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Unterhaltsvorschuss Januar 2026: Auszahlungstermin, Höhe und wichtige Änderungen für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss für den Anspruchsmonat Januar 2026 wird spätestens am Mittwoch, 31. Dezember 2025, im Voraus ausgezahlt und muss zu Monatsbeginn auf dem Konto des betreuenden Elternteils verfügbar sein. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt trotz höherem Mindestunterhalt wegen des gleichzeitig steigenden Kindergeldes stabil.

Auszahlung Unterhaltsvorschuss Januar 2026

  • Unterhaltsvorschuss wird immer monatlich im Voraus gezahlt, damit der Lebensunterhalt des Kindes ab dem 1. Tag des Monats gesichert ist.
  • Für den Bezugsmonat Januar 2026 gilt: Der Vorschuss muss spätestens am letzten Bankarbeitstag im Dezember 2025, also am 31.12.2025, überwiesen sein.
  • Je nach Bearbeitungspraxis der Jugendämter kann die Überweisung bereits ein bis zwei Tage früher erfolgen; maßgeblich ist, dass das Geld zu Monatsbeginn auf dem Konto ist.

Tabelle: Auszahlungstermin Januar 2026

Unterhaltsvorschuss für MonatSpätester Überweisungstag JugendamtGeldeingang in der Praxis
Januar 2026Mittwoch, 31.12.202530.12.2025–02.01.2026
  • Die Zahlung erfolgt ausschließlich unbar auf das Konto des alleinerziehenden Elternteils; Auszahlungen an den unterhaltspflichtigen Elternteil sind ausgeschlossen.
  • Fällt der letzte Kalendertag auf ein Wochenende oder einen bankfreien Tag, ziehen viele Unterhaltsvorschusskassen die Überweisung auf den vorherigen Bankarbeitstag vor.

Höhe des Unterhaltsvorschusses im Januar 2026

Für 2026 steigt der gesetzliche Mindestunterhalt pro Altersstufe leicht, gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat. Da der Unterhaltsvorschuss stets um das volle Kindergeld gekürzt wird, bleiben die tatsächlichen Zahlbeträge 2026 gegenüber 2025 unverändert.

Tabelle: Unterhaltsvorschuss 2026 nach Alter

Alter des KindesMindestunterhalt 2026Kindergeld 2026 (Abzug in voller Höhe)Ausgezahlter Unterhaltsvorschuss 2026
0–5 Jahre486 €259 €227 €
6–11 Jahre558 €259 €299 €
12–17 Jahre653 €259 €394 €
  • Die Auszahlung ist weiterhin vom Alter des Kindes abhängig; für ältere Kinder ist der Bedarf und damit der Mindestunterhalt höher.
  • Die Beträge gelten bundeseinheitlich, unabhängig davon, welches Jugendamt den Unterhaltsvorschuss auszahlt.

Warum kommt die Zahlung für Januar schon im Dezember?

  • Der Unterhaltsvorschuss ist als Ausfallsicherung gedacht, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt.
  • Um sicherzustellen, dass Miete, Lebensmittel und andere Fixkosten zu Monatsbeginn bezahlt werden können, schreibt das UVG vor, dass die Zahlung für den kommenden Monat immer vorab, also bis zum letzten Bankarbeitstag des Vormonats, erfolgen muss.
  • Im Januar 2026 bedeutet das: Die Vorschussleistung für Kinder muss bereits am 31. Dezember 2025 verfügbar sein und deckt den kompletten Monat Januar ab.
  • Dieses Prinzip entspricht der Praxis bei anderen existenzsichernden Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld, die ebenfalls im Voraus überwiesen werden.

Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss 2026

  • Anspruch haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt.
  • Der Unterhaltsvorschuss wird nur gezahlt, wenn das Kind beim alleinerziehenden Elternteil lebt und dieser den überwiegenden Teil der Betreuung übernimmt.

Zusätzliche Bedingungen ab 12 Jahren

  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren besteht ein Anspruch nur, wenn das Kind oder der alleinerziehende Elternteil kein Bürgergeld (ab Mitte 2026: Grundsicherung für Arbeitsuchende) bezieht oder durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr darauf angewiesen ist.
  • Alternativ bleibt der Anspruch bestehen, wenn der alleinerziehende Elternteil trotz Bürgergeldbezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Antrag, Bewilligungszeitraum und Verlängerung

  • Unterhaltsvorschuss gibt es nicht automatisch; der alleinerziehende Elternteil muss beim zuständigen Jugendamt einen Antrag stellen.
  • Eine rückwirkende Zahlung ist nur sehr eingeschränkt möglich; maßgeblich ist in der Regel der Monat der Antragstellung, frühere Monate verfallen.
  • Die Bewilligung erfolgt meist für einen befristeten Zeitraum, zum Beispiel 12 Monate, und muss danach rechtzeitig verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen.
  • Änderungen wie neue Adresse, geänderter Unterhalt, Zusammenzug mit neuem Partner oder Jobaufnahme müssen dem Jugendamt sofort mitgeteilt werden, sonst drohen Rückforderungen.

Eigene Höhe für Januar 2026 berechnen

Die Berechnung folgt auch 2026 demselben einfachen Schema.

  • Schritt 1: Mindestunterhalt nach § 1612a BGB je nach Altersstufe aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.
  • Schritt 2: Das Kindergeld 2026 in Höhe von 259 Euro komplett abziehen.
  • Schritt 3: Das Ergebnis ist der monatliche Unterhaltsvorschuss nach UVG für Januar 2026.

Online-Unterhaltsrechner können die Beträge zusätzlich individuell prüfen und helfen, die erwartete Auszahlung für Januar 2026 realistisch zu planen.​

Alle Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermine 2026

Unterhaltsvorschuss Auszahlung 2026

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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