Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Bürgergeld Auszahlung Dezember 2025: Alle Termine, Regeln – und wie es mit Weihnachtsgeld wirklich aussieht

Bürgergeld im Blick: Erfahre kompakt, wann die Auszahlung für Dezember 2025 auf deinem Konto ist, was die Nullrunde bedeutet – und in welchen Fällen trotzdem Weihnachtsgeld möglich sein kann.

Der Dezember ist für viele Bürgergeld-Beziehende der finanziell stressigste Monat des Jahres. Weihnachtsgeschenke, teure Lebensmittel und steigende Energiepreise treffen auf ein knappes Budget. Umso wichtiger ist die sichere Planung: Wann ist das Bürgergeld für Dezember 2025 auf dem Konto, wie hoch fällt die Leistung aus – und gibt es überhaupt Weihnachtsgeld für Bürgergeldempfänger? Alle Infos dazu gibt es hier auf „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.​

Auszahlung Bürgergeld im Dezember 2025

Die Jobcenter zahlen das Bürgergeld in der Regel im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat aus. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffene ihre Miete und laufenden Kosten pünktlich zum Monatsbeginn decken können.​

Für den Anspruchsmonat Dezember 2025 ist der bundesweit übliche Überweisungstermin der Freitag, 28. November 2025. Auf vielen Auszahlungskalendern der Jobcenter ist als Kontogutschrift der 1. Dezember 2025 angegeben, weil die Wertstellung zum Monatsanfang erfolgt.​

Fällt der 1. des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss die Leistung spätestens zum nächsten Bankarbeitstag zur Verfügung stehen. Viele kommunale Jobcenter – etwa Jobcenter Salzgitter oder der Kreis Nordfriesland – veröffentlichen eigene Auszahlungskalender mit identischem Prinzip.​

Tabelle: Auszahlungstermine Ende 2025

Die folgende Übersicht hilft bei der Planung der letzten Monate 2025.​

Anspruchsmonat 2025Späteste Kontogutschrift laut JobcenterTypischer Überweisungstag (Ende Vormonat)
Oktober 202501.10.202530.09.2025
November 202501.11.202530.10.2025
Dezember 202501.12.202528.11.2025

Die konkreten Termine können regional leicht variieren, Grundlage bleibt aber der letzte Bankarbeitstag des Vormonats. Wer knapp bei Kasse ist, sollte Auszahlungskalender des zuständigen Jobcenters genau prüfen und im Zweifel frühzeitig nachfragen.​

Wie hoch ist das Bürgergeld im Dezember 2025?

Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf damit weiterhin 563 Euro monatlich, Paare erhalten jeweils 506 Euro. Kinder und Jugendliche liegen je nach Altersstufe darunter; zusätzlich übernimmt das Jobcenter angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.​

Wichtig: Kürzungen des Regelbedarfs nach Sanktionen sind nur bis maximal 30 Prozent erlaubt. Die jährliche Anpassungslogik sorgt außerdem dafür, dass Regelsätze rechtlich nicht sinken dürfen – selbst wenn die Berechnungsformel rechnerisch ein Minus ergäbe,​

Gibt es Weihnachtsgeld für Bürgergeldempfänger?

Die ernüchternde Nachricht: Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld oder eine spezielle Weihnachtsbeihilfe im Bürgergeld existiert nicht. Informationsportale wie Bürger & Geld und mehrere Tageszeitungen betonen übereinstimmend, dass es bundesweit keine pauschale Weihnachtszahlung für Bürgergeld-Beziehende gibt.​

Bis 2005 gab es in der früheren Sozialhilfe teilweise Weihnachtsbeihilfen, diese wurden im Zuge der Hartz-IV-Reformen abgeschafft. Auch nach der Umstellung auf Bürgergeld ab 2023 hat der Gesetzgeber an dieser Linie festgehalten: Festliches Extra-Geld ist im SGB II nicht vorgesehen.​

Weihnachtsgeld kann es hingegen geben, wenn Bürgergeld-Beziehende zusätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und einen Anspruch nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag haben. Das Nachrichtenportal merkur.de berichtete, dass sogenannte Aufstocker durchaus Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber erhalten können, dieses aber als Einkommen angerechnet wird.​

Sonderfall Aufstocker: Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber

Wer Bürgergeld als aufstockende Leistung bekommt, kann von einem Weihnachtsgeld aus Beschäftigung profitieren – allerdings mit Anrechnung. Grundlage sind die allgemeinen Freibeträge auf Erwerbseinkommen im Bürgergeld-System.​

Von einem Bruttoeinkommen werden zunächst 100 Euro pauschal nicht angerechnet. Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge zwischen 20 und 30 Prozent, je nach Einkommenshöhe, wie etwa merkur.de und wmn.de erläuterten.​

Das bedeutet: Weihnachtsgeld erhöht kurzfristig das verfügbare Einkommen, kann im Folgemonat aber zu einer niedrigeren Bürgergeldzahlung führen, weil die Einmalzahlung als Einkommen gilt. T‑Online und andere Portale warnten deshalb, dass ein Weihnachtsbonus kein „reiner Vorteil“ sei, sondern die Leistungshöhe zeitlich verschiebt.​

Kommunale Weihnachtsaktionen und lokale Hilfen

Neben dem gesetzlichen System spielen kommunale Hilfen eine Rolle. Einige Städte und Wohlfahrtsverbände bieten vor Weihnachten einmalige Unterstützungen, etwa Gutscheine, Sachspenden oder spezielle Hilfsfonds für Familien mit geringem Einkommen.​

In Medienberichten wird etwa eine bayerische Stadt erwähnt, die für Bürgergeld-Beziehende eine zusätzliche Zahlung aus einem kommunalen Programm leistet. Solche Modelle sind jedoch die Ausnahme, nicht die Regel, und gelten nur lokal – ein bundesweiter Anspruch entsteht daraus nicht.​

Hilfsangebote privater Träger, wie Tafeln, Sozialkaufhäuser oder Vereinsaktionen, können zusätzlich entlasten, sind aber vom Engagement vor Ort abhängig. Gerade in der Adventszeit lohnt sich ein Blick auf Aushänge im Jobcenter, bei Kirchen und sozialen Einrichtungen.​

Was bedeutet die „Nullrunde“ beim Bürgergeld?

Die sogenannte Nullrunde 2025 sorgt für zusätzliche Unsicherheit unter Leistungsberechtigten. Das Bundesarbeitsministerium hatte im Sommer angekündigt, dass aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung keine Anpassung der Regelsätze nach oben erfolgt.​

Sozialverbände kritisieren diese Entwicklung und warnen vor wachsender Armutsgefährdung für Menschen im Bürgergeldbezug. Gewerkschaftsnahe Analysen verweisen darauf, dass Preissteigerungen zeitverzögert in die Berechnungen einfließen und reale Belastungen oft erst spät berücksichtigt werden.​

Praxistipps: So lässt sich der Dezember besser planen

Im Dezember ist vorausschauende Haushaltsplanung entscheidend, weil der Bürgergeldbetrag für viele Haushalte die einzige verlässliche Einnahme ist. Der frühe Zahlungstermin Ende November kann dazu verleiten, das Geld zu früh auszugeben – dann fehlen Mittel im eigentlichen Weihnachtsmonat.​

Hilfreich sind feste Budgets für Miete, Strom, Lebensmittel und ein realistischer Rahmen für Geschenke. Wer ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber erwartet, sollte sich beim Jobcenter beraten lassen, wie die Anrechnung konkret erfolgt, um böse Überraschungen im Januar zu vermeiden.​

Für unerwartete Ausgaben können auch Darlehen nach dem SGB II in Betracht kommen, etwa bei defekten Haushaltsgeräten. Außerdem lohnt sich ein Blick auf lokale Hilfsangebote wie Tafeln, Kleiderkammern oder Familienberatungsstellen, die oft spezielle Weihnachtsaktionen organisieren.​

FAQ: Bürgergeld-Auszahlung und Weihnachtsgeld Dezember 2025

Wann wird das Bürgergeld für Dezember 2025 ausgezahlt?

Das Bürgergeld für Dezember 2025 wird in der Regel am Freitag, 28. November 2025, überwiesen. Auf dem Konto sollte die Leistung spätestens zum 1. Dezember 2025 verfügbar sein.

Warum kommt das Geld schon Ende November?

Bürgergeld wird im Voraus gezahlt, damit Leistungsberechtigte zum Monatsbeginn ihre Fixkosten begleichen können. Maßgeblich ist deshalb der letzte Bankarbeitstag des Vormonats als Auszahlungstermin.

Bleibt der Regelsatz im Dezember 2025 unverändert?

Ja. 2025 gibt es eine Nullrunde, die Regelsätze steigen nicht. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro Regelbedarf, Paare 506 Euro pro Person.

Können Aufstocker Weihnachtsgeld bekommen?

Ja, wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, können Aufstocker davon profitieren. Das Geld wird jedoch als Einkommen gewertet und nach den Freibetragsregeln auf das Bürgergeld angerechnet.

Gibt es Weihnachtsaktionen der Kommunen?

Einige Städte oder Landkreise bieten eigene Hilfen oder Zuschüsse an, diese sind aber freiwillig und regional begrenzt. Eine bundeseinheitliche Weihnachtszahlung gibt es nicht.

Können Geschenke das Bürgergeld gefährden?

Sachgeschenke bleiben in der Regel unproblematisch, Geldgeschenke können als Einkommen zählen, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten. Wie die Berliner Morgenpost erklärte, ist insbesondere bei größeren Geldbeträgen Vorsicht geboten, weil diese im Zweifel angerechnet werden können.

Fazit: Sicher durch den teuersten Monat des Jahres

Für den Dezember 2025 steht fest: Das Bürgergeld kommt rechtzeitig Ende November, die Höhe der Regelsätze bleibt trotz hoher Preise unverändert. Ein generelles Weihnachtsgeld für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger gibt es weiterhin nicht – nur Aufstocker können von Arbeitgeberzahlungen profitieren, müssen aber Anrechnungen einkalkulieren.​

Gerade deshalb ist Transparenz über Auszahlungstermine, Anrechnungsregeln und lokale Hilfsangebote entscheidend, um den finanziell angespannten Weihnachtsmonat besser zu bewältigen. „Bürger & Geld“, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., bleibt dabei an der Seite der Betroffenen und begleitet die weitere Entwicklung der Grundsicherung aufmerksam.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.