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Freibeträge bei der Grundsicherung: So viel Rente dürfen Rentner 2026 anrechnungsfrei behalten

Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter können 2026 einen erheblichen Teil ihrer Rente anrechnungsfrei behalten – bis zu rund 281,50 Euro im Monat. Entscheidend sind dabei die Sonderfreibeträge für gesetzliche Renten und zusätzliche Altersvorsorge nach § 82a SGB XII. Was genau bleibt, erklärt nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wer bekommt den Rentenfreibetrag bei Grundsicherung?

Den speziellen Freibetrag auf die gesetzliche Rente erhalten nur Rentner, die neben ihrer Alters- oder Erwerbsminderungsrente Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung beziehen. Der Freibetrag soll die Lebensleistung honorieren, also Menschen besserstellen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber trotzdem auf Grundsicherung angewiesen sind.

Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten (z.B. Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten) erreicht werden; Zeiten aus verschiedenen Alterssicherungssystemen können zusammengerechnet werden. Ohne diese 33 Jahre gibt es keinen Rentenfreibetrag – die Rente wird dann regulär vollständig als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet.

Wie wird der Freibetrag berechnet?

Rechtsgrundlage ist § 82a SGB XII: Vom Bruttobetrag der gesetzlichen Rente bleiben zunächst 100 Euro frei, zusätzlich 30 Prozent des darüber liegenden Rentenanteils. Der so ermittelte Betrag ist aber nach oben gedeckelt – maximal sind 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei.

Da der Regelbedarf für Alleinstehende 2025/2026 bei 563 Euro liegt, beträgt der Höchstfreibetrag 281,50 Euro monatlich. In der Praxis liegt der individuelle Freibetrag je nach Rentenhöhe zwischen 100 Euro (Mindestfreibetrag) und 281,50 Euro (Maximalfreibetrag).

Konkrete Höhe 2025/2026

Die Entwicklung der Höchstbeträge zeigt, wie sich der Freibetrag seit Einführung erhöht hat:

JahrMaximaler Rentenfreibetrag pro Monat
2021223,00 €
2022251,00 €
2023266,00 €
2024278,00 €
2025281,50 €
2026281,50 € (bisher unverändert angekündigt)

Da der Bürgergeld-/Sozialhilfe-Regelsatz 2026 stabil bei 563 Euro bleibt, ändert sich auch die 50‑Prozent‑Deckelung nicht. Viele Fachquellen gehen deshalb davon aus, dass der Maximalfreibetrag 2026 bei 281,50 Euro bleibt, solange keine gesetzliche Anpassung beschlossen wird.

Beispielrechnungen: So wirkt der Freibetrag

Beispiel 1 – kleine Rente:

  • Gesetzliche Bruttorente: 450 Euro
  • Voraussetzungen (33 Jahre Grundrentenzeiten) erfüllt

Berechnung:

  • 100 Euro Grundfreibetrag
  • Rest 350 Euro → 30% = 105 Euro
  • Freibetrag gesamt: 205 Euro (unter der Obergrenze 281,50 Euro)rechtsanwalt-und-sozialrecht+2

Ergebnis: 205 Euro der Rente werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet, nur 245 Euro gelten als Einkommen.

Beispiel 2 – mittlere Rente (klassisches Praxisbeispiel):

  • Gesetzliche Bruttorente: 900 Euro

Berechnung:

  • 30% von 900 Euro = 270 Euro (weil hier das vereinfachte Modell „30% der Rente bis zur Deckelung“ greift)
  • 270 Euro liegen unter 281,50 Euro → kompletter Freibetrag: 270 Euro.

Beispiel 3 – höhere Rente mit Deckelung:

  • Gesetzliche Bruttorente: 1.200 Euro

Berechnung:

  • 30% von 1.200 Euro = 360 Euro
  • Wegen der Deckelung sind aber nur maximal 281,50 Euro frei.

Ergebnis: In beiden Fällen (900 und 1.200 Euro Rente) profitieren Rentner von einem erheblichen anrechnungsfreien Anteil; bei höheren Renten „bremst“ die 50‑Prozent‑Grenze.

Welche Renten und Einkünfte sind privilegiert?

Der Freibetrag nach § 82a SGB XII bezieht sich ausschließlich auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – also Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten. Betriebsrenten und andere Einkünfte bleiben bei der Berechnung dieses speziellen Rentenfreibetrags außen vor, werden aber als Einkommen in der Grundsicherung normal berücksichtigt.

Zusätzlich existiert ein eigenständiger Freibetrag für geförderte zusätzliche Altersvorsorge (z.B. Riester‑Renten, Betriebsrenten, Basisrenten): Hier bleiben 100 Euro immer anrechnungsfrei, darüber hinaus 30 Prozent des Mehrbetrags, wiederum gedeckelt auf 50 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes. Damit können Rentner mit Grundsicherung sowohl von einem gesetzlichen Rentenfreibetrag als auch von Freibeträgen für private/betriebliche Altersvorsorge profitieren („doppeltes Plus“).

Für wen lohnt sich der Freibetrag besonders?

Besonders profitieren langjährig Versicherte mit kleiner oder mittlerer Rente, die trotz vieler Beitragsjahre aufstockende Grundsicherung brauchen. Durch den Freibetrag bleibt ihre Netto-Grundsicherung spürbar höher als bei Personen mit wenig oder keinen Beitragszeiten – ein politisch gewollter Abstand, um Lebensleistung zu honorieren.

Viele Anspruchsberechtigte nutzen den Freibetrag bislang nicht, weil die 33‑Jahres‑Voraussetzung oder die komplizierte Berechnung nicht bekannt sind. Fachleute empfehlen daher, bei jedem Grundsicherungsantrag explizit prüfen zu lassen, ob Grundrentenzeiten von mindestens 33 Jahren vorliegen und der Freibetrag korrekt im Bescheid berücksichtigt wurde.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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