Neue Grundsicherung 2026: Karenzzeit Bürgergeld fällt weg – so hart wird die Vermögensprüfung

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Was sich 2026 vom Grundsatz ändert

Die Bundesregierung plant, das bisherige Bürgergeld in eine Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende zu überführen. Kernpunkte sind strengere Vermögensprüfung, härtere Sanktionen und mehr Druck in Richtung schneller Arbeitsaufnahme. Die Regelsätze bleiben laut beschlossener Nullrunde 2026 auf dem Niveau von 2024 (z. B. 563 Euro für Alleinstehende), sodass real keine Entlastung über höhere Beträge erfolgt.

Karenzzeit entfällt: Vermögen zählt sofort

Bis 2025 gilt beim Bürgergeld eine Karenzzeit von 12 Monaten, in der Vermögen weitgehend geschützt ist; in dieser Zeit konnten bis zu 40.000 Euro für die erste Person und zusätzliche Freibeträge für weitere Personen unangetastet bleiben. Ab 2026 entfällt diese Schutzfrist: Die Jobcenter prüfen Vermögen vom ersten Tag an umfassend, und Ersparnisse müssen vor Leistungsbezug weitgehend eingesetzt werden. Sozialverbände, insbesondere auch der Verein Für soziales Leben e.V., kritisieren, dass damit der zentrale Schutzgedanke des Bürgergeldes aufgegeben und der Druck auf Betroffene deutlich erhöht wird.

Schonvermögen neu: Altersabhängige Freibeträge statt hoher Pauschalen

An die Stelle der Karenzzeit treten altersgestaffelte Vermögensfreibeträge, die deutlich niedriger ausfallen als die bisherigen Karenzgrenzen. Einen Überblick zum neuen Schonvermögen gibt es hier: Schonvermögen bei der neuen Grundsicherung.

Wer Ersparnisse oberhalb dieser Grenzen hat, muss sie nach den Reformplänen zunächst für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen, bevor ein Anspruch auf neue Grundsicherung entsteht.

Was weiterhin geschützt bleibt

Trotz der Verschärfung gilt: Angemessen selbstgenutztes Wohneigentum soll auch in der neuen Grundsicherung als Schonvermögen erhalten bleiben. Ebenso wird in den Eckpunkten betont, dass bestimmte Formen zweckgebundener Altersvorsorge unter Bedingungen weiterhin geschützt sein sollen, auch wenn der freie Vermögensfreibetrag sinkt. Für laufende Leistungsfälle ist vorgesehen, dass vorhandene Daten und Ansprüche grundsätzlich übernommen werden, solange die neuen Regeln nicht zu einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen führen.

Jetzt schon handeln?

Mit dem Wegfall der Karenzzeit geraten besonders jüngere Antragsteller und Personen mit kleiner privater Altersvorsorge unter Druck, ihre Rücklagen schnell zu verbrauchen. Wer absehbar 2026 oder später Leistungen braucht, sollte frühzeitig prüfen, ob Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder andere vorrangige Leistungen eine Alternative oder Brückenlösung darstellen können, um Ersparnisse zu schonen. Fachkommentare warnen zudem, dass die strengere Vermögensprüfung und härteren Sanktionen die Gefahr erhöhen, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum faktisch unterschritten wird.

Neue Grundsicherung 2026 – Bürgergeld

KriteriumBürgergeld 2025 (alt)Neue Grundsicherung ab 2026
Vermögensprüfung12 Monate Karenzzeit, hohe Freibeträge​Sofortige Prüfung, keine Karenzzeit mehr1
SchonvermögenBis 40.000 € + Zusatzbeträge in KarenzzeitDeutlich geringere, altersabhängige Freibeträge
Regelsätze 2026563 € für Alleinstehende, NullrundeGleiche Beträge, anderer Name (Grundsicherung)
SanktionenBegrenzte Kürzungen, selten TotalsanktionenStrengere Kürzungen, teils bis Leistungsstopp

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