Mindestlohn, Minijob und Midijob 2026
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 556 auf 603 Euro pro Monat.
Laut Deutscher Rentenversicherung profitieren rund 6,9 Millionen Minijobber von der höheren Grenze, da sie mehr verdienen können, ohne aus dem Minijob-Status zu fallen. Parallel passen sich auch Midijob-Grenzen an, was insbesondere Beschäftigten mit Teilzeit-Einkommen zugutekommt.
Minijob und Rente: Einmalige Rückkehr aus der Befreiung
Wer sich bisher im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, bekommt 2026 eine einmalige Chance, diese Befreiung zu widerrufen. Die Neuregelung soll im Laufe des Jahres, frühestens ab Mitte 2026, in Kraft treten und gilt dann für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen dieser Person.
Damit können Minijobber wieder Pflichtbeiträge zahlen, um Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen, z. B. für Wartezeiten, Reha-Leistungen oder Erwerbsminderungsrente. Fachportale empfehlen, diese Option gezielt zu prüfen, wenn bisher kaum Rentenzeiten vorhanden sind.
Sozialleistungen: Unbare Auszahlung wird Standard
Ab 2026 sollen Sozialleistungen grundsätzlich unbar per Überweisung auf ein Konto ausgezahlt werden. Barzahlungen sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn ein Konto objektiv nicht eingerichtet werden kann.
Für Rentenleistungen ist ausdrücklich keine Bargeld-Ausnahme vorgesehen, sie werden künftig faktisch ausschließlich per Überweisung ausgezahlt. Das erhöht den Druck auf Leistungsberechtigte ohne Konto, ein Basiskonto zu eröffnen oder Hilfsangebote zur Kontoeröffnung zu nutzen.
Krankenversicherung: Zusatzbeitrag und Sozialabgaben
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2026 der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent, was viele Kassen zu Beitragserhöhungen veranlasst. Arbeitgeber-Informationen zeigen, dass sich damit die Gesamtbelastung aus KV- und PV-Beiträgen für Beschäftigte messbar erhöht.
Arbeitgeber müssen die neuen Werte in der Lohnabrechnung berücksichtigen, etwa bei Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen; entsprechende Übersichten verweisen auf steigende Schwellen in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Kinderkrankengeld: Verlängerter Anspruch bleibt 2026
Die während der letzten Jahre ausgeweitete Zahl an Kinderkrankentagen wird auch 2026 fortgeführt. Gesetzlich versicherte Eltern haben 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil, Alleinerziehende 30 Tage pro Kind; bei mehreren Kindern gelten Höchstgrenzen von 35 beziehungsweise 70 Tagen pro Jahr.
Diese Verlängerung wurde per Kabinettsbeschluss bis Ende 2026 gesichert und soll Familien weiter entlasten, da Kinderkrankheiten und Fehltage im Job damit besser aufgefangen werden können.
Rente: Fallmanagement und Zuverdienst
Bei den Rentenversicherungsträgern wird ein individuelles Fallmanagement aufgebaut, das gesundheitlich eingeschränkte Versicherte enger begleiten und beim (Wieder-)Einstieg in Arbeit unterstützen soll. Geplant ist ein persönliches Case-Management von der Reha-Beratung bis zur Rückkehr in den Beruf, um Brüche im Leistungsablauf zu vermeiden.
Zudem heben mehrere Informationsdienste hervor, dass Rentner ab 2026 mehr hinzuverdienen können, ohne sofort steuerlich stark belastet zu werden, auch wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter anfallen. Das eröffnet vor allem Teilzeit- und Minijob-Möglichkeiten im Ruhestand.
Wichtigste Sozial-Änderungen 2026 im Überblick
| Bereich | Änderung 2026 |
|---|---|
| Mindestlohn | Anstieg auf 13,90 € brutto pro Stunde |
| Minijob-Grenze | Erhöhung auf 603 € mtl. (dynamisch mit Mindestlohn) |
| Minijob & Rente | Einmalige Rückkehr aus Rentenversicherungs-Befreiung im Minijob möglich |
| Auszahlung Leistungen | Sozialleistungen grundsätzlich per Überweisung, Bargeld nur in Ausnahmen |
| GKV-Zusatzbeitrag | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,9% |
| Kinderkrankengeld | 15 Tage je Elternteil/Kind, 30 Tage für Alleinerziehende; Höchstgrenzen 35/70 Tage |
| Rente/Fallmanagement | Neues individuelles Fallmanagement bei Rentenversicherungsträgern |
Zusammenfassung: Änderungen im Sozialrecht 2026
2026 bringt spürbare Änderungen im Sozialrecht – von Mindestlohn und Minijob bis Kindergeld, Krankenkasse und Rente. Viele Regelungen wirken direkt auf Einkommen und Absicherung von Arbeitnehmern, Familien und chronisch Kranken.


