Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Neue Grundsicherung 2026: Das steckt wirklich im Regelsatz – und warum es für viele zu knapp wird!

2026 bleibt der Regelsatz der neuen Grundsicherung zwar auf dem Niveau von 563 Euro für Alleinstehende eingefroren, deckt aber weiterhin eine klar definierte Palette alltäglicher Ausgaben – vom Essen über Strom bis hin zu Kommunikation und Teilhabe. Gleichzeitig wird das System strenger: Es gibt eine Nullrunde beim Regelsatz, engere Vorgaben bei Unterkunftskosten und härtere Sanktionen, während der Kern des Regelbedarfs formal unverändert bleibt. Alle Einzelheiten und was tatsächlich im Regelsatz der Grundsicherung enthalten ist, hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Regelsatz Grundsicherung 2026: Höhe und Ziel

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regelbedarfe im Bürgergeld und in der neuen Grundsicherung 2026 nicht zu erhöhen – es kommt zur zweiten Nullrunde in Folge. Für Alleinstehende bleiben damit 563 Euro, für Paare und Kinder abgestufte Beträge, die das Existenzminimum pauschal sichern sollen.

  • Der Existenzminimumbericht legt fest, dass diese Beträge nicht unterschritten werden dürfen; nominale Kürzungen sind ausgeschlossen.
  • Real bedeutet die Nullrunde jedoch: Steigende Preise bei Energie, Lebensmitteln und Mobilität fressen die Kaufkraft des Regelsatzes weiter auf.

Was im Regelsatz 2026 enthalten ist

Der Regelsatz der neuen Grundsicherung ist (wie beim noch gültigen Bürgergeld) eine Pauschale, aus der Leistungsberechtigte alle typischen Lebenshaltungskosten außerhalb von Miete und Heizkosten bestreiten müssen. Im Detail umfasst er insbesondere folgende Bereiche:​

  • Ernährung & Getränke: Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke, gelegentliche auswärtige Verpflegung (z. B. Imbiss, Bäcker).​
  • Kleidung & Schuhe: Alltagskleidung, Unterwäsche, Schuhe, saisonale Neuanschaffungen, kleine Reparaturen.
  • Strom (Haushaltsenergie): Haushaltsstrom für Licht, Kühlschrank, Waschmaschine, aber ohne Heizkosten, die gesondert über Unterkunftskosten laufen.
  • Wohnen im engeren Sinne: Kleinere Haushaltsgeräte, Putzmittel, Geschirr, Bettwäsche, Vorhänge, Instandhaltung im Haushalt.
  • Gesundheit & Körperpflege: Zuzahlungen bei Medikamenten, Praxisgebühren, Brillen (nur in Ausnahmefällen extra), Hygieneartikel wie Seife, Shampoo, Zahnpasta.
  • Verkehr & Mobilität: ÖPNV-Tickets, Fahrradreparaturen, in Ausnahmefällen anteilig Auto-Kosten (z. B. Sprit), sofern kein Extra-Bedarf anerkannt wird.
  • Kommunikation & Medien: Handyvertrag oder Prepaid-Guthaben, Festnetz/Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Bücher, Streaming nur im Rahmen der Pauschale.
  • Freizeit, Kultur & Bildung: Vereinsbeiträge, gelegene Kino- oder Schwimmbadbesuche, Lernmaterial, einfache Urlaubsfahrten.
  • Sonstiges: Geschenke in kleinem Rahmen, Haushalts- und Haftpflichtversicherung, geringfügige Rücklagen für Ersatzbeschaffungen.

Nicht im Regelsatz enthalten sind insbesondere angemessene Unterkunfts- und Heizkosten, die gesondert vom Jobcenter übernommen werden, sowie anerkannte Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung).

Regelsatz-Beträge 2026 im Überblick

Die neue Grundsicherung übernimmt die bekannten Bürgergeld-Bedarfsstufen, die 2026 unverändert weiter gelten.

Regelbedarfsstufe 2026PersonengruppeBetrag 2026 pro Monat
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in Bedarfsgemeinschaft (volljährig)506 €
Stufe 3Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern451 €
Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390 €
Stufe 6Kinder bis 5 Jahre357 €

Diese Beträge gelten parallel auch als Orientierung für die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.

Was sich 2026 neben dem Regelsatz ändert

Formal bleibt der Regelsatz gleich, aber das Gesamtsystem der neuen Grundsicherung wird deutlich verschärft.

  • Strengere Sanktionen: Stufenmodell mit Kürzungen bis hin zur (zeitweisen) kompletten Leistungseinstellung bei wiederholten Pflichtverletzungen.
  • Wohnkosten strenger gedeckelt: Wegfall der großzügigen Karenzzeit, frühere Anpassung an „angemessene“ Mietobergrenzen, teilweise Deckelung.
  • Vermögen & Schonvermögen: Ende der sehr hohen Bürgergeld-Freibeträge; Vermögen muss schneller eingesetzt werden, bevor ein Anspruch besteht.

Damit rückt der Fokus 2026 stärker auf „Fordern“ und Arbeitsaufnahme – während der Regelsatz in Euro stabil bleibt, steigt der Druck auf Leistungsbeziehende spürbar.

Praxistipps: So holst du das Maximum aus dem Regelsatz 2026

  • Haushaltsplan erstellen: Einnahmen (Regelsatz, Kindergeld, Nebenjob) und alle laufenden Ausgaben detailliert auflisten, um Kostentreiber bei Strom, Handy oder Abos zu erkennen.
  • Verträge prüfen: Strom, Internet, Handy und Versicherungen vergleichen; Einsparungen hier wirken sich direkt im engsten Budgetposten – dem Regelsatz – aus.
  • Mehrbedarfe prüfen lassen: Alleinerziehung, Krankheit, Schwangerschaft oder schulische Bedürfnisse können zusätzliche Leistungen bringen, die über den Regelsatz hinausgehen.
  • Frühzeitig Beratung nutzen: Sozial- und Schuldnerberatung, Erwerbsloseninitiativen und Wohlfahrtsverbände helfen, Ansprüche auf Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen oder Grundsicherung im Alter auszuschöpfen.

So bleibt der Blick nicht nur auf der nackten Zahl von 563 Euro, sondern auf dem gesamten Leistungspaket, das 2026 in der neuen Grundsicherung zur Verfügung steht – trotz Nullrunde und schärferer Regeln.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.