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Arbeitslosigkeit im Januar 2026 gestiegen: Was tun, wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht?

Die Arbeitslosigkeit ist im Januar 2026 weiter gestiegen, die Zahl der Arbeitslosen liegt mit rund 2,9 Millionen so hoch wie seit Jahren nicht mehr und die Quote bei etwa 6,2 Prozent. Viele Betroffene merken jetzt schmerzhaft, dass das Arbeitslosengeld kaum für Miete, Strom und Lebensunterhalt reicht – doch es gibt konkrete Möglichkeiten, die eigene finanzielle Lage zu stabilisieren. Welche das sind, zeigen wir in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Warum das Arbeitslosengeld oft nicht reicht

Arbeitslosengeld beträgt nur 60 Prozent des letzten Nettogehalts, mit Kind 67 Prozent, und ist zudem nach oben gedeckelt (Bemessungsgrenze 2026: 8.450 Euro brutto monatlich). Gerade bei hohen Fixkosten für Miete, Kredite und Energie entsteht schnell eine Lücke: Das ALG I ist als Lohnersatz gedacht, nicht als Vollabsicherung aller laufenden Verpflichtungen.

Schritt 1: Haushaltsplan und Zahlungsprioritäten

Wer merkt, dass das Arbeitslosengeld nicht reicht, sollte zuerst einen ehrlichen Haushaltsplan erstellen: feste Ausgaben (Miete, Energie, Versicherungen) und variable Kosten (Lebensmittel, Handy, Abos) gegenüberstellen. Wichtig ist, Zahlungsprioritäten zu setzen: Miete, Strom, Heizung und Krankenversicherung haben Vorrang – Streaming‑Dienste, unnötige Versicherungen oder teure Handyverträge gehören auf den Prüfstand.

Schritt 2: Anspruch auf Aufstockung prüfen

Reicht das ALG I nicht für den Lebensunterhalt, kann ergänzend Bürgergeld (ab Mitte 2026: Grundsicherungsgeld) beantragt werden; man wird dann zum „Aufstocker“. Das Jobcenter prüft, ob nach Anrechnung des ALG I, eventueller Partnereinkünfte und Vermögensfreibeträge ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen für den Regelbedarf sowie die Kosten der Unterkunft besteht.

Schritt 3: Wohngeld und Kinderzuschlag nutzen

Familien mit niedrigem Arbeitslosengeld sollten prüfen, ob Wohngeld eine Alternative oder Ergänzung zur Grundsicherung sein kann; insbesondere bei relativ hohem ALG I und hoher Miete ist Wohngeld oft vorteilhaft. Haben Eltern Kinder, kommt zusätzlich Kinderzuschlag in Frage, wenn zwar das Einkommen für die Eltern, nicht aber für die gesamte Familie reicht – hier ist der Bescheid über ALG I wichtige Grundlage zur Prüfung.

Schritt 4: Schulden, Raten und Verträge neu ordnen

Wer bereits Ratenkredite oder Dispo-Schulden hat, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen und niedrigere Raten, Stundungen oder Umschuldungen anfragen, bevor Zahlungsrückstände entstehen. Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen unterstützen kostenlos bei der Sortierung von Forderungen, beim Kontakt mit Gläubigern und bei der Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten.

Schritt 5: Nebenjob und Zuverdienst

Beim Bezug von Arbeitslosengeld I ist ein Nebenjob bis 14,9 Wochenstunden erlaubt; davon bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, darüber hinaus wird der Verdienst auf das ALG I angerechnet. Für Aufstocker im Bürgergeld gelten eigene Freibeträge: Ein Teil des Erwerbseinkommens bleibt anrechnungsfrei, sodass sich ein Minijob oder Teilzeitjob trotz Grundsicherung lohnen kann.

Schritt 6: Frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen

Die Agentur für Arbeit bietet neben der Zahlung von Arbeitslosengeld auch Beratung zu Weiterbildung, Qualifizierung, Umschulung und Förderprogrammen an, um die Rückkehr in Arbeit zu beschleunigen. Zusätzlich informieren Jobcenter, Wohngeldstellen, Familienkassen sowie unabhängige Beratungsangebote (z. B. Sozialverbände wie Für soziales Leben e.V., Verbraucherzentralen) über ergänzende Leistungen, Fristen und Antragswege.

Psychische Belastung ernst nehmen

Anhaltende Arbeitslosigkeit und Geldsorgen sind eine hohe psychische Belastung, erhöhen Stress und können zu Schlafstörungen oder Depressionen führen. Betroffene sollten frühzeitig Unterstützung im persönlichen Umfeld, bei Beratungsstellen oder – wenn nötig – bei Hausarzt und psychologischen Diensten suchen; auch die Agentur für Arbeit kann an entsprechende Hilfen verweisen.

Zusammenfassung

Die steigende Arbeitslosigkeit im Januar 2026 trifft viele Haushalte hart, weil das Arbeitslosengeld oft nur einen Teil der laufenden Kosten deckt. Wer merkt, dass das ALG I nicht reicht, sollte schnell handeln: Haushalt durchrechnen, Aufstockung durch Bürgergeld oder Wohngeld prüfen, Schuldenberatung nutzen, erlaubten Zuverdienst ausschöpfen und sich fachlich wie psychisch beraten lassen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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