Elternzeit für Beamte ist ein Minenfeld aus Vorschriften, Fristen und versteckten Fallstricken, das viele erst bemerken, wenn es zu spät ist. Wer sich darauf verlässt, dass „schon alles irgendwie passt“, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern im schlimmsten Fall auch dienstrechtlichen Ärger. Die wichtigsten Punkte sind simpel – aber fast alle machen sie falsch.
Nebenjob in Elternzeit: Genehmigung oder Risiko
Was viele nicht wissen: Auch während der Elternzeit bleibt die beamtenrechtliche Pflicht, jede Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. Das gilt nicht nur für klassische Nebenjobs, sondern genauso für Minijobs, freiberufliche Tätigkeiten oder ein kleines Online‑Business.
- Ohne schriftliche Zustimmung der Dienststelle drohen disziplinarische Maßnahmen, bis hin zu Rückforderungen und Verweisen.
- Wer „einfach so“ losarbeitet, verletzt seine Dienstpflicht – selbst dann, wenn der Verdienst vergleichsweise gering ist.
Damit aus der Elternzeit kein disziplinarrechtliches Problem wird, sollte jede Nebentätigkeit frühzeitig, vollständig und schriftlich beantragt werden.
Zweites Kind: Elterngeld wird neu berechnet
Ein weiterer Klassiker: Die Annahme, dass sich am Elterngeld beim zweiten Kind kaum etwas ändert. Kommt das zweite Kind jedoch mehr als 14 Monate nach dem ersten zur Welt, wird das Elterngeld komplett neu berechnet.
- Maßstab sind dann die Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes – oft nach der ersten Elternzeit und mit Teilzeit oder ohne Zulagen.
- Viele Beamte fallen dadurch in eine deutlich ungünstigere Berechnungsbasis und bekommen weniger Elterngeld als erwartet.
Wer eine Familienplanung mit mehreren Kindern hat, sollte die zeitlichen Abstände und die damit verbundene Elterngeld‑Berechnung unbedingt in die Finanzplanung einbeziehen.
Fristfalle: Elternzeit rechtzeitig beantragen
Mindestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich beim Dienstherrn beantragt werden – und zwar mit Angabe, für welchen Zeitraum sie genommen werden soll. Wird diese Frist verpasst, hat die Dienststelle das Recht, den Beginn der Elternzeit nach hinten zu verschieben.
- Späte Anträge können im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der gewünschte Betreuungszeitraum nicht mehr mit dem Partner oder der Kita planen lässt.
- Zudem fehlt ohne bewilligte Elternzeit eine klare Rechtsgrundlage für die Freistellung vom Dienst.
Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt den Antrag frühzeitig, holt sich einen schriftlichen Eingangsnachweis und klärt rechtzeitig offene Fragen mit der Personalstelle.
Elterngeld beeinflusst die Steuer – und damit das Netto
Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – und genau das trifft viele Beamte bei der nächsten Steuererklärung hart. Durch das höhere zu versteuernde Einkommen steigt der Steuersatz, sodass es häufig zu spürbaren Nachzahlungen kommt.
- Wer keine Rücklagen bildet, erlebt böse Überraschungen, wenn der Steuerbescheid eintrifft.
- Sinnvoll kann es sein, gemeinsam mit dem oder der Partnerin die Steuerklassen zu prüfen und laufend Geld für mögliche Nachzahlungen zurückzulegen.
Auch die Abstimmung mit der Besoldung ist entscheidend: Bestimmte Zulagen, Teilzeitmodelle oder Sonderzahlungen können die Steuerlast zusätzlich beeinflussen.
Zu viel Arbeit: Rückzahlung und Ärger drohen
Elternzeit heißt nicht, dass gar keine Arbeit möglich ist – aber Umfang und Gestaltung sind streng begrenzt. Wer über 30 Stunden pro Woche arbeitet oder Einkünfte schlicht verschweigt, riskiert nicht nur eine Kürzung, sondern sogar die Rückforderung von Leistungen.
- Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit die erlaubte Grenze, kann der Dienstherr die Elternzeit infrage stellen und disziplinarisch reagieren.
- Auch das Elterngeld kann anteilig oder vollständig zurückgefordert werden, wenn die Voraussetzungen nicht eingehalten wurden.
Transparenz gegenüber der Personalstelle und eine penible Dokumentation der Arbeitszeiten sind daher essenziell, sobald während der Elternzeit gearbeitet wird.
Familienzuschlag: Wer nichts sagt, verschenkt Geld
Der Familienzuschlag ist einer der stillen Gewinner der Elternzeit – sofern man ihn aktiv nutzt. Schon ab dem ersten Kind steigt der Zuschlag, oft um mehrere hundert Euro netto im Monat.
- Voraussetzung ist, dass die Geburt und die entsprechende Änderung der familiären Verhältnisse dem Dienstherrn rechtzeitig gemeldet werden.
- Wer hier nicht nachfasst, verzichtet Monat für Monat auf bares Geld, das gerade in der Elternzeit dringend gebraucht wird.
Viele Beamte konzentrieren sich auf Elterngeld, Teilzeit und Betreuung – und übersehen dabei, dass der angepasste Familienzuschlag die Haushaltskasse spürbar entlasten kann.
So vermeiden Beamte die größten Fehler
Die sechs typischen Probleme in der Elternzeit lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig Informationen eingeholt und Entscheidungen bewusst getroffen werden. Statt sich auf Halbwissen aus dem Kollegenkreis zu verlassen, lohnt sich der direkte Blick in die beamtenrechtlichen Regelungen und eine frühzeitige Abstimmung mit der Personalstelle.
- Nebentätigkeiten immer schriftlich genehmigen lassen und Arbeitszeitgrenzen strikt einhalten.
- Familienplanung, Elterngeld‑Berechnung und Steuerfolgen gemeinsam mit der eigenen Finanzplanung denken.
- Fristen, Meldungen und Anträge nicht aufschieben, damit weder Geld noch Ansprüche verloren gehen.
Elternzeit soll Raum für Familie schaffen – nicht zum bürokratischen Albtraum werden. Wer die zentralen Regeln kennt, kann die Zeit mit dem Nachwuchs genießen und zugleich seine beamtenrechtliche Position und seine Finanzen sichern.


