Regelaltersrente – Wer im Dezember 2025 erstmals regulär gehen kann
Die Regelaltersrente ist für jene vorgesehen, die die gesetzlich definierte Altersgrenze erreicht haben und mindestens fünf Versicherungsjahre nachweisen können. Im Jahr 2025 betrifft dies alle, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden. Ihr regulärer Rentenbeginn liegt bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Wer am 1. Oktober 1959 geboren ist, kann ab dem 1. Dezember 2025 erstmals Regelaltersrente beantragen und beziehen.
Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit angesammelt hat und im Zeitraum zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurde, kann im Dezember 2025 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen – allerdings mit Abschlägen. Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit aus den Jahrgängen 1960 bis 1961 erreichen im Dezember 2025 die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente, die „Rente mit 63“ genannt wird. Hier liegt das Mindestalter bei 64 Jahren und 2 Monaten.
Tabelle für 2025
| Rentenart | Jahrgänge | Voraussetzung | Altersgrenze / Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 2.12.1958 – 1.10.1959 | 5 Jahre Versicherungszeit | 66 Jahre + 2 Monate, keine Abschläge |
| Langjährig Versicherte | 2.12.1961 – 1.12.1962 | 63 Jahre + 35 Jahre Versicherungszeit | 12,6–13,2% Abschlag |
| Besonders langjährig Versicherte | 2.8.1960 – 1.6.1961 | 45 Jahre Versicherungszeit | 64 Jahre + 2 Monate, keine Abschläge |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte mit mindestens 35 Beitragsjahren und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % können im Jahr 2025 die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ beziehen. 2025 ist das letzte Jahr, in dem ein Renteneintritt vor dem 62. Lebensjahr möglich ist – ab 2026 steigt die Schwelle auf mindestens 62 Jahre. Die betreffenden Geburtsjahrgänge liegen zwischen Februar und Dezember 1963; hier sind Abschläge von maximal 10,8 % zu erwarten.
Antrag und Vorteile des rechtzeitigen Rentenbeginns
Wer im Dezember 2025 die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Rentenantrag etwa drei Monate vorher stellen. Wichtig ist, alle Versicherungszeiten auf der Renteninformation zu prüfen und ggf. nachtragen zu lassen, damit ein möglichst früher und korrekter Rentenbeginn möglich wird. Jeder Monat länger im Job reduziert Abschläge um 0,3% – das kann sich langfristig deutlich auf die Rentenhöhe auswirken.
Besonderheiten: Abschlagsfreie und vorzeitige Rente
Insbesondere für besonders langjährig Versicherte gilt: Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat und zum Stichtag die entsprechende Altersgrenze, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Wer vorzeitig die langjährig Versicherte-Variante wählt (ab 63 Jahren und 35 Jahren Versicherungszeit), muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Diese liegen im Dezember 2025 typischerweise zwischen 12,6 % (Jahrgang 1961) und 13,2 % (Jahrgang 1962). Bei schwerbehinderten Menschen ist der Abschlag maximal 10,8 % und jeder Monat später verringert ihn um 0,3 Punkte.
Fazit: Wer ab Dezember 2025 in Rente gehen kann
- Wer im Dezember 2025 66 Jahre und 2 Monate alt wird und mindestens 5 Jahre versichert ist, erhält die Regelaltersrente ohne Abschlag.
- Versicherte Jahrgang 1960–1961 mit 45 Beitragsjahren können abschlagsfrei in Rente gehen.
- Langjährig Versicherte mit Jahrgang 1961–1962 und 35 Beitragsjahren starten mit einem Abschlag von 12,6–13,2 %.
- Schwerbehinderte Jahrgänge Februar–Dezember 1963: Abschlag bis 10,8 %, aber letztmals vor 62 Jahren möglicher Rentenbeginn.


