Diese drei Steuertricks bringen Angestellten schnell mehr Netto, wenn sie konsequent genutzt werden. Viele lassen hier jedes Jahr hunderte Euro beim Finanzamt liegen, weil sie Pauschalen und Freibeträge nicht ausschöpfen.
Pauschalen voll ausschöpfen
Wer nichts einträgt, verschenkt bares Geld – denn das Finanzamt rechnet automatisch nur die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro pro Jahr an. Dabei kommen viele Arbeitnehmer schon mit wenigen Posten wie Arbeitsweg, Arbeitsmittel oder Fortbildungen deutlich darüber und könnten ihre Steuerlast spürbar drücken.
Wichtig ist, alle beruflich veranlassten Ausgaben zu sammeln: Fachbücher, Laptop-Anteil, Diensthandy, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren oder auch das Arbeitszimmer können Werbungskosten sein. Wer mit Belegen über der Pauschale liegt, setzt die tatsächlichen Kosten an – jeder Euro obendrauf mindert direkt das zu versteuernde Einkommen.
Viele Pauschbeträge gibt es zusätzlich: etwa für Kontoführung, Arbeitsmittel oder Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen. Diese kleineren Pauschalen greifen oft ohne Einzelnachweis, sollten aber in der Steuererklärung aktiv beansprucht werden, damit sie nicht verloren gehen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter clever nutzen
Bei Anschaffungen fürs Büro oder den Job lohnt der Blick auf den Preiszettel besonders. Geringwertige Wirtschaftsgüter – also selbstständig nutzbare Arbeitsmittel wie Bürostuhl, Monitor oder Drucker – können bis zu einer Netto-Grenze von 800 Euro im Jahr der Anschaffung komplett abgesetzt werden.
Das bringt einen sofortigen Effekt: Statt die Kosten über mehrere Jahre abzuschreiben, mindert der volle Betrag im Kaufjahr direkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Für Anschaffungen zwischen rund 250 und 800 Euro können Angestellte und Selbstständige oft zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten wählen – hier entscheidet die individuelle Situation, welche Variante den größeren Vorteil bringt.
Wer knapp über der Grenze liegt, kann mit etwas Planung sparen: Ein Monitor für 780 Euro netto ist sofort voll absetzbar, ein Modell für 820 Euro müsste über die Nutzungsdauer verteilt werden. Gerade bei größeren Homeoffice-Investitionen lohnt sich deshalb eine saubere Aufteilung in mehrere, jeweils eigenständige Arbeitsmittel unterhalb der GWG-Grenze.
Fahrtkosten richtig abrechnen
Der tägliche Weg zur Arbeit ist kein Privatvergnügen – und genau deshalb erkennt der Staat mit der Entfernungspauschale pauschale Kosten pro Kilometer an. Für jeden Arbeitstag können Arbeitnehmer eine Pauschale pro Entfernungskilometer der einfachen Strecke ansetzen, unabhängig davon, ob sie mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.
Entscheidend ist die korrekte Zahl der Arbeitstage: Üblich sind bei einer Fünf-Tage-Woche rund 220 bis 230 Fahrten im Jahr, von denen Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage abgezogen werden müssen. Wer sich vertut oder zu wenige Tage angibt, verschenkt schnell dreistellige Beträge, denn die Pendlerpauschale ist einer der größten Hebel bei den Werbungskosten vieler Berufstätiger.
Neben der einfachen Entfernungspauschale gibt es für Auswärtstätigkeiten – etwa Dienstreisen oder Seminare außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte – zusätzlich die Kilometerpauschale für den eigenen Pkw. Diese kann parallel zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten geltend gemacht werden und sorgt so dafür, dass berufliche Mobilität steuerlich nicht zur Kostenfalle wird.
So holt man das Maximum heraus
Wer alle drei Hebel kombiniert, baut sich nach und nach einen kräftigen Steuerpuffer auf. Zuerst sollten die großen Brocken wie Entfernungspauschale, Homeoffice, Fortbildungen und Arbeitsmittel erfasst werden, um die Werbungskosten deutlich über die Pauschale zu bringen.
Danach lohnt sich der Feinschliff: Kleinere Pauschalen mitnehmen, GWG-Grenze bei neuen Anschaffungen bewusst einplanen und bei Fahrten genau zwischen Arbeitsweg, Dienstreise und Privatfahrten unterscheiden. Gute Steuerprogramme oder eine Beratung helfen, keine Position zu vergessen und typische Fehler – etwa falsche Entfernungskilometer oder doppelt angesetzte Arbeitgebererstattungen – zu vermeiden.
Wer die Spielregeln kennt, erlebt bei der nächsten Steuererstattung oft eine positive Überraschung: Aus ein paar korrekt eingetragenen Zahlen können schnell mehrere hundert Euro zusätzlich auf dem Konto werden. Und jedes Jahr, in dem die eigenen Steuertricks sitzen, macht sich dieser Wissensvorsprung erneut bezahlt.


