Mobilität: Deutschlandticket, Tanken und Heizen werden teurer
Zum 1. Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 58 auf 63 Euro im Monat, was vor allem Pendler und Vielfahrer spüren werden. Gleichzeitig erhöht sich die CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel auf 55 bis 65 Euro pro Tonne, was nach Berechnungen von Verkehrsverbänden etwa drei Cent mehr pro Liter an der Zapfsäule bedeutet.
Auch beim Heizen wirkt die höhere CO₂-Bepreisung: Bei Gasheizungen steigen die Mehrkosten auf bis zu 1,55 Cent pro kWh, bei Ölheizungen auf etwa 20,7 Cent pro Liter. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der anteilige Kostenanteil des Vermieters, was insbesondere Mieter in unsanierten Häusern entlasten kann.
Lebenshaltungskosten: Lebensmittel und Abgaben
Lebensmittel könnten 2026 teurer werden, weil ab Ende 2025 eine EU-Entwaldungsverordnung greift, die strengere Nachweis- und Berichtspflichten für Produkte wie Kakao, Kaffee, Soja und Rindfleisch vorsieht. Unternehmen müssen lückenlos belegen, dass ihre Lieferketten nicht zur Abholzung beitragen, was zusätzliche Verwaltungskosten verursacht, die voraussichtlich auf die Endpreise umgelegt werden.
Ob die Verordnung wie geplant startet oder um einige Monate verschoben wird, prüft die EU-Kommission noch – an den langfristigen Mehrkosten für nachhaltigere Lieferketten dürfte sich jedoch wenig ändern. Verbraucher müssen daher bei bestimmten Importprodukten mit Preisanstiegen rechnen, profitieren aber von mehr Umwelt- und Waldschutz.
Krankenkassen: Zusatzbeitrag steigt deutlich
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2026 von bisher 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben. Jede Kasse legt ihren Satz zwar individuell fest, die neue Durchschnittsmarke zeigt aber, dass Versicherte insgesamt mit höheren Abzügen vom Bruttolohn oder von der Rente rechnen müssen.
Weil sich die Zusatzbeiträge zwischen zwei und vier Prozent bewegen können, lohnt ein Kassenvergleich besonders: Wer zu einer günstigeren Kasse wechselt, kann den Mehrbelastungen teilweise entgegenwirken.
Entlastung für Familien: Kindergeld steigt
Für Familien gibt es auch gute Nachrichten: Ab 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld um vier Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat, sodass im Jahr 3.108 Euro pro Kind zusammenkommen. Die Erhöhung kommt allen anspruchsberechtigten Familien unabhängig von Einkommen und Kinderzahl zugute und wird automatisch über die Familienkassen ausgezahlt.
In Kombination mit anderen Familienleistungen, etwa dem Kinderzuschlag oder Wohngeld, kann das Plus helfen, steigende Energie- und Lebensmittelpreise zumindest teilweise abzufedern.Weitere Infos: Kindergeld und Wohngeld Anrechnung
Steuern: Höherer Grundfreibetrag und mehr Pendlerpauschale
2026 wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben, was bedeutet, dass dieser Einkommensteil komplett steuerfrei bleibt. Damit soll die kalte Progression abgefedert und vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden.
Arbeitnehmer, die pendeln, profitieren ebenfalls: Die Entfernungspauschale steigt ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer – bislang galten 30 Cent bis 20 Kilometer und erst danach 38 Cent. Geringverdiener können weiterhin die Mobilitätsprämie von 14 Prozent der erhöhten Pauschale beantragen, wenn ihr Einkommen zu niedrig für einen vollen Steuervorteil ist.
Gastronomie: Essen gehen wird steuerlich begünstigt
Die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants wird 2026 von 19 auf sieben Prozent gesenkt, was eine dauerhafte Entlastung für die Gastronomie bringen soll. Ob Gäste tatsächlich weniger zahlen, hängt aber von den Betrieben ab, da diese nicht verpflichtet sind, die Steuersenkung vollständig an die Preise weiterzugeben.
Gerade in Innenstädten könnten Restaurants die Entlastung nutzen, um gestiegene Energie- und Personalkosten zu kompensieren, statt ihre Speisekarten günstiger zu machen. Für Verbraucher lohnt es sich daher, Preise zu vergleichen und auf Aktionen oder Mittagsangebote zu achten.
Arbeit: Höherer Mindestlohn und Minijob-Grenze
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, ein Plus von gut 8,4 Prozent. Für 2027 ist bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen, was insbesondere Beschäftigte in niedrig entlohnten Branchen wie Gastronomie, Handel oder Reinigung spürbar entlastet.
Mit dem höheren Mindestlohn erhöht sich die Minijob-Grenze von 556 Euro (2025) auf 603 Euro im Monat. So sollen geringfügig Beschäftigte trotz steigender Stundenlöhne ihre Jobs behalten können, ohne aus der Minijob-Regelung zu fallen.
Energiepreise: Strom runter, Gas gemischt
Privathaushalte können sich 2026 bei Strom auf Entlastungen freuen, weil der Bund die Netzbetreiber bezuschusst und so die Netzentgelte sinken. Ein Beispiel zeigt: Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch kann durch die niedrigeren Entgelte rund 100 Euro im Jahr sparen – abhängig vom Tarif.
Gleichzeitig steigt die KWKG-Umlage von 0,277 auf 0,446 Cent pro kWh, sodass die Stromrechnung nicht eins zu eins sinkt, unterm Strich aber trotzdem eine Entlastung bleibt. Beim Gas fällt zwar die Gasspeicherumlage weg, dafür steigen Netzentgelte und CO₂-Abgabe, sodass sich insgesamt ein uneinheitliches Bild mit regional teils höheren Preisen ergibt.
Rente 2026: Aktivrente und Frühstart-Rente
Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner ab Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, müssen aber weiter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Ziel ist, Anreize für längeres Arbeiten zu setzen, ohne die Rente zu kürzen oder hohe Steuerlasten auszulösen.
Neu ist auch die sogenannte Frühstart-Rente: Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sollen monatlich 10 Euro vom Staat in ein Altersvorsorgedepot bekommen. Weil die Mittel begrenzt sind, startet das Modell 2026 voraussichtlich nur mit einem Jahrgang (zunächst den Sechsjährigen), weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen.
Bürgergeld wird Grundsicherung – härtere Regeln
Ab 2026 wird das Bürgergeld zur „Grundsicherung“ umgebaut und zugleich verschärft. Das Grundprinzip der existenzsichernden Leistung bleibt, doch bei Pflichtverletzungen wie Terminversäumnissen im Jobcenter oder verweigerten Maßnahmen drohen Kürzungen bis 30 Prozent, in Extremfällen sogar vollständige Leistungssperren wegen Arbeitsverweigerung.
Vorgesehen sind außerdem: mehr verpflichtende Kontakte für Langzeitarbeitslose, individuelle Angebote, ein erneuter Vermittlungsvorrang, der Wegfall von Karenzzeiten und eine stärkere Eigenverantwortung bei Mietzahlungen. Trotz der schärferen Sanktionen rechnet die Regierung laut Berichten nur mit Einsparungen in begrenzter Höhe, weil viele Betroffene weiter auf Unterstützung angewiesen sein werden.
Neuer Wehrdienst: Fragebogen statt klassischer Pflicht
Zum 1. Januar 2026 soll ein neues Wehrdienst-Gesetz in Kraft treten, mit dem die Bundeswehr mehr Personal gewinnen will. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten einen Fragebogen, in dem Motivation und Eignung für den Dienst erfasst werden; für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig.
Ab Mitte 2027 soll für junge Männer bestimmter Jahrgänge die Musterung wieder verpflichtend werden, während weiterhin primär auf Freiwilligkeit gesetzt wird. Reichen die Freiwilligen nicht aus, behält sich die Regierung eine Bedarfswehrpflicht bis hin zu Losverfahren als „Ultima Ratio“ vor.
Was Bürger jetzt konkret tun sollten
- Verträge prüfen: Strom-, Gas- und Mobilfunktarife vergleichen, um Preiserhöhungen durch Anbieterwechsel abzufedern.
- Einkommen planen: Mindestlohn, Minijob-Grenze und Grundfreibetrag in der Lohn- und Steuerplanung berücksichtigen, Pendlerpauschale optimal nutzen.
- Familienleistungen checken: Erhöhtes Kindergeld, Wohngeld und mögliche Steuerentlastungen berechnen und Fristen im Blick behalten.
- Leistungsbezug vorbereiten: Wer Bürgergeld bezieht, sollte sich über die künftige Grundsicherung und strengere Sanktionen informieren und Eingliederungsvereinbarungen sorgfältig prüfen.

