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Wohngeld im Dezember: 300 Euro Auszahlungstermin, Bürgergeld-Falle, Kinderzuschlag & Weihnachtsgeld im Check

Für den Dezember wird das Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss wie gewohnt schon Ende November überwiesen – für den Monat Dezember 2025 ist der maßgebliche Termin Freitag, der 28.11.2025, mit Geldeingang in der Regel am Montag, 01.12.2025. Gleichzeitig treffen bei vielen Haushalten im Dezember auch Bürgergeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und eventuell ein Weihnachtsgeld aus dem Job zusammen, was für die Anrechnung und die tatsächliche Entlastung im Portemonnaie eine wichtige Rolle spielt.​ Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., geht auf die 300 Euro Zahlung ein (Durchschnitt).

Auszahlungstermin Wohngeld im Dezember 2025

  • Das Wohngeld wird immer im Voraus gezahlt, meist am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit das Geld zum Monatsbeginn für die Miete zur Verfügung steht.
  • Für den Anspruchsmonat Dezember 2025 zeigt die aktuelle Auszahlungstabelle den Termin Freitag, 28.11.2025; je nach Banklaufzeit ist das Wohngeld dann spätestens am Montag, 01.12.2025, auf dem Konto.

Die Kommunen orientieren sich an diesem bundeseinheitlichen Schema, können aber aus technischen oder organisatorischen Gründen geringfügig abweichen. In Einzelfällen kann der Geldeingang deshalb um ein bis zwei Tage nach hinten rutschen, der Anspruch geht dadurch jedoch nicht verloren.

Termin für das Jahr: Wohngeld Auszahlung 2026

Höhe des Wohngeldes

Das Wohngeld liegt aktuell im Bundesdurchschnitt bei rund 300 bis 400 Euro pro Haushalt und Monat, nachdem es zum 1. Januar 2025 um etwa 15 Prozent bzw. rund 30 Euro angehoben wurde. Nach unseren Recherchen sind „rund 300 bis 400 Euro“ als typische Spannweite anzunehmen; der exakte Betrag hängt aber immer von Miete, Haushaltsgröße und Einkommen ab.

Berührungspunkte mit Bürgergeld

Bürgergeld und Wohngeld sind rechtlich getrennte Leistungen und schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus: Wer Bürgergeld erhält, bekommt die Kosten der Unterkunft über das Jobcenter und hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Umgekehrt gilt: Wer Wohngeld bezieht, gehört meist zu den „Aufstockern“, die mit eigenem Einkommen ihre Miete zahlen, aber keinen Bedarf nach SGB II haben.

  • Bürgergeld wird – ähnlich wie Wohngeld – zum Monatsbeginn gezahlt, die Überweisung läuft ebenfalls über den letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
  • Haushalte, die versehentlich zuerst Bürgergeld beantragt haben, können Kinderzuschlag und Wohngeld auch nachträglich beantragen; in Informationsmaterialien wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aus dem Bürgergeld in die Kombination aus Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld möglich ist.

Gerade im Dezember stellt sich für viele Haushalte die Frage, ob die Kombination aus Erwerbseinkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag finanziell besser ist als der Bezug von Bürgergeld – zumal bei Bürgergeld und insbesondere bei der neuen Grundsicherung ab 2026 strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen drohen. Ein individueller Vergleich der Bedarfe und Freibeträge ist hier entscheidend, weshalb offizielle Beratungsstellen und Wohngeldrechner empfohlen werden.

Kinderzuschlag, Wohngeld und Auszahlung im Dezember

Der Kinderzuschlag (KiZ) wird an Eltern mit kleinem bis mittlerem Einkommen gezahlt und kann pro Kind bis zu 297 Euro im Monat betragen. Wichtig ist: Kinderzuschlag und Wohngeld können parallel bezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, und sollen gemeinsam mit dem Kindergeld den Lebensunterhalt der Kinder sichern.

  • Die Auszahlung von Kinderzuschlag und Kindergeld erfolgt über die Familienkasse; im Dezember 2025 liegen die Zahlungstermine je nach Kindergeldnummer gestaffelt im ersten Monatsdrittel, also zwischen Anfang und Mitte Dezember
  • Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Wohngeldberechnung nicht als Einkommen angerechnet, sodass Familien durch die Kombination Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag oft eine Entlastung von mehreren hundert Euro pro Monat erreichen können.

Im Dezember bedeutet das konkret: Während das Wohngeld für Dezember bereits Ende November auf dem Konto eingeht, kommen Kindergeld und Kinderzuschlag wenige Tage später im Laufe des Monats dazu. Familien sollten die unterschiedlichen Zahlungstermine kennen, um Miete, laufende Kosten und Weihnachtsausgaben realistisch zu planen.

Weihnachtsgeld im Job und Auswirkungen auf Wohngeld

In vielen Tarifverträgen ist ein zusätzliches Weihnachtsgeld (oft als „13. Monatsgehalt“ oder „Weihnachtsgratifikation“ bezeichnet) vorgesehen, das üblicherweise im November oder Dezember ausgezahlt wird. Dieses Weihnachtsgeld zählt grundsätzlich als Einkommen und spielt damit eine Rolle bei der Wohngeldberechnung, weil einmalige oder jährliche Sonderzahlungen auf den Bewilligungszeitraum umgelegt werden können.

  • Beim Wohngeld werden regelmäßige und einmalige Einkünfte aus Erwerb, also auch Weihnachtsgeld, in der Regel auf zwölf Monate verteilt und als durchschnittliches Monatseinkommen berücksichtigt.
  • Erhöht das Weihnachtsgeld das relevante Jahreseinkommen so stark, dass bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, kann sich das Wohngeld im nächsten Bewilligungszeitraum verringern oder im Extremfall ganz entfallen.

Wer im Dezember Weihnachtsgeld erhält und bereits Wohngeld bezieht, hat eine Mitwirkungspflicht und muss wesentliche Einkommensänderungen der Wohngeldstelle mitteilen. In der Praxis wird das Weihnachtsgeld jedoch nicht komplett „weggenommen“, sondern es reduziert nur rechnerisch den Wohngeldanspruch, weil die Belastung durch die Miete im Verhältnis zum Einkommen als geringer gilt.

Weihnachtsgeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag

Auch beim Bürgergeld und beim Kinderzuschlag kann Weihnachtsgeld als Einkommen relevant sein, allerdings mit unterschiedlichen Regeln. Beim Bürgergeld wird Weihnachtsgeld – neben Urlaubsgeld – im Monat der Auszahlung als Einkommen angerechnet, wobei es Freibeträge und besondere Regelungen für Erwerbseinkommen gibt.

  • Fällt das Weihnachtsgeld so hoch aus, dass im Auszahlungsmonat der Bedarf rechnerisch gedeckt ist, kann sich die Bürgergeldzahlung für diesen Monat deutlich reduzieren oder im Einzelfall entfallen.
  • Beim Kinderzuschlag werden Einkommen der Eltern (einschließlich Sonderzahlungen) berücksichtigt, während Kindergeld, Wohngeld und das eigene Einkommen der Kinder selbst explizit nicht als anzurechnendes Einkommen gelten.

Gerade für Familien, die an der Schnittstelle zwischen Bürgergeld und der Kombi aus Erwerbseinkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag liegen, lohnt sich vor dem Jahresende ein Kassensturz. Ein hoher Weihnachtsbonus kann im Einzelfall zwar kurzfristig Leistungen mindern, führt aber insgesamt zu mehr verfügbarem Einkommen; in den Folgemonaten normalisiert sich die Leistungsberechnung wieder.

Dezember: Alle Zahlungen im Überblick

Im Dezember treffen bei vielen Haushalten mehrere Zahlungen zeitlich eng zusammen, die jeweils eigenen Regeln folgen.

  • Wohngeld Dezember 2025: Überweisung am 28.11.2025, Geldeingang voraussichtlich am 01.12.2025.
  • Bürgergeld Auszahlung 2026: Auszahlung für Januar bereits am letzten Bankarbeitstag im Dezember 2025 mit Wertstellung am ersten Bankarbeitstag im Januar.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag Dezember 2025: gestaffelte Termine im Dezember abhängig von der Kindergeldnummer, meist im ersten Monatsdrittel.
  • Weihnachtsgeld: Termin und Höhe hängen vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab; die Zahlung fällt meist zwischen Mitte November und Mitte Dezember.

Wer den Überblick behält, kann die Kombination aus Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, eventuellem Bürgergeld und möglichem Weihnachtsgeld optimal nutzen, um Miete, Energiekosten und Weihnachtsausgaben zu decken. Bei Unsicherheiten helfen Wohngeldstellen, Familienkassen, Jobcenter sowie unabhängige Beratungsstellen bei der Klärung von Ansprüchen und der richtigen Reihenfolge der Anträge.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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