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Pflegegrad 2: Pflegegeld Leistungen 2026 – und was passiert, wenn die Pflegeperson ausfällt!

Pflegegrad 2 bedeutet, dass die Selbstständigkeit im Alltag bereits deutlich eingeschränkt ist – aber mit Unterstützung durch Angehörige oder andere Helfer ist ein Leben zu Hause weiterhin gut möglich. Gleichzeitig eröffnet dieser Pflegegrad einen umfangreichen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, allen voran das Pflegegeld für häusliche Pflege. Alle Einzelheiten zu den Geldleistungen bei PG 2 hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was Pflegegrad 2 genau bedeutet

Pflegegrad 2 steht im Gesetz für eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten“. Er wird vergeben, wenn im Pflegegutachten eine gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 27 und unter 47,5 Punkten erreicht wird und die Einschränkungen voraussichtlich länger als sechs Monate andauern.

Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), in dem Gutachter die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie die Gestaltung des Alltags bewerten. Typische Situationen bei Pflegegrad 2 sind etwa Hilfe beim Duschen, Ankleiden, der Medikamenteneinnahme oder bei der Orientierung im Alltag.

Voraussetzungen: So erhalten Betroffene Pflegegrad 2

Der Weg zu Pflegegrad 2 beginnt immer mit einem Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, die der Krankenversicherung angegliedert ist. Bereits der Tag der Antragstellung ist entscheidend, denn ab diesem Zeitpunkt können bei Bewilligung Leistungen rückwirkend gezahlt werden.

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten), der die Situation zu Hause oder in der Einrichtung begutachtet. Dabei sollten Betroffene und Angehörige den Alltag realistisch schildern, Hilfebedarf nicht beschönigen und ein Pflegetagebuch sowie ärztliche Unterlagen bereithalten.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Höhe und Bedingungen

Eine der wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 2 ist das Pflegegeld für häusliche Pflege, das an Pflegebedürftige gezahlt wird, die überwiegend von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. 2026 liegt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bei 347 Euro im Monat.

Voraussetzung für den vollen Anspruch ist, dass die Pflege überwiegend zu Hause und selbst organisiert erfolgt und kein ambulanter Pflegedienst die vollständige Versorgung im Rahmen der Pflegesachleistungen übernimmt. Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse in der Regel monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person, die es mit der Pflegeperson nach eigenen Vereinbarungen nutzen kann.

Pflegesachleistungen und Kombinationspflege

Wer bei Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst einsetzt, kann statt Pflegegeld sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. 2026 stehen hier bis zu 796 Euro pro Monat für anerkannte Dienste zur Verfügung, etwa für Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei Ernährung oder hauswirtschaftliche Unterstützung.

Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch einen Pflegedienst übernommen wird. In diesem Fall wird der verbrauchte Anteil des Sachleistungsbudgets auf das Pflegegeld angerechnet, sodass das Pflegegeld prozentual gekürzt wird, während ein Restbetrag zur freien Verwendung bleibt.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Neben Pflegegeld und Sachleistungen erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 einen ganzen Leistungskatalog, der die Pflege zu Hause finanziell abfedern soll. Dazu gehören insbesondere der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade, also auch für Pflegegrad 2, 131 Euro im Monat und ist zweckgebunden für Angebote, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Außerdem können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat übernommen werden.

Übersicht 2026: Zentrale Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 2

Leistung (häusliche Pflege)Typische Beträge 2026 bei Pflegegrad 2
Pflegegeld347 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst)bis 796 Euro pro Monat
Entlastungsbetrag131 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro pro Monat
Zuschuss bei vollstationärer Pflege im Heimca. 805 Euro pro Monat

Wer vollstationär in einem Pflegeheim lebt, erhält kein Pflegegeld mehr, weil die Pflege dort professionell sichergestellt wird, sondern einen monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse für Pflegegrad 2, während Unterkunft, Verpflegung und Eigenanteile selbst zu tragen sind.

Wofür das Pflegegeld gedacht ist

Pflegegeld ist ausdrücklich dazu bestimmt, die häusliche Pflege zu sichern und den erheblichen zeitlichen und emotionalen Aufwand der Pflegeperson auszugleichen. Rechtlich ist die Leistung zweckgebunden, in der Praxis können Pflegebedürftige und Angehörige aber selbst entscheiden, ob das Geld direkt an die Pflegeperson fließt oder in die gemeinsame Haushaltskasse einfließt, um Pflege und Alltag zu finanzieren.

Es handelt sich nicht um ein klassisches Arbeitsentgelt mit Arbeitsvertrag, sondern meist um eine Art Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige, für die besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln gelten. Bei höherem Pflegeaufwand können unter bestimmten Bedingungen sogar Rentenbeiträge und Unfallversicherung über die Pflegekasse für die Pflegeperson übernommen werden, wenn sie beruflich zurücksteckt.

Beratungseinsätze: Pflichttermin für Pflegegeld-Empfänger

Wer Pflegegeld für Pflegegrad 2 erhält, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Dieser Einsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist bei Pflegegrad 2 mindestens einmal halbjährlich vorgeschrieben.​

Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, Tipps geben und Überforderung der Angehörigen vorbeugen sowie sicherstellen, dass Leistungen optimal ausgeschöpft werden. Werden die verpflichtenden Beratungstermine nicht wahrgenommen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz entziehen, bis die Beratung nachgeholt wurde.

Wenn die Pflegeperson krank ist: Verhinderungspflege als Entlastung

Kaum eine Familie kann rund um die Uhr und das ganze Jahr hindurch pflegen, ohne selbst einmal krank zu werden oder Auszeiten zu benötigen. Fällt die Hauptpflegeperson bei Pflegegrad 2 vorübergehend aus – etwa wegen Krankheit, Reha oder Urlaub – springt die Verhinderungspflege ein.

Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise verhindert ist und eine Ersatzpflegeperson einspringt. Das können andere Angehörige, Freunde oder ein ambulanter Pflegedienst sein, der die Versorgung vorübergehend übernimmt.

Leistungen der Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Für Verhinderungspflege stehen pro Jahr ein eigenes Budget und eine begrenzte Zeitspanne zur Verfügung, die flexibel eingesetzt werden können. Der jährliche Höchstbetrag kann durch Kombination mit Kurzzeitpflege-Mitteln auf einen Gesamtbetrag von bis zu rund 3.500 Euro ansteigen, der in mehrere Tage oder Wochen Ersatzpflege aufgeteilt werden kann.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld üblicherweise für bis zu sechs Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt, damit der Pflegebedürftige nicht völlig auf diese wichtige Geldleistung verzichten muss. Auf diese Weise bleibt ein Teil des finanziellen Spielraums erhalten, während gleichzeitig die Kosten der Ersatzpflege über die Pflegekasse abgerechnet werden können.

Praktische Schritte bei Ausfall der Pflegeperson

Sobald absehbar ist, dass die Pflegeperson eine Auszeit braucht oder aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen werden, um Verhinderungspflege zu planen. Die Kasse informiert über anerkannte Anbieter, notwendige Nachweise und die genaue Höhe des verfügbaren Budgets.

Kommt es ungeplant zu einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt oder einer akuten Erkrankung, kann Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren. Hilfreich sind dann Bescheinigungen des Arztes oder der Klinik, um zu belegen, dass die reguläre Pflegeperson tatsächlich verhindert war.

Warum Pflegegrad 2 frühzeitig beantragt werden sollte

Gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit zögern viele Betroffene und Familien aus Scham oder Unsicherheit, einen Antrag auf Pflegegrad 2 zu stellen, und verschenken damit wertvolle Unterstützung. Dabei ist der Leistungsumfang erheblich: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Verhinderungspflege und Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung können den Alltag spürbar erleichtern.

Wer frühzeitig handelt, sich beraten lässt und die Leistungen clever kombiniert, kann die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten und pflegende Angehörige entlasten, ohne sofort an einen Umzug ins Pflegeheim denken zu müssen. So wird Pflegegrad 2 vom reinen Verwaltungsstatus zu einer echten Chance, Pflege und Lebensqualität im Alltag besser zu organisieren.

Zusammenfassung: Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der Betroffene weiterhin zu Hause leben können, aber dauerhaft Unterstützung im Alltag brauchen. Mit der Einstufung eröffnet sich ein umfangreicher Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung, allen voran das Pflegegeld für häusliche Pflege.

Wer überwiegend von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause versorgt wird, erhält 2026 bei Pflegegrad 2 ein Pflegegeld von 347 Euro monatlich, alternativ oder ergänzend können Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes bis 796 Euro im Monat genutzt werden. Zusätzlich stehen der Entlastungsbetrag von 131 Euro, Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse zu Wohnraumanpassungen zur Verfügung, während bei vollstationärer Pflege stattdessen ein gesonderter Heimbetrag gezahlt wird.

Das Pflegegeld ist zweckgebunden für die Sicherung der häuslichen Pflege, kann innerhalb der Familie aber flexibel vereinbart werden und wird durch verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI flankiert. Fällt die Hauptpflegeperson vorübergehend krankheitsbedingt oder wegen Urlaub aus, greift die Verhinderungspflege mit einem eigenen Jahresbudget und halbierter Weiterzahlung des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen, sodass die Versorgung durch Ersatzpflegepersonen finanziell abgesichert bleibt.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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