Rente 2026: Antrag, Jahrgänge, Erhöhung
Die gesetzliche Altersrente gibt es nur auf Antrag; empfohlen wird, den Rentenantrag rund sechs, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Wird die Regelaltersgrenze erreicht und der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt, zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Regelaltersrente rückwirkend ab dem ersten möglichen Rentenmonat, bei späterer Antragstellung gehen diese Monate endgültig verloren.
Für den regulären Renteneintritt liegt die Altersgrenze 2026 für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten, sodass sich der Rentenbeginn je nach Geburtsmonat über das Jahr verteilt. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann unter Umständen als besonders langjährig Versicherter früher und abschlagsfrei in Rente, allerdings nur, wenn die erforderlichen Zeiten rechtzeitig nachgewiesen und die Rente fristgerecht beantragt werden.
Zum 1. Juli 2026 ist eine Rentenerhöhung von voraussichtlich rund 3,7 Prozent geplant, wodurch die laufenden Renten in Ost und West spürbar steigen. Damit können mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen oder höhere Steuern zahlen, sodass spätestens im zweiten Halbjahr 2026 geprüft werden sollte, ob eine Einkommensteuererklärung nötig wird.
Arbeiten 2026: Beschäftigung, Grenzen, Übergang
Zum Jahreswechsel 2025/2026 ändern sich die Sozialversicherungsrechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen, was insbesondere bei mittleren und höheren Einkommen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beeinflusst. Wer knapp über einer Bemessungsgrenze liegt, sollte zum Jahreswechsel Gehalt, Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge im Blick behalten, um Netto-Effekte optimal zu steuern.
Für Beschäftigte im Rentenalter werden befristete Arbeitsverhältnisse ab 1. Januar 2026 flexibler, weil Arbeitgeber Rentner leichter zeitlich begrenzt weiterbeschäftigen können. Für Betroffene lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Rentenversicherung, um zu klären, wie sich Hinzuverdienst, zusätzliche Beiträge und eventuell aufstockende Zeiten auf die spätere Rentenhöhe auswirken.
Bürgergeld/Grundsicherung: Auszahlung und Weiterbewilligung
Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Grundsicherung im Alter wird jeweils im Voraus überwiesen; die Auszahlung erfolgt in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, während die Wertstellung (Geldeingang) am ersten Bankarbeitstag des Leistungsmonats liegt. Für 2026 bedeutet dies: Fällt der Monatsbeginn auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss das Geld spätestens am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto sein, weshalb Miete, Lastschriften und Daueraufträge entsprechend geplant werden sollten.
Der Bewilligungszeitraum umfasst meist zwölf Monate, danach ist zwingend ein Weiterbewilligungsantrag nötig, damit die Leistungen ohne Unterbrechung weiterlaufen. Dieser Antrag sollte mehrere Wochen vor Ablauf des aktuellen Bescheids gestellt werden, damit Jobcenter oder Sozialbehörden Unterlagen nachfordern können, ohne dass es zu Zahlpausen kommt.
Neue Grundsicherung 2026: Risiken bei Fristversäumnis
Mit der geplanten Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung ab 2026 werden Leistungsvoraussetzungen und Sanktionen in mehreren Stufen verschärft. Besonders relevant sind dann Fristen für Mitwirkung, Termine im Jobcenter und Fristen in Anhörungsschreiben, da verspätete Reaktionen schneller zu Kürzungen oder vollständigen Zahlungsstopps führen können.
Gleichzeitig bleiben für alleinstehende Erwachsene 2025/26 Regelbedarfe im Bereich von etwas über 560 Euro; für Paare und Kinder gelten eigene Sätze, die ebenfalls regelmäßig überprüft werden sollten. Wer steigende Wohnkosten, Nachzahlungen oder Mehrbedarfe (z.B. bei Krankheit oder Behinderung) erwartet, sollte frühzeitig einen Änderungsantrag stellen und die im Bescheid gesetzten Fristen zur Nachreichung von Nachweisen einhalten.
Sozialhilfe, Pflege & sonstige Sozialleistungen
In der Sozialhilfe (SGB XII) gelten eigene Regelbedarfe und Prüfungen von Einkommen und Vermögen; Leistungen gibt es nur auf Antrag, der grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung wirkt. Deshalb ist es wichtig, bei absehbarer Hilfebedürftigkeit nicht abzuwarten, sondern den Sozialhilfeantrag möglichst im Monat der Bedürftigkeit zu stellen, um keine Leistungsmonate zu verlieren.
Im Pflegebereich und bei anderen Sozialversicherungsleistungen existieren feste interne Zahlungstermine, insbesondere über die Ausgleichsfonds an die Kassen, die vor allem für Einrichtungen relevant sind. Versicherte selbst müssen vor allem Fristen in Bewilligungsbescheiden, Widerspruchsfristen und Nachweisfristen beachten, da bei verspätetem Widerspruch ein belastender Bescheid bestandskräftig wird.
Steuererklärung 2025, Abgabe 2026: Fristen im Detail
Für die Einkommensteuererklärung 2025, die im Jahr 2026 abgegeben wird, gilt die allgemeine gesetzliche Abgabefrist 31. Juli 2026 für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung selbst erstellen. Die Erklärung muss bis zu diesem Datum beim Finanzamt eingehen; bei elektronischer Abgabe über ELSTER zählt der elektronische Eingang, bei Papier die tatsächliche Ankunft der Unterlagen.
Wer eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, profitiert von einer verlängerten Frist; hier wird für das Steuerjahr 2025 meist der letzte Februartag oder Anfang März 2027 als Ende der Abgabefrist genannt. In vielen Übersichten wird für 2025 der 2. oder 3. März 2027 als Stichtag angegeben, weil der gesetzliche letzte Februartag bei Wochenenden oder Feiertagen auf den nächsten Werktag verschoben wird.
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt (sogenannte Antragsveranlagung), hat deutlich mehr Zeit: Die Erklärung für 2025 kann bis zum 31. Dezember 2029 nachgereicht werden; danach verjährt der Erstattungsanspruch. Gerade Rentner und Bürgergeld-Beziehende, die keine Pflichtveranlagung erfüllen, können so noch Jahre später zu viel gezahlte Lohn- oder Kapitalertragsteuer zurückholen.
Wichtig ist die strenge Umsetzung des Verspätungszuschlags: Wird eine verpflichtende Steuererklärung nach dem 31. Juli 2026 abgegeben, setzt das Finanzamt in der Regel automatisch einen Zuschlag fest, der häufig mindestens 25 Euro pro angefangenem verspäteten Monat betragen kann. Neben dem Zuschlag können Zinsen und Zwangsgelder hinzukommen, sodass sich eine aktive Fristkontrolle und ein rechtzeitiger Antrag auf Fristverlängerung schnell auszahlen.
Steuerpflicht von Rentnern und Leistungsbeziehern
Rentner müssen prüfen, ob die Summe aus Jahresbruttorente und weiteren Einkünften (z.B. Miete, Minijob, Kapitalerträge) über dem individuellen steuerpflichtigen Anteil und den Freibeträgen liegt. Da mit jeder Rentenerhöhung ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig wird, rutschen manche Ruheständler erst im Lauf der Jahre in die Pflichtveranlagung – ohne rechtzeitige Erklärung drohen Nachzahlungen und Zuschläge.
Bürgergeld-Empfänger sind häufig wegen niedriger Einkünfte nicht zur Steuererklärung verpflichtet, können aber dennoch profitieren, etwa wenn im Jahr steuerpflichtige Beschäftigung bestand oder Lohnsteuer einbehalten wurde. Hier lohnt ein Blick auf Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheide und Werbungskosten; bei Pflicht zur Abgabe gilt dann wiederum die allgemeine Frist 31. Juli 2026.
Wichtige Termine 2026 im Überblick
| Bereich | Termin/Frist 2026 | Bedeutung für Betroffene |
|---|---|---|
| Rentenantrag | Spätestens 3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn, besser 6 Monate vorher | Sichert rechtzeitige Bewilligung und vermeidet Verlust rückwirkender Monate |
| Regelaltersrente Jahrgang 1959 | Erreichen der Altersgrenze (66 Jahre + 2 Monate) je nach Geburtsmonat 2026 | Planungsgrundlage für Ausstieg aus dem Beruf und Antragstellung |
| Rentenerhöhung | Geplante Anhebung um ca. 3,7% zum 1. Juli 2026 | Steigende Monatsrente, möglicher Übergang in Steuerpflicht |
| Sozialversicherungsrechengrößen | Neue Werte ab 1. Januar 2026 | Einfluss auf Beiträge und Netto von Beschäftigten |
| Bürgergeld-Auszahlung | Überweisung am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, Wertstellung 1. Bankarbeitstag | Planung von Miete, Daueraufträgen und Lastschriften |
| Weiterbewilligung Bürgergeld | Antrag mehrere Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen | Verhindert Unterbrechung der Leistungszahlung |
| Steuererklärung 2025 (Pflicht) | Abgabefrist 31. Juli 2026 bei eigener Erstellung | Vermeidet Verspätungszuschläge und Zinsen |
| Steuererklärung 2025 mit Berater | Verlängerte Frist bis Ende Februar/Anfang März 2027 | Mehr Zeit für komplexe Fälle, aber Frist bleibt verbindlich |
| Freiwillige Steuererklärung 2025 | Abgabe möglich bis 31. Dezember 2029 | Nachträgliche Erstattungen für Personen ohne Pflichtveranlagung |
| Sozialhilfe/Widersprüche | Individuelle Fristen laut Bescheid, meist 1 Monat Widerspruchsfrist | Bestandskraft belastender Bescheide verhindern |
Wer diese Kerntermine 2026 frühzeitig in den Kalender einträgt, kombiniert finanzielle Sicherheit mit Spielraum: rechtzeitig Rente beantragen, Leistungen sichern, Steuern fristgerecht erledigen und damit unnötige Verluste konsequent vermeiden.


