Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Verpasst du Pflegegeld? Was viele bei Pflegegrad 2 und 3 falsch einschätzen

Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 unterscheiden sich vor allem in zwei Punkten: dem Pflegebedarf und der Höhe der Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages‑/Nachtpflege, Heimplatz). Menschen mit Pflegegrad 3 haben eine deutlich stärkere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit als Menschen mit Pflegegrad 2 – entsprechend fällt auch die finanzielle Unterstützung spürbar höher aus. Alle Hintergründe in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Pflegegrad 2 vs. 3: Pflegebedarf

  • Pflegegrad 2 bedeutet: „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Betroffene brauchen regelmäßig Hilfe, können aber noch vieles mit Unterstützung oder Hilfsmitteln selbst organisieren.
  • Pflegegrad 3 bedeutet: „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Der Unterstützungsbedarf ist höher, viele Alltagstätigkeiten (Körperpflege, Anziehen, Essen, Orientierung, Haushalt) sind alleine kaum noch zu bewältigen.

Diese Einstufung basiert auf dem Begutachtungssystem des MD/Medicproof (Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit Therapien). Bei höherem Punktwert im Gutachten wird statt Pflegegrad 2 der Pflegegrad 3 zuerkannt.

Pflegegeld: Wie viel Geld gibt es 2025 und 2026?

Pflegegeld gibt es, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Personen zu Hause erfolgt.

  • Pflegegrad 2: 2025 und 2026 beträgt das Pflegegeld 347 Euro im Monat.
  • Pflegegrad 3: 2025 und 2026 beträgt das Pflegegeld 599 Euro im Monat.

Der Sprung von Pflegegrad 2 zu 3 macht also einen Mehrbetrag von rund 250 Euro monatlich aus. Diese Differenz soll den höheren Pflegeaufwand bei schwerer Beeinträchtigung abfedern.

Pflegesachleistungen: Mehr Budget für den Pflegedienst

Nutzen Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst, greifen Pflegesachleistungen statt oder zusätzlich zum Pflegegeld.

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen im Monat (z.B. Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung).
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen im Monat.

Damit steht bei Pflegegrad 3 fast das Doppelte an Pflegedienst-Budget zur Verfügung – ein zentraler Unterschied, wenn Angehörige entlastet werden oder mehr Profipflege nötig ist.

Tages- und Nachtpflege (teilstationär)

Wer tagsüber oder nachts in eine Tagespflege-Einrichtung geht, erhält dafür ein eigenes Budget – zusätzlich zu Pflegegeld/Pflegesachleistungen.

  • Pflegegrad 2: 2025 / 2026 bis zu 721 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege.
  • Pflegegrad 3: 2025/ 2026 bis zu 1.357 Euro monatlich.

Auch hier zeigt sich: Mit Pflegegrad 3 steht deutlich mehr Geld zur Verfügung, um professionelle Betreuung außerhalb der eigenen Wohnung zu finanzieren.

Vollstationäre Pflege im Heim

Zieht die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim, zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad.

  • Pflegegrad 2: 2025 / 2026 bis zu 805 Euro monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen im Heim.
  • Pflegegrad 3: 2025 7 2026 bis zu 1.319 Euro monatlich.

Die höheren Beträge bei Pflegegrad 3 senken den Eigenanteil der Bewohner, der trotzdem weiterhin oft mehrere Hundert Euro monatlich beträgt.

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege & Kombinationsleistungen

Zusätzliche Entlastungsleistungen stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und können bei Pflegegrad 3 intensiver genutzt werden.

  • Verhinderungspflege (Urlaub/Krankheit der Pflegeperson): ab Pflegegrad 2 bis zu 1.685 Euro im Jahr.
  • Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege): Budget plus hälftiges Pflegegeld während der Kurzzeitpflege (bei PG 2 und 3 in gleicher Logik, aber mit unterschiedlichen Ausgangsbeträgen).
  • Kombinationsleistungen: Wer Pflegedienst und Angehörigenpflege kombiniert, kann Pflegegeld anteilig behalten; bei Pflegegrad 3 ist der absolute Eurobetrag höher, weil der Pflegegeld-Grundbetrag höher liegt.

Tabelle: Pflegegeld & Leistungen 2025 – Pflegegrad 2 vs. 3

Leistung 2025 / 2026Pflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegegeld (häusliche Pflege)347 €/Monat599 €/Monat ​
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)796 €/Monat 1.497 €/Monat ​
Tages-/Nachtpflege721 €/Monat 1.357 €/Monat ​
Vollstationäre Pflege (Heim)805 €/Monat 1.319 €/Monat

Für wen welcher Pflegegrad sinnvoll ist

Pflegegrad 2 ist typisch, wenn noch relativ viel Selbstständigkeit vorhanden ist, Angehörige mithelfen und vor allem punktuelle Unterstützung (z.B. Duschen, Medikamente, Haushalt) benötigt wird. Pflegegrad 3 kommt in Betracht, wenn der Hilfebedarf deutlich höher ist, täglich mehrere Pflegesituationen bestehen oder auch kognitive Einschränkungen (Demenz) den Alltag stark beeinträchtigen. Wird der Alltag mit Pflegegrad 2-Leistungen nicht mehr abgedeckt, lohnt sich ein Höherstufungsantrag – die Mehrleistung bei Pflegegeld und Sachleistungen ist erheblich.

Bei konkreten Beträgen und Anträgen sollten Betroffene oder Angehörige immer den aktuellen Stand bei ihrer Pflegekasse oder Beratungsstellen prüfen, da Beträge regelmäßig angepasst werden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.