Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente und Wohngeld im Dezember – diese Frist kann wichtig werden!

Wer im Dezember Rente und Wohngeld bezieht, sollte eine wichtige Frist im Blick haben: der Antrag auf Wohngeld muss bis zum Ende des Monats gestellt werden, damit der Zuschuss ab Januar weitergezahlt wird. Das gilt allerdings nur für den Fall, das der Wohngeld-Bewilligungszeitraum Ende November abgelaufen ist. Oder auch in dem Fall, wenn noch für Dezember erstmalig Wohngeld bezogen werden soll. Wer zu spät kommt, verliert Geld (wenn denn der Anspruch an sich besteht). Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Warum die Dezember-Frist wichtig ist

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, danach läuft der Bescheid aus. Wer weiterhin Wohngeld erhalten möchte, muss daher rechtzeitig einen neuen Antrag stellen, damit der Zuschuss nahtlos weiterläuft.

Die Faustregel lautet:

  • Den Antrag vor dem 31. Dezember stellen, damit der Zuschuss ab Januar weitergezahlt wird.
  • Wer den Antrag erst im Januar oder später einreicht, riskiert, dass der Zuschuss für einige Monate ausgesetzt wird, bis der neue Bescheid vorliegt.

Was passiert, wenn der Wohngeld-Antrag zu spät kommt?

Wenn der neue Wohngeldantrag erst nach dem 31. Dezember gestellt wird, kann es zu einer Unterbrechung kommen:

  • Der alte Bescheid läuft aus, und der Zuschuss wird nicht mehr gezahlt, bis der neue Antrag bearbeitet ist.
  • In der Zwischenzeit muss die Miete vollständig aus der Rente bezahlt werden – das kann bei vielen Rentnern eine erhebliche Belastung sein.
  • Wohngeld wird allerdings rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde. Wenn der Bewilligungsabschnitt Ende Dezember ausläuft, dann reicht es aus, den Folgeantrag bis Ende Januar zu stellen. Allerdings erhält man das Januar Geld dann erst im Nachhinhein.

Welche Unterlagen braucht man für den Wohngeld-Antrag?

Für den neuen Wohngeldantrag im Dezember sollten folgende Unterlagen bereitliegen:

  • Aktueller Rentenbescheid (für alle im Haushalt lebenden Rentner).
  • Mietvertrag und aktuelle Mieterhöhungsmitteilung.
  • Kontoauszüge, die die Mietzahlungen belegen.
  • Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Kreditverträge, Hausgeldabrechnung.
  • Bei Kindern oder anderen Personen im Haushalt: Geburtsurkunden, Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag etc.

Schritt für Schritt: So wird der Wohngeld-Antrag rechtzeitig gestellt

  1. Prüfen, ob Anspruch besteht
    • Wohngeldamt kontaktieren
    • Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort angeben, um eine erste Schätzung vom Amt zu erhalten.
  2. Unterlagen zusammenstellen
    • Rentenbescheid(e), Mietvertrag, Kontoauszüge und ggf. Eigentumsunterlagen sammeln.
    • Bei Änderungen (z. B. Mieterhöhung, neue Rente) alle Unterlagen aktuell halten.
  3. Antrag bis Ende Dezember stellen
    • Bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt.
    • Viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Anträge an – das spart Zeit und Wartezeit.
    • Wichtig: Den Antrag vor dem 31. Dezember einreichen, damit der Zuschuss ab Januar weitergezahlt wird.
  4. Nach dem Antrag
    • Auf den Bescheid warten (Bearbeitungsdauer: oft 6–12 Wochen).
    • Änderungen (z. B. Mieterhöhung, neue Rente) sofort melden.
    • Im nächsten Jahr wieder rechtzeitig einen neuen Antrag stellen, um den Zuschuss weiter zu erhalten.

Wann lohnt sich ein Wohngeld-Antrag?

Ein Antrag lohnt sich fast immer, wenn:

  • Die Miete mehr als ein Drittel der Rente ausmacht.
  • Die Rente im mittleren Bereich liegt (z. B. 800–1.500 Euro netto für ein Paar, je nach Mietstufe).
  • Das Paar keine Grundsicherung im Alter bezieht.

Ein typisches Beispiel: Ein Rentnerehepaar mit 1.100 Euro Rente und 600 Euro Miete in einer Großstadt kann durch das neue Wohngeld-Plus schnell einen Zuschuss von 250 bis 370 Euro im Jahr erhalten – und so die monatliche Belastung deutlich senken.

Fazit: Handeln, um den Zuschuss zu sichern

Wenn Wohngeld neben der Rente nur noch bis Ende Dezember bewilligt ist, sollte man jetzt handeln: den neuen Wohngeldantrag rechtzeitig stellen, damit der Zuschuss ab Anfang Januar weitergezahlt wird. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Unterbrechung des Wohngelds und eine höhere Mietlast im neuen Jahr. Allerdings kann man den Wohngeldantrag für und ab Januar auch noch im Januar stellen, da der Antrag auf den 1. Tag des Monats zurückwirkt, in dem der Antrag beim Wohngeldamt eingeht. Allerdings kommt es zu einer Zahlungsunterbrechung.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.