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Rente Auszahlung im Dezember – Neuerung für Zuschlag Rentner!

Ab Dezember 2025 (für viele faktisch „Rente im Dezember“) greift für Millionen Rentner eine zentrale Neuerung: Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird direkt in die Monatsrente eingerechnet – und kann eine saftige Nachzahlung von bis zu 17 Monaten auslösen. Grundlage ist der neue § 307i SGB VI, der das bisherige Übergangsrecht ablöst und den Zuschlag dauerhaft an die persönliche Entgeltpunkte-Biografie koppelt.

Kurz erklärt: Was sich beim Rentenzuschlag im Dezember ändert

Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentner – vor allem Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner – einen Zuschlag zur Rente, der bislang als separate Zahlung überwiesen wurde. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nicht mehr extra ausgewiesen, sondern in die laufende Rente integriert, was zu einem einheitlichen, höheren Monatsbetrag führt. Es gibt nur noch einen Rentenzahltag. Im Dezember startet die Neuregelung.

  • Rechtsgrundlage: Neuer § 307i SGB VI ersetzt die bisherige Übergangsregelung § 307j SGB VI.
  • Berechnungsbasis: Der Zuschlag richtet sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten zum Stichtag 30. November 2025, nicht mehr nach dem bisherigen Rentenbetrag.

Zahltag: Auszahlung der Dezember Rente

Die Rente für Dezember 2025 wird (inklusive des Zuschlags) am 30. 12.2025 ausgezahlt. Dieser Dienstag ist der letzte Bankarbeitstag im Dezember und damit der Rentenzahltag für alle, die die Rente rückwirkend (nachschüssig) erhalten, und das sind die überwiegende Mehrheit aller Rentner in Deutschland.

Wer den Zuschlag bekommt – und wer nicht

Vom neuen integrierten Zuschlag profitieren vor allem Bestandsrentner mit Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt. Für klassische Altersrentner ohne EM-Vergangenheit oder Hinterbliebenenanspruch ändert sich durch diese Dezember-Neuerung in der Regel nichts.

  • Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer anspruchsberechtigt ist; ein Antrag ist ausdrücklich nicht nötig.
  • Auch Betroffene, die den Zuschlag bereits seit Juli 2024 erhalten, werden nochmals neu berechnet – der Zuschlag kann höher, gleich hoch oder in Einzelfällen niedriger ausfallen.

Nachzahlung im Dezember: Bis zu 17 Monate Extra-Geld

Besonders interessant ist die Möglichkeit einer einmaligen Nachzahlung: Fällt die neu berechnete Rente ab Dezember 2025 höher aus als die bisherige Rente plus Zuschlag, wird die Differenz rückwirkend für 17 Monate nachgezahlt (Juli 2024 bis November 2025).

  • Beispiel: Ergibt die Umstellung ab Dezember 10 Euro mehr im Monat, gibt es zusätzlich 170 Euro Nachzahlung (10 Euro × 17 Monate).
  • Wichtig: Bleibt die neue Rente niedriger, müssen zu viel gezahlte Beträge nicht zurückerstattet werden – niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt.

Die Prüfung, ob ein Nachzahlungsanspruch besteht, erfolgt vollständig automatisiert – die Rentner müssen weder einen Antrag stellen noch Fristen beachten.

Vorteile & Risiken des integrierten Zuschlags

Die Integration des Zuschlags in die Monatsrente bringt mehrere Vorteile: Die Zahlung wird übersichtlicher, der Zuschlag wächst künftig automatisch mit jeder Rentenerhöhung mit und ist rechtlich dauerhaft im Rentenanspruch verankert. Gleichzeitig können höhere Rentenbeträge aber auch Nebenwirkungen bei Steuern, Krankenversicherung und Hinterbliebenenrenten haben.

  • Steuern: Eine höhere Bruttorente kann dazu führen, dass der steuerpflichtige Anteil steigt und künftig eine Steuererklärung erforderlich wird.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Bei Pflichtversicherten in der KVdR steigen Beiträge mit; bei bisher familienversicherten Partnern kann die Integration dazu führen, dass Einkommensgrenzen überschritten werden und eigene Beiträge fällig werden.

Besonders im Blick behalten sollten Betroffene, wie sich die höhere Rente mittelfristig auf Witwen- und Witwerrenten auswirkt – hier sind ab Juli 2026 Anpassungen möglich.

Überblick: Die Dezember-Neuerung beim Rentenzuschlag

PunktWas sich im Dezember ändert
RechtsgrundlageWechsel von § 307j SGB VI auf § 307i SGB VI.
Betroffene RentnerV. a. EM- und Hinterbliebenenrenten mit Beginn 2001–2018.
Art der AuszahlungZuschlag wird nicht mehr separat überwiesen, sondern in die Monatsrente integriert.
BerechnungsbasisPersönliche Entgeltpunkte zum 30.11.2025 statt bisheriger Rentenbetrag.
NachzahlungMöglich für 17 Monate (07/2024–11/2025), wenn neue Rente höher ist.
Rückzahlung bei KürzungZu viel gezahlte Beträge müssen nicht erstattet werden.
AntragserfordernisKein Antrag nötig, alles läuft automatisch.
Entwicklung in ZukunftZuschlag wächst automatisch mit jeder Rentenerhöhung mit.

Was Rentner jetzt konkret tun sollten

  • Kontoauszüge im Dezember prüfen: Statt zwei Buchungen (Rente + Zuschlag) gibt es nur noch eine Gesamtsumme – am besten mit dem Rentenbescheid abgleichen.
  • Neuen Rentenbescheid genau lesen: Die Deutsche Rentenversicherung verschickt neue Bescheide; dort ist die neue Rentenhöhe inklusive Zuschlag und ggf. Nachzahlung nachvollziehbar.
  • Steuer und Krankenkasse prüfen: Bei deutlich höherer Rente vorab klären, ob künftig eine Steuererklärung nötig ist und ob sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verändern.

Diese Dezember-Neuerung macht den Zuschlag für viele Bestandsrentner transparenter und langfristig wertvoller – gleichzeitig lohnt sich ein genauer Blick auf Bescheide, Kontoauszüge und mögliche Folgekosten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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