Was sich mit der neuen Grundsicherung bei Sanktionen ändert
Die Reform der Grundsicherung (Bürgergeld) sieht eine deutlich „forderndere“ Ausrichtung vor: Mitwirkungspflichten werden ausgeweitet, Schonzeiten bei Vermögen und Unterkunft fallen weitgehend weg, Sanktionen greifen früher und härter. Schon bei wiederholten Meldeversäumnissen oder abgelehnten Jobangeboten sind Kürzungen von 30 bis 60 Prozent des Regelbedarfs möglich, bei mehrfachen Verstößen sogar bis zu 100 Prozent – inklusive Unterkunfts- und Heizkosten. Damit wird ein Sanktionsregime etabliert, bei dem bereits kleinere Versäumnisse existenzbedrohende Folgen für den gesamten Haushalt auslösen können.
Warum Kinder „mitbestraft“ werden, obwohl sie nicht sanktioniert werden dürfen
Juristisch richten sich Sanktionen nur gegen die Person, die gegen Pflichten verstößt, also in der Regel gegen die erwerbsfähigen Eltern oder Jugendlichen ab 15 Jahren. In der Praxis leben diese Personen aber meist in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern, sodass jede Leistungsminderung den Topf trifft, aus dem Miete, Essen, Kleidung, Schulmaterial und Freizeit aller Haushaltsmitglieder bezahlt werden. Studien und Auswertungen zeigen bereits heute, dass fast jede dritte sanktionierte Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft Kinder im Haushalt hat; mit den neuen, härteren Regeln dürfte dieser Effekt weiter zunehmen.
Indirekte Folgen: Weniger Essen, weniger Teilhabe, mehr Stress
Wenn der Regelsatz der Eltern um 30, 60 oder sogar 100 Prozent gekürzt wird, bleiben zwar die formalen Kinderregelsätze bestehen, aber das verfügbare Haushaltsbudget sinkt drastisch. Familien müssen dann oft bei Lebensmitteln, Kleidung, Strom oder Schul- und Freizeitangeboten sparen – die ersten Leidtragenden sind Kinder, deren Entwicklung und Teilhabe unter materieller Knappheit und ständiger Unsicherheit leiden. Wird zusätzlich die Übernahme der Unterkunftskosten gestrichen, warnen Kinderschutzverbände vor der realen Gefahr von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit, obwohl Kinder selbst keine Pflichtverletzung begangen haben.
Kritik von Wohlfahrts- und Kinderschutzverbänden
Sozial- und Familienverbände kritisieren, dass die Reform das Risiko von Kinderarmut verschärft, statt sie zu bekämpfen. Insbesondere die Möglichkeit, Miet- und Heizkosten bei wiederholten Verstößen komplett zu streichen, wird als Bruch mit dem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und der UN-Kinderrechtskonvention gesehen, die Kinder vor Mithaftung für das Verhalten ihrer Eltern schützen soll. Kinderschutzorganisationen fordern deshalb explizite Ausnahmen für Familien mit Kindern oder zumindest einen wirksamen Schutzschirm, der sicherstellt, dass Kinder in sanktionierten Haushalten nicht in existenzielle Notlagen geraten.
Was betroffene Familien jetzt tun können
Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beziehen, sollten Termine beim Jobcenter konsequent wahrnehmen oder frühzeitig entschuldigen und alle wichtigen Gründe (Krankheit, Betreuung, Pflege) schriftlich nachweisen, um Sanktionen zu vermeiden. Wer bereits einen Sanktionsbescheid erhalten hat, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und sollte sich unbedingt von Sozialberatungsstellen, Erwerbsloseninitiativen oder Fachanwälten für Sozialrecht unterstützen lassen, um Fehler im Bescheid oder unberücksichtigte Härtefälle prüfen zu lassen. Parallel setzen sich Verbände politisch dafür ein, dass die geplante neue Grundsicherung Kinder künftig besser schützt – etwa durch sanktionsfreie Kinderanteile oder eine eigenständige Kindergrundsicherung, die nicht vom Verhalten der Eltern abhängt.


