1. Deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen
Zum 1. Januar 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für volle und teilweise Erwerbsminderungsrente kräftig an, weil die Bezugsgröße auf 3.955 Euro monatlich festgelegt wird. Das verschafft vielen Betroffenen zusätzlichen Spielraum für einen Nebenjob oder eine Teilzeitstelle.
- Volle Erwerbsminderungsrente: Bis zu 20.763,75 Euro brutto im Jahr dürfen 2026 hinzuverdient werden, bevor die Rente gekürzt wird.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die gesetzliche Mindest-Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 41.527,50 Euro jährlich, individuelle Grenzen können – je nach früherem Einkommen – deutlich darüber liegen.
- Anrechnung: Erst wenn der Jahresverdienst die jeweilige Grenze übersteigt, werden 40 Prozent des Mehrbetrags auf die Rente angerechnet.
Praxis-Tipp: Entscheidend ist die Jahresgrenze, nicht ein fester Monatswert – unregelmäßige Arbeitszeiten oder saisonale Jobs lassen sich dadurch flexibler planen.
2. Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026
Wie alle gesetzlichen Renten sollen auch die Erwerbsminderungsrenten Mitte 2026 deutlich steigen. Grundlage der Rentenerhöhung ist der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung.
- Prognose: Zum 1. Juli 2026 ist ein Plus von rund 3,7 Prozent vorgesehen.
- Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert soll von 40,79 Euro auf etwa 42,31 Euro steigen.
- Wirkung: Pro 1.000 Euro Brutto-EM-Rente entspricht das einem Zuwachs von rund 37 Euro im Monat, vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Die höhere Rente wird automatisch mit der Juli-Zahlung (Auszahlung meist Ende Juli) berücksichtigt, ein Antrag ist nicht erforderlich.
3. EM-Zuschlag wird fester Rentenbestandteil
Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentner mit Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag nach dem EM-Bestandsverbesserungsgesetz. Die technische Umsetzung erfolgt in zwei Stufen und wird zum 1. Dezember 2025 bzw. im Jahr 2026 vollständig umgestellt.
- Bisher: Der Zuschlag wurde bis November 2025 als eigener Posten neben der Rente ausgezahlt.
- Ab Dezember 2025/2026: Der Zuschlag wird in persönliche Entgeltpunkte umgerechnet und Bestandteil der regulären Rente; alle Betroffenen erhalten einen neuen Rentenbescheid.
- Höhe: Je nach Rentenbeginnzeitraum beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent bzw. 4,5 Prozent der Entgeltpunkte, die der Rente am 30.11.2025 zugrunde liegen.
Wichtig für deine Leser: Durch die Integration wird der Zuschlag als normales Renteneinkommen gewertet und kann bei anderen Leistungen (z.B. Witwenrente, Grundsicherung) vollständig als Einkommen angerechnet werden.
Überblick in Tabellenform
Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente 2026
| Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2026 (jährlich) |
|---|---|
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 € brutto |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | mind. 41.527,50 € brutto |
| Berechnung volle EM-Rente | 0,375 × 14 × 3.955 € Bezugsgröße |
| Mindestgrenze Teil-EM | 9,72 × Bezugsgröße (3.955 €) |
Rentenerhöhung 2026 – Beispielwerte
| bisherige Brutto-Rente | Brutto ab 1.7.2026 (3,7% mehr) |
|---|---|
| 500 € | ca. 518,50 € |
| 1.000 € | ca. 1.037,00 € |
| 1.500 € | ca. 1.555,50 € |
FAQ
Ab wann gelten die neuen Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente?
Die neuen Grenzen gelten für Einkünfte im Kalenderjahr 2026, maßgeblich ist immer der Jahresverdienst.
Muss die Rentenerhöhung 2026 extra beantragt werden?
Nein, die Rentenerhöhung erfolgt automatisch zum 1. Juli 2026 und wird mit der regulären Rentenzahlung ausgezahlt.
Wer erhält den EM-Zuschlag ab 2026?
Begünstigt sind insbesondere Bestandsrentner, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat; die Umrechnung in Entgeltpunkte und Integration in die Rente erfolgt automatisch.
Zusammenfassung zur EM-Rente 2026
Mehr Hinzuverdienst möglich: Bei voller EM‑Rente sind ab 2026 gut über 20.000 Euro brutto pro Jahr ohne Rentenkürzung drin, bei teilweiser EM‑Rente sogar über 40.000 Euro als Mindestgrenze, in vielen Fällen noch mehr.
Rentenplus Mitte 2026: Die EM‑Renten steigen zum 1. Juli 2026 voraussichtlich um rund 3,7 Prozent, was je nach Ausgangsrente spürbare monatliche Mehrbeträge bringt.
EM‑Zuschlag wird integriert: Der seit 2024 gezahlte Zuschlag wird ab Dezember 2025/2026 fest in die Rente eingebaut und dann als reguläres Einkommen bei Hinterbliebenen- und Sozialleistungen angerechnet, wodurch es in Einzelfällen zu Kürzungen kommen kann.


