Warum das Arbeitslosengeld oft nicht reicht
Arbeitslosengeld beträgt nur 60 Prozent des letzten Nettogehalts, mit Kind 67 Prozent, und ist zudem nach oben gedeckelt (Bemessungsgrenze 2026: 8.450 Euro brutto monatlich). Gerade bei hohen Fixkosten für Miete, Kredite und Energie entsteht schnell eine Lücke: Das ALG I ist als Lohnersatz gedacht, nicht als Vollabsicherung aller laufenden Verpflichtungen.
Schritt 1: Haushaltsplan und Zahlungsprioritäten
Wer merkt, dass das Arbeitslosengeld nicht reicht, sollte zuerst einen ehrlichen Haushaltsplan erstellen: feste Ausgaben (Miete, Energie, Versicherungen) und variable Kosten (Lebensmittel, Handy, Abos) gegenüberstellen. Wichtig ist, Zahlungsprioritäten zu setzen: Miete, Strom, Heizung und Krankenversicherung haben Vorrang – Streaming‑Dienste, unnötige Versicherungen oder teure Handyverträge gehören auf den Prüfstand.
Schritt 2: Anspruch auf Aufstockung prüfen
Reicht das ALG I nicht für den Lebensunterhalt, kann ergänzend Bürgergeld (ab Mitte 2026: Grundsicherungsgeld) beantragt werden; man wird dann zum „Aufstocker“. Das Jobcenter prüft, ob nach Anrechnung des ALG I, eventueller Partnereinkünfte und Vermögensfreibeträge ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen für den Regelbedarf sowie die Kosten der Unterkunft besteht.
Schritt 3: Wohngeld und Kinderzuschlag nutzen
Familien mit niedrigem Arbeitslosengeld sollten prüfen, ob Wohngeld eine Alternative oder Ergänzung zur Grundsicherung sein kann; insbesondere bei relativ hohem ALG I und hoher Miete ist Wohngeld oft vorteilhaft. Haben Eltern Kinder, kommt zusätzlich Kinderzuschlag in Frage, wenn zwar das Einkommen für die Eltern, nicht aber für die gesamte Familie reicht – hier ist der Bescheid über ALG I wichtige Grundlage zur Prüfung.
Schritt 4: Schulden, Raten und Verträge neu ordnen
Wer bereits Ratenkredite oder Dispo-Schulden hat, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen und niedrigere Raten, Stundungen oder Umschuldungen anfragen, bevor Zahlungsrückstände entstehen. Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen unterstützen kostenlos bei der Sortierung von Forderungen, beim Kontakt mit Gläubigern und bei der Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten.
Schritt 5: Nebenjob und Zuverdienst
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I ist ein Nebenjob bis 14,9 Wochenstunden erlaubt; davon bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, darüber hinaus wird der Verdienst auf das ALG I angerechnet. Für Aufstocker im Bürgergeld gelten eigene Freibeträge: Ein Teil des Erwerbseinkommens bleibt anrechnungsfrei, sodass sich ein Minijob oder Teilzeitjob trotz Grundsicherung lohnen kann.
Schritt 6: Frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen
Die Agentur für Arbeit bietet neben der Zahlung von Arbeitslosengeld auch Beratung zu Weiterbildung, Qualifizierung, Umschulung und Förderprogrammen an, um die Rückkehr in Arbeit zu beschleunigen. Zusätzlich informieren Jobcenter, Wohngeldstellen, Familienkassen sowie unabhängige Beratungsangebote (z. B. Sozialverbände wie Für soziales Leben e.V., Verbraucherzentralen) über ergänzende Leistungen, Fristen und Antragswege.
Psychische Belastung ernst nehmen
Anhaltende Arbeitslosigkeit und Geldsorgen sind eine hohe psychische Belastung, erhöhen Stress und können zu Schlafstörungen oder Depressionen führen. Betroffene sollten frühzeitig Unterstützung im persönlichen Umfeld, bei Beratungsstellen oder – wenn nötig – bei Hausarzt und psychologischen Diensten suchen; auch die Agentur für Arbeit kann an entsprechende Hilfen verweisen.
Zusammenfassung
Die steigende Arbeitslosigkeit im Januar 2026 trifft viele Haushalte hart, weil das Arbeitslosengeld oft nur einen Teil der laufenden Kosten deckt. Wer merkt, dass das ALG I nicht reicht, sollte schnell handeln: Haushalt durchrechnen, Aufstockung durch Bürgergeld oder Wohngeld prüfen, Schuldenberatung nutzen, erlaubten Zuverdienst ausschöpfen und sich fachlich wie psychisch beraten lassen.


