So viel dürfen Rentner behalten – laut neuer BMF-Tabelle!
Kaum ein Thema sorgt derzeit bei Deutschlands Senioren für so viel Verwirrung wie diese Frage: Wie viel Rente ist 2025 wirklich steuerfrei? Denn während die Inflationsausgleichsprämien verschwinden und Energiehilfen auslaufen, fürchten viele Rentner neue Steuerlasten. Dabei zeigen die aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) aus Mai 2025 klar: Viele Ruheständler zahlen unnötig Steuern – teils Hunderte Euro im Jahr.
Wer die richtige Berechnung kennt, kann leicht prüfen, ob er überhaupt steuerpflichtig ist – und in vielen Fällen bleibt die gesamte oder ein Großteil der Rente steuerfrei.
Hintergrund: Der steuerfreie Rentenanteil schrumpft – aber langsamer als gedacht
Die Rentenbesteuerung basiert auf dem sogenannten nachgelagerten Prinzip. Das bedeutet: Während Rentenbeiträge in der Erwerbsphase steuerlich absetzbar sind, wird die Rente selbst im Alter besteuert. Seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil jedes Jahr, bis 2040 Renten komplett steuerpflichtig sind.
Doch entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns: Wer 2025 neu in Rente geht, muss laut BMF nur 85 Prozent seiner Jahresbruttorente versteuern – 15 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Dieser Anteil wird als „steuerfreier Rentenanteil“ festgeschrieben und ändert sich lebenslang nicht mehr.
Das bedeutet konkret:
- Rentenbeginn 2024: 84% steuerpflichtig, 16% steuerfrei
- Rentenbeginn 2025: 85% steuerpflichtig, 15% steuerfrei
- Rentenbeginn 2026: 86% steuerpflichtig, 14% steuerfrei
Dieser schrittweise Anstieg führt zu viel Verwirrung, denn manche glauben, dass die gesamte Rente automatisch voll versteuert wird – was schlicht nicht stimmt.
Beispielrechnung: Wie viel Rente bleibt 2025 steuerfrei?
Ein Blick in die neue BMF-Tabelle (Mai 2025) zeigt, wie großzügig der Freibetrag ausfallen kann:
Ein alleinstehender Rentner mit monatlich 1.800 Euro Bruttorente erhält im Jahr rund 21.600 Euro.
Davon bleiben – bei Rentenbeginn 2025 – 15 Prozent steuerfrei, also 3.240 Euro.
Sein steuerpflichtiger Rentenanteil beträgt somit 18.360 Euro.
Doch selbst dieser Betrag führt noch nicht automatisch zu Steuern! Denn er wird erst nach Abzug weiterer Entlastungen mit dem Grundfreibetrag verglichen.
Der Grundfreibetrag 2025: Noch mehr Luft für Rentner
Der Grundfreibetrag ist die wichtigste Schwelle bei der Steuer. Erst wer mehr verdient, muss überhaupt Einkommensteuer zahlen. Das BMF hat für 2025 den Grundfreibetrag aufgrund der Inflation erneut angehoben – auf 12.384 Euro für Alleinstehende und 24.768 Euro für Ehepaare.
Zur Berechnung heißt das:
| Beispiel | Jahresbruttorente | Steuerfreier Anteil (15%) | Zu versteuern | Minus Grundfreibetrag | Steuerpflicht |
|---|---|---|---|---|---|
| Rentnerin, Rentenbeginn 2025 | 21.600 € | 3.240 € | 18.360 € | -12.384 € | Nur 5.976 € steuerlich relevant |
Erst ab diesem Restbetrag wird eine tatsächliche Steuer fällig – und häufig liegt die Steuerlast wegen weiterer Freibeträge (z. B. für Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskostenpauschalen) bei null Euro.
Ehepaare und Witwenrentner profitieren doppelt
Für Ehepaare verdoppelt sich nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch der steuerfreie Rentenanteil, wenn beide Renten beziehen. Ein Beispiel:
- Ehepaar (beide Rentenbeginn 2025)
- Gemeinsame Bruttorente: 3.600 €/Monat → 43.200 €/Jahr
- Steuerfreier Anteil (2 × 15%): 6.480 €
- Steuerpflichtig: 36.720 €
- Grundfreibetrag gesamt: 24.768 €
Ergebnis: Nur 11.952 € müssten in der Steuererklärung als steuerpflichtige Rente angegeben werden – tatsächlich fällt aber durch Pauschalen und Vorsorgeabzüge in vielen Fällen keine Steuer an.
Wichtig: Viele Senioren zahlen unnötig Steuern
Laut Deutschem Steuerberaterverband geben jedes Jahr Zehntausende Rentner Steuererklärungen ab, obwohl sie gar nicht müssten. Der Grund: Fehlende Information und Angst vor Nachzahlungen.
Tatsächlich machen sich viele durch falsche Annahmen steuerpflichtig, etwa:
- Sie tragen ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht vollständig ab.
- Sie vergessen Werbungskostenpauschalen oder Sonderausgaben.
- Sie gehen von einem zu niedrigen Grundfreibetrag aus.
Wer das amtliche BMF-Kalkulationstool nutzt oder sich kurz steuerlich beraten lässt, kann oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
So prüfen Sie, ob Sie steuerpflichtig sind
Eine einfache Faustregel hilft:
- Addieren Sie Ihre Jahresbruttorente 2025.
- Ziehen Sie Ihren steuerfreien Rentenanteil (15 %) ab.
- Subtrahieren Sie den Grundfreibetrag (12.384 € / 24.768 €).
- Wenn das Ergebnis unter null liegt, sind Sie nicht steuerpflichtig.
Beispiel:
Rente 1.500 € × 12 = 18.000 € → minus 15 % = 15.300 €.
Abzüglich Grundfreibetrag = 12.384 €.
Ergebnis: 2.916 € steuerlich relevant → nach Abzügen meist = null Steuer.
Fazit: 2025 bleiben viele Renten steuerfrei – trotz steigender Besteuerung
Trotz steigender Besteuerungsanteile bleibt ein großer Teil der Renten auch 2025 steuerfrei. Wer 2025 erstmals Rente bezieht, profitiert von einem hohen Freibetrag und erneut gestiegenem Grundfreibetrag.
Fakt ist:
- Bis rund 1.800 € monatliche Rente (alleinstehend) bleibt 2025 in der Regel steuerfrei.
- Bei Ehepaaren sind es über 3.500 € monatlich.
- Übersteigt die Rente diese Grenzen, fällt meist nur eine geringe Besteuerung an.
Das BMF betont: Eine individuelle Prüfung lohnt sich immer. Denn durch Krankenversicherungsbeiträge, Werbungskosten oder Spendenabzüge kann die Steuerlast auf null sinken.
Fazit für Leser:
Wer seine Rentendaten kennt, spart bares Geld. 2025 bleibt vieles steuerfrei – und wer es weiß, gibt dem Finanzamt keinen Euro zu viel.


