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So sicherst du dir dein Weihnachtsgeld

Drei Jahre Weihnachtsgeld bekommen – und plötzlich streicht dein Chef die Zahlung? Warum du dir das nicht gefallen lassen musst und wann aus „Geschenk“ ein echter Anspruch wird.

Arbeitnehmer können sich unter bestimmten Umständen ein dauerhaftes Weihnachtsgeld sichern – selbst wenn der Chef die Zahlung jedes Jahr als „freiwillig“ bezeichnet.​

Was hinter dem Weihnachtsgeld-Mythos steckt

Auf vielen Gehaltsabrechnungen steht beim Weihnachtsgeld der Zusatz „freiwillig“ oder „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Trotzdem kann daraus ein Rechtsanspruch werden, wenn der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander zahlt, ohne sich wirksam vorzubehalten, das Geld jederzeit zu streichen. Juristen sprechen dann von einer „betrieblichen Übung“, die wie ein stillschweigender Vertragsbestandteil wirkt.​

Drei Jahre zahlen – Anspruch fürs vierte

Nach ständiger Rechtsprechung reicht es aus, wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld gewährt – gleichförmig und ohne klaren Vorbehalt. Im vierten Jahr haben Beschäftigte dann einen einklagbaren Anspruch auf dieselbe Leistung, solange der Betrieb die Übung nicht durch eine Änderungskündigung oder Vereinbarung beendet. Selbst schwankende Beträge können genügen, wenn für die Belegschaft erkennbar ist, dass es jedes Jahr eine Sonderzahlung zum Fest gibt.​

Wann der Freiwilligkeitsvorbehalt kippt

Viele Unternehmen versuchen, sich mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag zu schützen. Problematisch wird es, wenn im Vertrag gleichzeitig eine konkrete Höhe des Weihnachtsgeldes zugesagt wird – dann gilt der Vorbehalt als intransparent und ist unwirksam. Auch pauschale Klauseln, nach denen alle Sonderzahlungen „immer freiwillig“ sind, halten der AGB-Kontrolle der Gerichte oft nicht stand.​

So prüfen Beschäftigte ihren Anspruch

Wer wissen will, ob bereits eine betriebliche Übung besteht, sollte die letzten Jahre genau unter die Lupe nehmen. Entscheidend sind Lohnabrechnungen, interne Rundschreiben oder E-Mails: Wird dort jedes Mal ausdrücklich ein Vorbehalt erklärt, kann die berühmte „Drei-Zahlungen-Uhr“ gar nicht erst zu laufen beginnen. Fehlt ein solcher Hinweis, spricht viel dafür, dass aus der Weihnachtsgeste längst ein fester Anspruch geworden ist.​

Was bei Streit ums Weihnachtsgeld gilt

Streicht der Arbeitgeber plötzlich die Zahlung, tragen Beschäftigte die Beweislast für ihre betriebliche Übung. Mit gesammelten Abrechnungen und Schreiben aus drei oder mehr Jahren stehen die Chancen vor Gericht allerdings oft gut. Wichtig: Wer Zweifel hat, sollte rechtzeitig rechtlichen Rat einholen – denn Ansprüche können tarif- oder vertragsbedingt verfallen.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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