Mehr Kindergeld ab 2026
- Ab 1. Januar 2026 erhalten Eltern 259 Euro Kindergeld pro Monat und Kind statt bisher 255 Euro – das sind 4 Euro mehr im Monat bzw. 48 Euro mehr im Jahr je Kind.
- Die Höhe ist weiterhin für alle Kinder gleich, unabhängig von der Kinderzahl oder dem Einkommen der Eltern; eine gesonderte Antragstellung für die Erhöhung ist nicht nötig, die Familienkasse passt den Betrag automatisch an.
Was das finanziell bedeutet
- Familien mit zwei Kindern bekommen 2026 insgesamt 6.216 Euro Kindergeld im Jahr, bei drei Kindern sind es 9.324 Euro.
- Die Erhöhung fällt eher moderat aus, hilft aber zusammen mit höheren Freibeträgen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten etwas abzufedern.
Höherer Kinderfreibetrag und Steuerentlastung
- 2026 steigt der Kinderfreibetrag von insgesamt 9.600 Euro (2025) auf 9.756 Euro pro Kind und Jahr.
- Er setzt sich zusammen aus
- 6.828 Euro Kinderfreibetrag (3.414 Euro je Elternteil) und
- 2.928 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) (1.464 Euro je Elternteil).
Für wen sich der Freibetrag lohnt
- Das Finanzamt prüft wie bisher in der Steuererklärung automatisch, ob für die Eltern Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (sog. Günstigerprüfung).
- Vor allem Eltern mit mittleren und höheren Einkommen profitieren vom höheren Freibetrag, weil sich dadurch das zu versteuernde Einkommen stärker reduziert.
Kinderzuschlag und weitere Familienleistungen
- Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen bleibt 2026 auf hohem Niveau; viele Übersichten nennen weiterhin rund bis zu 297 Euro pro Kind und Monat, konkrete Werte hängen aber von Einkommen und Wohnkosten ab.
- Anspruch haben Eltern, die zwar ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht den ihrer Kinder; geprüft werden u.a. Erwerbseinkommen, Wohngeld und Kindergeld.
Bürokratieabbau und Digitalisierung
- Die Bundesregierung plant, Anträge auf Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere Leistungen stärker zu bündeln und zu digitalisieren, damit Familien weniger Formulare ausfüllen müssen.
- Ziel ist, Überschneidungen zwischen Leistungen zu verringern und im Idealfall mehr automatische Auszahlungen zu ermöglichen, statt dass Ansprüche ungenutzt bleiben.
Grundfreibetrag und Sozialleistungen – mehr Netto vom Brutto
- Der allgemeine Steuer-Grundfreibetrag steigt 2026 auf rund 12.336–12.348 Euro (Alleinstehende), wodurch ein höheres Existenzminimum steuerfrei bleibt.
- Davon profitieren auch Familien: Je nach Einkommen kann sich die Einkommenssteuerlast für Paare mit Kindern um einige hundert Euro pro Jahr verringern.
Auswirkungen auf Familienbudgets
- Höherer Grundfreibetrag + Kinderfreibetrag + mehr Kindergeld summieren sich in vielen Haushalten auf einen spürbaren Jahreseffekt im drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich, je nach Einkommen und Kinderzahl.
- Besonders lohnend ist eine aktualisierte Lohnsteuerklasse (z.B. bei Heirat oder Trennung), damit die Entlastung möglichst früh über die monatliche Lohnabrechnung ankommt.
Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld
- 2026 soll das bisherige Bürgergeld schrittweise durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, die u.a. Familien im Leistungsbezug betrifft.
- Die Regelsätze werden nach aktueller Planung nicht erhöht, was bei steigenden Preisen für viele armutsgefährdete Haushalte problematisch bleibt; gleichzeitig werden Wohnkosten-Regeln und Mitwirkungspflichten teils verschärft.
- Das Kindergeld wird nach wie vor auch 2026 auf den Bürgergeld Regelsatz angerechnet. Kinderzuschlag gibt es nur, wenn dadurch dier Bezug von Bürgergeld bzw. Grundsicherung vermieden werden kann.
Bedeutung für Familien mit niedrigem Einkommen
- Familien, die auf Bürgergeld/Grundsicherung angewiesen sind, profitieren zwar von mehr Kindergeld und Kinderfreibeträgen, diese werden aber bei Sozialleistungen teilweise angerechnet.
- Wichtig bleibt, Kinderzuschlag, Wohngeld und ggf. die neue Grundsicherung immer im Paket zu betrachten, um Lücken in der Existenzsicherung zu vermeiden.
Kinderkrankentage und Elterngeld: Was bleibt, was sich nicht ändert
- Nach aktuellen Berichten bleiben die während der Pandemie und Energiekrise ausgeweiteten Kinderkrankentage auch 2026 großzügig; Eltern können weiter zusätzliche Tage zur Betreuung kranker Kinder nutzen.
- Beim Elterngeld bleibt die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bestehen – wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Konsequenzen für die Familienplanung
- Für Durchschnittsverdiener ändert sich beim Elterngeld 2026 wenig, allerdings müssen Besserverdienende weiter prüfen, ob sie knapp unter oder über der Einkommensgrenze liegen.
- Die Kombination aus Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und ggf. Teilzeitmodellen bleibt entscheidend, um die finanzielle Lücke in der Baby‑ und Kleinkindphase zu schließen.
Checkliste: Das sollten Familien 2026 konkret tun
- Kindergeld kontrollieren: Ab Januar 2026 muss auf den Bescheiden 259 Euro pro Kind und Monat stehen – Abweichungen sofort bei der Familienkasse klären.
- Steuerfreibeträge prüfen: In der Steuererklärung für 2026 Kinder korrekt eintragen und Belege (Kinderbetreuung, Ausbildung) sammeln; das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
- Kinderzuschlag/Wohngeld neu berechnen: Bei knappen Einkommen lohnt sich ein Online‑Check oder eine Beratung zu Kinderzuschlag, Wohngeld und ggf. neuer Grundsicherung.
- Regelbedarfe und Grundsicherung im Blick behalten: Wer Bürgergeld/Grundsicherung bezieht, sollte die Anpassungen der Regelsätze, Mietobergrenzen und Anrechnungsregeln genau verfolgen.
FAQ: Häufige Fragen zu Familie und Soziales 2026
Bekommt wirklich jede Familie automatisch mehr Kindergeld?
Ja. Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat; bestehende Bewilligungen werden automatisch umgestellt, ein extra Antrag ist nicht erforderlich.
Was bringt mir der höhere Kinderfreibetrag, wenn ich schon Kindergeld bekomme?
Der Kinderfreibetrag wirkt sich über die Einkommensteuer aus; das Finanzamt rechnet automatisch aus, ob der Freibetrag oder das Kindergeld für dich günstiger ist. Bei höherem Einkommen sorgt der Freibetrag oft für eine zusätzliche Steuerersparnis.
Ändert sich 2026 etwas an der geplanten Kindergrundsicherung?
Die große Kindergrundsicherung ist politisch ins Stocken geraten; stattdessen setzt die Regierung 2026 vor allem auf höhere Kindergeld- und Freibetragswerte sowie Verbesserungen bei Kinderzuschlag und Wohngeld. Eine echte Zusammenführung der Leistungen bleibt vorerst Zukunftsmusik.


