Grundprinzip: Wie Wohngeld und Rente zusammenhängen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte, deren Einkommen für die Wohnkosten zu niedrig ist – Rente zählt dabei als Einkommen, wird aber nicht eins zu eins angerechnet. Die Wohngeldstelle prüft, ob das anrechenbare Einkommen in einer Spanne liegt, die weder zu niedrig (Mindesteinkommen) noch zu hoch (Höchsteinkommen) ist, und berücksichtigt dabei pauschale Abzüge, z. B. für Kranken- und Pflegeversicherung.
- Je höher die Miete und je höher die Mietstufe der Kommune, desto höher darf die Rente sein, ohne den Anspruch zu verlieren.
- Neben der gesetzlichen Rente zählen auch Betriebsrenten, private Renten, Kapitalerträge und Nebeneinkünfte – abzüglich bestimmter Freibeträge.
Konkrete Einkommensgrenzen 2026 für Rentner – Beispiele
Für 2025/2026 geben nachfolgende Beispiele und folgende Tabelle einen guten Näherungswert, ab wann Wohngeld bei Rentnern noch möglich ist.
Alleinstehende Rentner (1 Person)
Nach aktuellen Tabellen liegt das monatliche Höchsteinkommen für alleinstehende Rentner 2025/26 etwa in folgendem Bereich:
- Mietstufe I: bis ca. 1.443 Euro Einkommen im Monat.
- Mietstufe IV: bis ca. 1.541 Euro Einkommen im Monat.
- Mietstufe VII (teure Großstadtlagen): bis ca. 1.619 Euro Einkommen im Monat.
Liegt die Altersrente (plus sonstige Einkünfte) knapp darüber, kann die Wohngeldstelle je nach Miethöhe und Abzügen trotzdem noch einen Anspruch errechnen; deutlich höhere Renten führen praktisch meist zum Ausschluss.
Rentnerpaare (2 Personen-Haushalt)
Bei Rentnerpaaren liegen die Höchsteinkommen entsprechend höher:
- Mietstufe I: etwa bis 1.953 Euro.
- Mietstufe IV: etwa bis 2.080 Euro
- Mietstufe VII: etwa bis 2.181 Euro
Für Haushalte mit mehr Personen (z. B. pflegebedürftige Angehörige, Enkel im Haushalt) verschieben sich die Grenzen weiter nach oben, weil das zulässige Einkommen mit jeder Person steigt.
Wohngeld-Grenze 2026: Entscheidend sind drei Faktoren
Ein fester Rentenbetrag als Grenze existiert nicht; stattdessen entscheidet die Kombination aus drei Schlüsselkomponenten.
- 1. Einkommen (Rente + X): Gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente, Minijob, Kapitalerträge – abzüglich pauschaler Freibeträge, z. B. für Pflegegrad oder Schwerbehinderung.
- 2. Miete (Bruttokaltmiete): Nur die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten gehen in die Berechnung ein; Heizkosten werden nicht über Wohngeld, sondern anderweitig getragen.
- 3. Mietstufe der Gemeinde: Je höher die Mietstufe (I bis VII), desto höher darf das Einkommen sein und desto höher fällt der mögliche Zuschuss aus.
Zusätzlich gibt es einen Vermögensfreibetrag: Bis zu 60.000 Euro Vermögen für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person werden nicht angerechnet. Wer deutlich darüber liegt, scheidet trotz kleiner Rente meist aus dem Wohngeldbezug aus.
Typische „Grenzfälle“ für Rente und Wohngeld 2026
Praxis-Beispiele zeigen, ab wann es für Rentner eng wird:
- Alleinstehende Rentner in einer Stadt mit Mietstufe IV (z. B. mittlere Großstadt), Bruttokaltmiete um 450 Euro, haben häufig noch Anspruch, solange das Gesamteinkommen etwa unter 1.500 Euro im Monat liegt.
- Rentnerpaare mit Miete um 600–700 Euro und Mietstufe V oder VI können teilweise noch Wohngeld erhalten, selbst wenn beide zusammen rund 2.000 Euro Rente haben.
- Wer zusätzlich einen Grundrentenzuschlag erhält, profitiert beim Wohngeld von einem Freibetrag auf einen Teil dieser Zusatzrente, sofern mind. 33 Versicherungsjahre mit geringen Einkommen vorliegen.
Sobald die Rente die jeweiligen Höchsteinkommensgrenzen der Wohngeldtabelle deutlich übersteigt, ist ein Wohngeldanspruch 2026 praktisch ausgeschlossen – dann führt nur noch eine deutliche Erhöhung der Miete oder ein Einkommensrückgang wieder in den Anspruchsbereich.
Übersicht: Wohngeld-Grenzen 2026 für Rentner (Auszug)
| Haushalt | Mietstufe (Beispiel) | Richtwert Höchsteinkommen 2025/26 pro Monat |
|---|---|---|
| 1 Person (Rentner) | I | ca. 1.443 € |
| 1 Person (Rentner) | IV | ca. 1.541 € |
| 1 Person (Rentner) | VII | ca. 1.619 € |
| 2 Personen (Rentnerpaar) | I | ca. 1.953 €. |
| 2 Personen (Rentnerpaar) | IV | ca. 2.080 € |
| 2 Personen (Rentnerpaar) | VII | ca. 2.181 € |
Die tatsächliche Grenze im Einzelfall kann leicht darüber oder darunter liegen, weil weitere Faktoren (Miete, Abzüge, Freibeträge) einfließen.
Praxistipps: So prüfen Rentner ihren Wohngeld-Anspruch 2026
- Online-Rechner nutzen: Mit offiziellen Wohngeldrechnern von Ministerium oder seriösen Portalen lässt sich in wenigen Minuten prüfen, ob sich ein Antrag lohnt.
- Unterlagen bereitlegen: Aktuelle Rentenbescheide, Nachweise über Nebeneinkünfte, Kontoauszüge und Mietvertrag erleichtern eine genaue Berechnung bei der Wohngeldstelle.
- Freibeträge ausschöpfen: Schwerbehinderung, Pflegegrad, Grundrentenzuschlag und Unterhaltsverpflichtungen können das anrechenbare Einkommen senken und die Wohngeldchancen verbessern.
- Alternative prüfen: Liegt die Rente sehr niedrig, kann statt Wohngeld die Grundsicherung im Alter günstiger sein, weil hier auch Heizkosten und Mehrbedarfe übernommen werden.
So wird klar: Die „Grenze“ zwischen Rente und Wohngeld 2026 verläuft nicht an einem einzigen Betrag, sondern hängt von mehreren Stellschrauben ab – wer als Rentner hohe Wohnkosten hat, sollte den Anspruch unbedingt individuell durchrechnen lassen.


