:
- Bestandsrentner mit Erwerbsminderungsrente, die ihren Rentenzuschlag bislang separat erhalten haben (Eintritte zwischen 2001 und 2018 sind besonders relevant).
- Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente beziehen
- Rentner, die bisher per Scheck oder ohne Kontoverbindung ihre Rente erhalten haben (auch hier gibt es Umstellungen).
Für Altersrentner ohne Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder Rentenzuschlag sind keine Änderungen zu befürchten. Die Neuberechnung und Integration des Zuschlags erfolgt automatisch; Anträge sind nicht notwendig.
Konkrete Auswirkungen ab Dezember 2025
- Der bisherige Zuschlag wird direkt in die Monatsrente eingebaut und nicht mehr gesondert ausgezahlt.
- Die Rente erhöht sich um durchschnittlich rund 50 Euro für die betroffenen Gruppen. Die integrierte Summe wächst künftig mit jeder Rentenerhöhung des Systems.
- Wer zugleich eine Witwenrente oder Witwerrente erhält, muss keine Kürzung der Hinterbliebenenrente befürchten. Rechtlich sieht das Gesetz vor, dass die höhere Monatsrente erst ab Juli 2026 auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden darf.
Mögliche Nachzahlungen und neue Bescheide
Durch die Umstellung und Neuberechnung kann es zu Nachzahlungen kommen, da die Rentenversicherung für alle Zuschlagsberechtigten die neue Rente automatisch berechnet. Rentner erhalten dazu einen neuen Rentenbescheid und sollten diesen gründlich prüfen. Wer Fehler entdeckt, sollte umgehend reagieren, da auch Ansprüche auf Nachzahlungen oder Berichtigungen bestehen können.
Sonderfälle und Steueraspekte
- Ab Dezember 2025 werden (zu einem sehr geringen Teil) mehr Rentner steuerpflichtig, da das Gesamteinkommen durch die Intergration des Rentenzuschlags in die Rente und durch mögliche Nachzahlungen von Zuschlägen steigen kann.
- Für Eltern, die Mütterrente erhalten, und Neurentner mit flexiblen Eintrittsterminen gibt es ebenfalls separate Neuregelungen.
- Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung können höhere Rentenbeträge zu höheren Beiträgen führen, insbesondere bei Überschreitung von Einkommensgrenzen für kostenfreie Familienversicherung.
Fazit: Dezember 2025 bringt spürbare Änderungen für Millionen Rentner
Von der Rentenreform im Dezember 2025 sind vor allem Erwerbsminderungsrentner mit Rentenzuschlag und Witwen- sowie Witwerrenten betroffen. Die Umstellung erfolgt automatisch, bringt meist ein Plus bei der monatlichen Auszahlung und verschiebt mögliche Einkommensanrechnungen bei Hinterbliebenen erst auf Juli 2026. Wer einen neuen Bescheid erhält, sollte diesen prüfen und gegebenenfalls Nachzahlungsansprüche geltend machen.
Quelle
Deutsche Rentenversicherung


