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Rente & Wohngeld 2026: Wo genau die Grenze liegt – und ab wann Rentner leer ausgehen!

2026 lohnt sich Wohngeld für viele Rentner mit kleiner oder mittlerer Rente, weil die Einkommensgrenzen weiter relativ hoch bleiben – entscheidend sind aber Mietstufe, Haushaltsgröße und die tatsächliche Bruttokaltmiete. Eine feste „Renten-Grenze“ gibt es nicht; maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts (Rente, Nebeneinkünfte, Zinsen) im Verhältnis zu Miete und Mietstufe, das unterhalb der jeweiligen Höchsteinkommensgrenze liegen muss. Alle Einzelheiten mit großer Tabelle hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundprinzip: Wie Wohngeld und Rente zusammenhängen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte, deren Einkommen für die Wohnkosten zu niedrig ist – Rente zählt dabei als Einkommen, wird aber nicht eins zu eins angerechnet. Die Wohngeldstelle prüft, ob das anrechenbare Einkommen in einer Spanne liegt, die weder zu niedrig (Mindesteinkommen) noch zu hoch (Höchsteinkommen) ist, und berücksichtigt dabei pauschale Abzüge, z. B. für Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Je höher die Miete und je höher die Mietstufe der Kommune, desto höher darf die Rente sein, ohne den Anspruch zu verlieren.
  • Neben der gesetzlichen Rente zählen auch Betriebsrenten, private Renten, Kapitalerträge und Nebeneinkünfte – abzüglich bestimmter Freibeträge.

Konkrete Einkommensgrenzen 2026 für Rentner – Beispiele

Für 2025/2026 geben nachfolgende Beispiele und folgende Tabelle einen guten Näherungswert, ab wann Wohngeld bei Rentnern noch möglich ist.

Alleinstehende Rentner (1 Person)

Nach aktuellen Tabellen liegt das monatliche Höchsteinkommen für alleinstehende Rentner 2025/26 etwa in folgendem Bereich:

  • Mietstufe I: bis ca. 1.443 Euro Einkommen im Monat.
  • Mietstufe IV: bis ca. 1.541 Euro Einkommen im Monat.
  • Mietstufe VII (teure Großstadtlagen): bis ca. 1.619 Euro Einkommen im Monat.

Liegt die Altersrente (plus sonstige Einkünfte) knapp darüber, kann die Wohngeldstelle je nach Miethöhe und Abzügen trotzdem noch einen Anspruch errechnen; deutlich höhere Renten führen praktisch meist zum Ausschluss.

Rentnerpaare (2 Personen-Haushalt)

Bei Rentnerpaaren liegen die Höchsteinkommen entsprechend höher:

  • Mietstufe I: etwa bis 1.953 Euro.
  • Mietstufe IV: etwa bis 2.080 Euro
  • Mietstufe VII: etwa bis 2.181 Euro

Für Haushalte mit mehr Personen (z. B. pflegebedürftige Angehörige, Enkel im Haushalt) verschieben sich die Grenzen weiter nach oben, weil das zulässige Einkommen mit jeder Person steigt.

Wohngeld-Grenze 2026: Entscheidend sind drei Faktoren

Ein fester Rentenbetrag als Grenze existiert nicht; stattdessen entscheidet die Kombination aus drei Schlüsselkomponenten.

  • 1. Einkommen (Rente + X): Gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente, Minijob, Kapitalerträge – abzüglich pauschaler Freibeträge, z. B. für Pflegegrad oder Schwerbehinderung.
  • 2. Miete (Bruttokaltmiete): Nur die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten gehen in die Berechnung ein; Heizkosten werden nicht über Wohngeld, sondern anderweitig getragen.
  • 3. Mietstufe der Gemeinde: Je höher die Mietstufe (I bis VII), desto höher darf das Einkommen sein und desto höher fällt der mögliche Zuschuss aus.

Zusätzlich gibt es einen Vermögensfreibetrag: Bis zu 60.000 Euro Vermögen für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person werden nicht angerechnet. Wer deutlich darüber liegt, scheidet trotz kleiner Rente meist aus dem Wohngeldbezug aus.

Typische „Grenzfälle“ für Rente und Wohngeld 2026

Praxis-Beispiele zeigen, ab wann es für Rentner eng wird:

  • Alleinstehende Rentner in einer Stadt mit Mietstufe IV (z. B. mittlere Großstadt), Bruttokaltmiete um 450 Euro, haben häufig noch Anspruch, solange das Gesamteinkommen etwa unter 1.500 Euro im Monat liegt.
  • Rentnerpaare mit Miete um 600–700 Euro und Mietstufe V oder VI können teilweise noch Wohngeld erhalten, selbst wenn beide zusammen rund 2.000 Euro Rente haben.
  • Wer zusätzlich einen Grundrentenzuschlag erhält, profitiert beim Wohngeld von einem Freibetrag auf einen Teil dieser Zusatzrente, sofern mind. 33 Versicherungsjahre mit geringen Einkommen vorliegen.

Sobald die Rente die jeweiligen Höchsteinkommensgrenzen der Wohngeldtabelle deutlich übersteigt, ist ein Wohngeldanspruch 2026 praktisch ausgeschlossen – dann führt nur noch eine deutliche Erhöhung der Miete oder ein Einkommensrückgang wieder in den Anspruchsbereich.

Übersicht: Wohngeld-Grenzen 2026 für Rentner (Auszug)

HaushaltMietstufe (Beispiel)Richtwert Höchsteinkommen 2025/26 pro Monat
1 Person (Rentner)Ica. 1.443 €
1 Person (Rentner)IVca. 1.541 €
1 Person (Rentner)VIIca. 1.619 €
2 Personen (Rentnerpaar)Ica. 1.953 €.
2 Personen (Rentnerpaar)IVca. 2.080 €
2 Personen (Rentnerpaar)VIIca. 2.181 €

Die tatsächliche Grenze im Einzelfall kann leicht darüber oder darunter liegen, weil weitere Faktoren (Miete, Abzüge, Freibeträge) einfließen.

Praxistipps: So prüfen Rentner ihren Wohngeld-Anspruch 2026

  • Online-Rechner nutzen: Mit offiziellen Wohngeldrechnern von Ministerium oder seriösen Portalen lässt sich in wenigen Minuten prüfen, ob sich ein Antrag lohnt.
  • Unterlagen bereitlegen: Aktuelle Rentenbescheide, Nachweise über Nebeneinkünfte, Kontoauszüge und Mietvertrag erleichtern eine genaue Berechnung bei der Wohngeldstelle.
  • Freibeträge ausschöpfen: Schwerbehinderung, Pflegegrad, Grundrentenzuschlag und Unterhaltsverpflichtungen können das anrechenbare Einkommen senken und die Wohngeldchancen verbessern.
  • Alternative prüfen: Liegt die Rente sehr niedrig, kann statt Wohngeld die Grundsicherung im Alter günstiger sein, weil hier auch Heizkosten und Mehrbedarfe übernommen werden.

So wird klar: Die „Grenze“ zwischen Rente und Wohngeld 2026 verläuft nicht an einem einzigen Betrag, sondern hängt von mehreren Stellschrauben ab – wer als Rentner hohe Wohnkosten hat, sollte den Anspruch unbedingt individuell durchrechnen lassen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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