Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung decken 2026 nur Teile der Kosten ab. Bewohner von Pflegeheimen und Pflegebedürftige zu Hause tragen den Eigenanteil allein. Wenn Einkommen fehlt, springt die Sozialhilfe ein. Pflegekosten steigen schneller als Altersrenten, was das System unter Druck setzt. Alle Infos zu Ansprüchen und Anträgen finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die Grenzen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt Höchstbeträge, die nicht alle Ausgaben decken. Für vollstationäre Pflege übernimmt sie je nach Pflegegrad einen festen Anteil. Der Rest lastet auf den Betroffenen. Laut Bundesministerium für Gesundheit steigen die Leistungen um 4,5 Prozent ab Januar 2025. Dennoch reicht es oft nicht aus.
In Heimen beträgt der Höchstbetrag für Pflegegrad 5 nun 2.096 Euro monatlich. Früher lagen 2.005 Euro. Die Erhöhung hilft, doch Heimkosten liegen bei 3.000 Euro und mehr. Bewohner finanzieren den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Das Bundesversicherungsamt bestätigt diese Anpassungen.
Zu Hause benötigte Hilfe wird ähnlich begrenzt. Pflegegeld für Grad 3 liegt bei 599 Euro. Sachleistungen decken bis 1.497 Euro ab. Viele Familien ergänzen privat. Die Techniker Krankenkasse berichtet von wachsenden Lücken.
Hilfe zur Pflege: Das soziale Rettungsnetz
Die Sozialhilfe bietet “Hilfe zur Pflege”, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Voraussetzung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit. Das Sozialamt prüft individuell. Laut Statistischem Bundesamt gilt dies für Personen mit Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Für Pflegegrade 2 bis 5 übernimmt sie den fehlenden Eigenanteil. Bei Grad 1 beschränkt sich Hilfe auf Hilfsmittel. Einkommen von Partnern und Haushaltsmitgliedern zählt mit. Das Sozialamt berechnet Grenzen streng. Die Verbraucherzentrale warnt vor strenger Bedürftigkeitsprüfung.
Der Antrag erfolgt beim örtlichen Sozialamt. Eine Begutachtung durch die Pflegekasse ist oft Voraussetzung. Hilfe fließt als Zuschuss oder direkte Zahlung. Betanet.de erklärt, dass keine Angehörigenhilfe zumutbar sein muss.
Steigende Pflegekosten versus lahme Renten
Pflegekosten klettern 2025 um bis zu 5 Prozent. Durchschnittliche Heimgebühren erreichen 3.500 Euro monatlich. Altersrenten wachsen nur um 3,74 Prozent ab Juli. Das schafft eine Schere, die viele trifft. Die ZEIT berichtet von realer Kaufkraftminderung.
Rentner mit 1.500 Euro Rente sehen Abzüge durch höhere Pflegebeiträge. Der Beitragssatz steigt auf 3,6 Prozent. Monatlich gehen 3 Euro mehr ab. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt rückwirkende Effekte.
Inflation verschärft das Problem. Pflegeausgaben für Medikamente und Hilfsmittel explodieren. Familien sparen oft ein Leben lang, doch es reicht nicht. Pflege.de hebt die Dringlichkeit für 2025 hervor.
Änderungen in der Pflege 2026: Mehr Flexibilität
Ab Januar 2025 gelten neue Leistungsbeträge. Alle Pflegeleistungen steigen um 4,5 Prozent. Das umfasst Pflegegeld und Sachleistungen. Die AOK listet detaillierte Tabellen.
Zum 1. Juli fusionieren Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbudget. Bis 3.539 Euro stehen flexibel zur Verfügung. Die DAK-Gesundheit begrüßt die Entlastung.
Pflegegrad 1 erhält nun Anspruch auf teilstationäre Pflege. Früher war das ausgeschlossen. Diese Reformen mildern Lücken. Das Pflege ABC fasst die Vorteile zusammen.
Tabelle: Höchstbeträge für vollstationäre Pflege 2025
| Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag 2025 | Vergleich 2024 |
|---|---|---|
| 1 | 131 Euro | 125 Euro |
| 2 | 805 Euro | 770 Euro |
| 3 | 1.319 Euro | 1.262 Euro |
| 4 | 1.855 Euro | 1.775 Euro |
| 5 | 2.096 Euro | 2.005 Euro |
Häufige Fragen zur Hilfe zur Pflege
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Grad und finanzieller Notlage. Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen. Partnerzuschüsse zählen mit. Laut BayernPortal gilt es primär für Grade 2-5.
Wie beantragt man die Leistung?
Beim Sozialamt vor Ort. Mit Pflegebescheid und Einkommensnachweis. Eine Begutachtung folgt ggf. Die Bearbeitung dauert Wochen. Gesund.bund.de rät zu frühzeitigem Antrag.
Deckt Hilfe zur Pflege alle Kosten?
Nein, nur den Eigenanteil nach Abzug der Pflegeversicherung. Bei häuslicher Pflege prüft das Amt Alternativen. Wenn Heim günstiger, übernimmt es das. Betanet.de warnt vor Zumutbarkeitsregeln.
Was, wenn Angehörige helfen können?
Hilfe wird nur gewährt, wenn Angehörigenpflege unzumutbar ist. Das Amt bewertet individuell. Keine Zwangspflege durch Familie. Die Diakonie betont faire Prüfungen.
Fazit
Die Pflegeversicherung bleibt 2026 ein Teilschutz. Steigende Kosten fordern mehr Eigenleistung. Die “Hilfe zur Pflege” schützt Bedürftige vor Absturz. Betroffene sollten Ansprüche prüfen. Bürger & Geld informiert laufend über Rechte. Frühe Beratung sichert Würde im Alter.


