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Bezahlkarte bei Bürgergeld, Grundsicherung & Sozialhilfe: Faktencheck – wichtige Antworten zur Socialcard

Die Bezahlkarte kommt bisher vor allem bei Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Einsatz; für Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe gibt es erste Pilot- und Modellpläne, aber noch keine flächendeckende Pflichtlösung wie bei der Asyl-Bezahlkarte. Alle Hintergründe zur Bezahlkarte im Faktencheck auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, auf die die Behörde monatlich Sozialleistungen lädt, ohne dass ein klassisches Bankkonto hinterlegt ist. Bezahlt wird bargeldlos an Kartenterminals, nur ein begrenzter Betrag lässt sich in vielen Modellen in bar abheben; Überweisungen oder Bargeldabhebungen können je nach Ausgestaltung stark eingeschränkt werden.

Wo wird sie schon eingesetzt?

Aktuell wird die Bezahlkarte vor allem für Menschen eingesetzt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten; einzelne Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt oder Hamburg haben dazu eigene Kartenmodelle und Verordnungen. Für Bürgergeld -, Grundsicherung – und Sozialhilfe-Beziehende diskutieren einige Länder und Kommunen, die Auszahlung für Personen ohne Konto oder mit Pfändungen auf eine Bezahlkarte umzustellen, etwa im Rahmen der geplanten Ablösung der Scheckauszahlung; flächendeckend überweisen die Jobcenter aber weiterhin auf reguläre Konten.

Hintergrund: Das Ende der Scheckauszahlung

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Auszahlung des Bürgergeldes per Scheck bundesweit eingestellt – stattdessen kommt die Bezahlkarte zum Einsatz, für Menschen ohne eigenes Bankkonto.

Die Postbank stellt zum Jahresende 2025 das bisherige System für Verrechnungsschecks (ZzV-Verfahren) ein, wodurch Bürgergeld-Empfänger ab Januar 2026 keine Schecks mehr erhalten können. Diese Umstellung betrifft einen kleinen Personenkreis, etwa 10.000 Menschen, die bislang kein eigenes Konto nutzen konnten und deshalb das Geld als Scheck vom Jobcenter bekamen.

Was ändert sich für Betroffene?

Mit der neuen Bezahlkarte – häufig als „Socialcard“ bezeichnet – wird ein Guthaben monatlich aufgeladen. Die Karte funktioniert wie eine Visa-Prepaidkarte und kann:

  • Bei über 1,5 Millionen Händlern im Geschäft und online zum Bezahlen genutzt werden.
  • An Geldautomaten zur Barabhebung eingesetzt werden, meist mit Limit und ggf. Gebühren.
  • Neutral gestaltet sein, aber in der Praxis erkennbar, da sie von wenigen Anbietern herausgegeben wird.
    Der größte Unterschied ist, dass Bargeldzugang eingeschränkt ist und keine vollständige Auszahlung wie beim Scheck möglich ist.

Hinweise für Bürgergeld-Empfänger

Wer bisher Schecks erhalten hat, sollte folgendes unverzüglich tun bzw. versuchen:

  • Girokonto (Basiskonto) eröffnen,
  • Die IBAN rechtzeitig beim Jobcenter melden.
  • Letzte Schecks werden bis Herbst 2025 versandt, Auslösung ist bis Dezember 2025 möglich.
    Ohne eigenes Konto läuft künftig die Auszahlung ausschließlich über die neue Bezahlkarte – Ausnahmen gibt es nicht mehr.

Die Einführung der Bezahlkarte ist zunächst für ein Jahr vorgesehen und soll die Versorgung von Personen ohne eigenes Bankkonto sicherstellen. Für alle Betroffenen ist es ratsam, möglichst früh auf die Umstellung zu reagieren und sich um ein eigenes Konto bemühen.

Bezahlkarte generell bei Bürgergeld und Grundsicherung

Rechtsgrundlage für Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das SGB II, für Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt das SGB XII; dort gilt grundsätzlich der Vorrang von Geldleistungen, in der Praxis meist als Überweisung auf ein Konto. Modelle, Bürgergeld oder Sozialhilfe verpflichtend über eine Bezahlkarte auszugeben, stehen politisch im Raum und werden etwa in Hamburg intensiv diskutiert, stoßen aber auf Kritik, weil sie als Einschränkung der Verfügungsmacht über das Existenzminimum und als potenzielle Ungleichbehandlung gegenüber Kontoinhabern gelten.

Unterschiede zur Asyl-Bezahlkarte

Die Asyl-Bezahlkarte ist bereits durch Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes explizit als mögliche Leistungsform geregelt und wird vielerorts mit Bargeldlimits, regionalen Einsatzgrenzen und teilweisen Online-Sperren eingesetzt. Für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Beziehende gibt es eine solche ausdrückliche Sonderregel bisher nicht; hier müssten weitergehende Einschränkungen (z.B. keine freie Kontonutzung, Kaufverbote) rechtlich besonders gerechtfertigt werden, weil diese Gruppen Anspruch auf das volle soziokulturelle Existenzminimum haben.

FAQ: Häufige Fragen von Betroffenen zur Bezahlkarte ab 2026

Viele Leistungsbeziehende fragen, ob mit einer Bezahlkarte bestimmte Geschäfte, Online-Käufe oder Auslandszahlungen gesperrt werden dürfen; bei Asyl-Bezahlkarten ist das in mehreren Ländern Realität, bei Bürgergeld und Sozialhilfe wäre eine derart selektive Steuerung rechtlich umstritten. Ebenfalls wichtig: Wer ein Basiskonto eröffnen kann, hat nach aktueller Rechtslage weiterhin einen Anspruch auf reguläre Geldleistung, während Bezahlkarten vor allem für Menschen ohne Konto eine Möglichkeit als Übergangsinstrument darstellen würden. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass eine Ausnahme schrittweise zum Standard werden könnte.

Wen betrifft die Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte gilt nicht für alle Bürgergeld-Empfänger, sondern nur für die etwa 10.000 Personen ohne Bankkonto, die bisher Schecks über die Postbank erhielten. Sie ersetzt das ZzV-Scheck-Verfahren, das ab 1. Januar 2026 endet.

Ab wann kommt die Umstellung und wie lange läuft sie?

Die Einführung erfolgt bundesweit zum 1. Januar 2026 und gilt zunächst für ein Jahr als Übergangslösung. Jobcenter und Arbeitsagenturen laden die Karten monatlich mit dem Bürgergeld-Guthaben auf.

Wie funktioniert die Bezahlkarte?

Die Karte ist eine diskriminierungsfreie Visa-Debitkarte (SocialCard), die überall akzeptiert wird, wo Visa gilt – bei über 1,5 Millionen Händlern, online und an Geldautomaten. Es gibt kein separates Bankkonto dazu.

Kann man Bargeld abheben?

Ja, Bargeldabhebungen sind an Geldautomaten möglich, ohne festgelegte monatliche Limits wie bei Asylbewerberkarten. Die Karte ermöglicht flexible Nutzung wie eine normale Bankkarte

Was passiert bei Verlust oder Diebstahl?

Jobcenter und Agenturen geben Ersatzkarten aus. Betroffene melden den Verlust umgehend beim zuständigen Jobcenter, das die Karte sperrt und neu ausstellt.

Ist ein Bankkonto nicht besser?

Jeder hat Anspruch auf ein gesetzliches Basiskonto, auch bei Schulden oder negativer SCHUFA. Die Bezahlkarte ist nur für Ausnahmefälle gedacht; ein Konto ist langfristig empfehlenswert für volle Flexibilität

Gibt es Gebühren oder Einschränkungen?

Die Erstausgabe ist kostenlos, bei Ersatzkarten können Gebühren anfallen. Regionale Beschränkungen wie bei Asylkarten (z. B. Bargeldlimits) gelten hier nicht; die Karte ist vollwertig einsetzbar.

Wo bekomme ich weitere Infos?

Kontaktieren Sie Ihr Jobcenter – diese informieren betroffene Leistungsberechtigte persönlich und reichen die Karten aus. Aktuelle Mitteilungen finden sich auf arbeitsagentur.de.

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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