Kurz erklärt: Was sich beim Rentenzuschlag im Dezember ändert
Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Bestandsrentner – vor allem Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner – einen Zuschlag zur Rente, der bislang als separate Zahlung überwiesen wurde. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nicht mehr extra ausgewiesen, sondern in die laufende Rente integriert, was zu einem einheitlichen, höheren Monatsbetrag führt. Es gibt nur noch einen Rentenzahltag. Im Dezember startet die Neuregelung.
- Rechtsgrundlage: Neuer § 307i SGB VI ersetzt die bisherige Übergangsregelung § 307j SGB VI.
- Berechnungsbasis: Der Zuschlag richtet sich künftig nach den persönlichen Entgeltpunkten zum Stichtag 30. November 2025, nicht mehr nach dem bisherigen Rentenbetrag.
Zahltag: Auszahlung der Dezember Rente
Die Rente für Dezember 2025 wird (inklusive des Zuschlags) am 30. 12.2025 ausgezahlt. Dieser Dienstag ist der letzte Bankarbeitstag im Dezember und damit der Rentenzahltag für alle, die die Rente rückwirkend (nachschüssig) erhalten, und das sind die überwiegende Mehrheit aller Rentner in Deutschland.
Wer den Zuschlag bekommt – und wer nicht
Vom neuen integrierten Zuschlag profitieren vor allem Bestandsrentner mit Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt. Für klassische Altersrentner ohne EM-Vergangenheit oder Hinterbliebenenanspruch ändert sich durch diese Dezember-Neuerung in der Regel nichts.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer anspruchsberechtigt ist; ein Antrag ist ausdrücklich nicht nötig.
- Auch Betroffene, die den Zuschlag bereits seit Juli 2024 erhalten, werden nochmals neu berechnet – der Zuschlag kann höher, gleich hoch oder in Einzelfällen niedriger ausfallen.
Nachzahlung im Dezember: Bis zu 17 Monate Extra-Geld
Besonders interessant ist die Möglichkeit einer einmaligen Nachzahlung: Fällt die neu berechnete Rente ab Dezember 2025 höher aus als die bisherige Rente plus Zuschlag, wird die Differenz rückwirkend für 17 Monate nachgezahlt (Juli 2024 bis November 2025).
- Beispiel: Ergibt die Umstellung ab Dezember 10 Euro mehr im Monat, gibt es zusätzlich 170 Euro Nachzahlung (10 Euro × 17 Monate).
- Wichtig: Bleibt die neue Rente niedriger, müssen zu viel gezahlte Beträge nicht zurückerstattet werden – niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt.
Die Prüfung, ob ein Nachzahlungsanspruch besteht, erfolgt vollständig automatisiert – die Rentner müssen weder einen Antrag stellen noch Fristen beachten.
Vorteile & Risiken des integrierten Zuschlags
Die Integration des Zuschlags in die Monatsrente bringt mehrere Vorteile: Die Zahlung wird übersichtlicher, der Zuschlag wächst künftig automatisch mit jeder Rentenerhöhung mit und ist rechtlich dauerhaft im Rentenanspruch verankert. Gleichzeitig können höhere Rentenbeträge aber auch Nebenwirkungen bei Steuern, Krankenversicherung und Hinterbliebenenrenten haben.
- Steuern: Eine höhere Bruttorente kann dazu führen, dass der steuerpflichtige Anteil steigt und künftig eine Steuererklärung erforderlich wird.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Bei Pflichtversicherten in der KVdR steigen Beiträge mit; bei bisher familienversicherten Partnern kann die Integration dazu führen, dass Einkommensgrenzen überschritten werden und eigene Beiträge fällig werden.
Besonders im Blick behalten sollten Betroffene, wie sich die höhere Rente mittelfristig auf Witwen- und Witwerrenten auswirkt – hier sind ab Juli 2026 Anpassungen möglich.
Überblick: Die Dezember-Neuerung beim Rentenzuschlag
| Punkt | Was sich im Dezember ändert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Wechsel von § 307j SGB VI auf § 307i SGB VI. |
| Betroffene Rentner | V. a. EM- und Hinterbliebenenrenten mit Beginn 2001–2018. |
| Art der Auszahlung | Zuschlag wird nicht mehr separat überwiesen, sondern in die Monatsrente integriert. |
| Berechnungsbasis | Persönliche Entgeltpunkte zum 30.11.2025 statt bisheriger Rentenbetrag. |
| Nachzahlung | Möglich für 17 Monate (07/2024–11/2025), wenn neue Rente höher ist. |
| Rückzahlung bei Kürzung | Zu viel gezahlte Beträge müssen nicht erstattet werden. |
| Antragserfordernis | Kein Antrag nötig, alles läuft automatisch. |
| Entwicklung in Zukunft | Zuschlag wächst automatisch mit jeder Rentenerhöhung mit. |
Was Rentner jetzt konkret tun sollten
- Kontoauszüge im Dezember prüfen: Statt zwei Buchungen (Rente + Zuschlag) gibt es nur noch eine Gesamtsumme – am besten mit dem Rentenbescheid abgleichen.
- Neuen Rentenbescheid genau lesen: Die Deutsche Rentenversicherung verschickt neue Bescheide; dort ist die neue Rentenhöhe inklusive Zuschlag und ggf. Nachzahlung nachvollziehbar.
- Steuer und Krankenkasse prüfen: Bei deutlich höherer Rente vorab klären, ob künftig eine Steuererklärung nötig ist und ob sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verändern.
Diese Dezember-Neuerung macht den Zuschlag für viele Bestandsrentner transparenter und langfristig wertvoller – gleichzeitig lohnt sich ein genauer Blick auf Bescheide, Kontoauszüge und mögliche Folgekosten.


