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Arbeitsrecht 2026: Mindestlohn 13,90 €, Aktivrente, Equal Pay & Betriebsratswahl – das müssen Arbeitnehmer jetzt wissen!

Das Jahr 2026 startet mit zahlreichen Neuerungen und Änderungen im Arbeitsrecht, die Millionen von Beschäftigten und Personalverantwortlichen betreffen. Von höheren Mindestlöhnen über die neue Aktivrente bis hin zu einem Meilenstein bei der Entgelttransparenz – diese Änderungen prägen den Arbeitsmarkt 2026. Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Höherer Mindestlohn und neue Minijob-Grenze

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt zugleich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro brutto monatlich. Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf künftig maximal rund 43 Stunden und 22 Minuten im Monat beschäftigt sein.
Besonders im Pflegebereich greifen zusätzlich ab Juli 2026 neue Mindestlöhne:

  • 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte
  • 17,80 Euro für qualifizierte Pflegekräfte
  • 21,03 Euro für Pflegefachkräfte

Aktivrente: Arbeiten im Ruhestand steuerfrei möglich

Ein zentrales Novum 2026 ist die Einführung der Aktivrente. Sie soll Rentner motivieren, weiterhin berufstätig zu bleiben und so den Fachkräftemangel abzufedern. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Beträge darüber hinaus bleiben steuerpflichtig.
Sozialversicherungspflicht und Beitragslast bleiben weitgehend unverändert. Arbeitnehmer können sich freiwillig weiterhin rentenversichern; Arbeitgeber leisten wie bisher ihre Pflichtbeiträge. Nach zwei Jahren ist eine erste Evaluation der Regelung vorgesehen.
Nicht profitieren dürfen Selbstständige, Beamte, Landwirte, Freiberufler und Minijobber – was bereits zur Ankündigung von Klagen geführt hat, etwa durch den Bund der Steuerzahler.

Rentenalter für Schwerbehinderte steigt

Zu Jahresbeginn wurde auch die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen weiter angehoben. Sie liegt nun bei 64 Jahren, während ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen ab 61 Jahren weiterhin möglich ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen zur Krankenversicherung und Rntenversicherung wurden zum Jahreswechsel angepasst:

  • Krankenversicherung: 69.750 Euro jährlich
  • Rentenversicherung: 101.400 Euro jährlich

Diese Anpassungen wirken sich auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge insbesondere bei Besserverdienenden aus.

Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen. Der steuerfreie Anteil bezieht sich ausschließlich auf den Zuschlag selbst – nicht auf den regulären Stundenlohn. Die Regel gilt nur für Überstunden, die über die tarifliche Arbeitszeit hinausgehen. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch weiterhin an, was Arbeitgebern zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung bescheren dürfte.

Bundestariftreuegesetz: Schutz vor Lohndumping

Das geplante Bundestariftreuegesetz, dessen Verabschiedung Anfang 2026 erwartet wird, soll die Tarifbindung stärken und Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern. Künftig sollen Bundesaufträge ab einem Wert von rund 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind.

Entgelttransparenz 2026

Ein besonderer Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt 2026 auf der Entgelttransparenz. Ab 7. Juni 2026 gilt die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970). Sie verpflichtet Arbeitgeber künftig,

  • Gehaltsangaben schon in Stellenanzeigen offenzulegen,
  • ihre Entgeltstrukturen transparent zu machen,
  • und Beschäftigten umfassende Auskunftsrechte einzuräumen.

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ab 2027 jährlich über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede berichten. Wird ein Lohnunterschied von über fünf Prozent festgestellt, sind Arbeitgeber verpflichtet, diesen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Aktuelle Urteile, wie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24), verschärfen diese Entwicklung: Verdient eine Arbeitnehmerin weniger als ein namentlich genannter Kollege bei gleicher Tätigkeit, wird automatisch eine Diskriminierung vermutet. Der Arbeitgeber muss in solchen Fällen den Gegenbeweis führen.

Betriebsratswahlen 2026

Zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 finden bundesweit die nächsten Betriebsratswahlen statt. Unternehmen sollten sich frühzeitig organisatorisch und rechtlich vorbereiten, insbesondere angesichts neuer Rechtsprechung – etwa zur Wahlberechtigung von Führungskräften in Matrixstrukturen. Auch der Einsatz digitaler Tools und Kommunikationsmittel spielt dabei eine immer größere Rolle.

Fazit: Neuerungen im Arbeitsrecht 2026

Das Jahr 2026 bringt umfangreiche gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht. Höhere Löhne, transparente Gehaltsstrukturen und steuerliche Entlastungen verändern den Alltag in Unternehmen spürbar. Für Personalabteilungen bedeutet das: rechtzeitig reagieren, Prozesse anpassen und Compliance-Anforderungen konsequent umsetzen. Für Arbeitnehmer heißt das: Augen auf und immer gut informiert sein, z. B. hier mit dem Nachrichtenmagazin Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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