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Höherer Mindestlohn 2026: Diese Branchen zahlen deutlich mehr als vorgeschrieben

2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – in vielen Branchen liegen die tariflichen Mindestlöhne aber deutlich darüber. Vor allem Handwerk, Pflege, Gebäudereinigung, Elektro und Weiterbildung setzen eigene Untergrenzen, die Arbeitnehmern spürbar mehr Geld pro Stunde sichern.​ Einen Überblick über die deutschlandweiten Branchen-Mindestlöhne finden Sie in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Neuer gesetzlicher Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Damit steigt die Lohnuntergrenze im Vergleich zu 2025 deutlich an und verbessert das Einkommen von mehreren Millionen Beschäftigten im Niedriglohnbereich.

  • 13,90 Euro ab 01.01.2026 als gesetzliche Untergrenze.
  • Geplante weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 01.01.2027, nahe an 60 Prozent des Medianlohns.

Branchen mit Löhnen über dem Mindestlohn

Viele Wirtschaftszweige haben über Tarifverträge eigene Branchenmindestlöhne vereinbart, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Mindestlöhne gelten verbindlich für die jeweilige Branche und sind oft deutlich höher als 13,90 Euro.

  • Branchenmindestlöhne werden in Tarifverträgen festgelegt und per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt.
  • Ziel ist, Lohndumping zu verhindern und Fachkräfte durch bessere Bezahlung zu halten.

Beispiele: Wo 2026 spürbar mehr gezahlt wird

Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Branchen, deren tarifliche Mindestlöhne 2026 oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen liegen die Mindestlöhne weit über der gesetzlichen Untergrenze.

  • Pädagogische Mitarbeiter:innen: 20,24 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.
  • Pädagogische Mitarbeiter:innen mit zusätzlichen Qualifikationen/Bachelor: 20,86 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.

Elektrohandwerk

Das Elektrohandwerk zahlt als qualifizierte Facharbeiterbranche ebenfalls über Mindestlohnniveau.destatis+1​

  • Branchenmindestlohn Elektrohandwerk: 14,93 Euro pro Stunde im Jahr 2026.
  • Weitere Anhebungen sind bereits bis 2028 vereinbart, was die Attraktivität der Branche erhöht.

Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung existieren differenzierte Mindestlöhne, die deutlich über 13,90 Euro liegen.

  • Innen- und Unterhaltsreinigung: 15,00 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.
  • Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 Euro pro Stunde ab 01.01.2026.

Pflegebranche

Die Pflegebranche besitzt eigene Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen, die ein gutes Stück über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

  • Ungelernte Pflegekräfte: 16,10 Euro pro Stunde (bis 30.06.2026).
  • Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung: 17,35 Euro pro Stunde.
  • Pflegefachkräfte: 20,50 Euro pro Stunde.

Dachdecker-, Gerüstbau-, Schornsteinfegerhandwerk & Leiharbeit

Auch in weiteren Handwerks- und Spezialbranchen liegen die tariflichen Mindestlöhne regelmäßig oberhalb von 13,90 Euro.

  • Dachdeckerhandwerk: Mindestlöhne über der gesetzlichen Untergrenze, je nach Qualifikation teils deutlich höher (z. B. Gesell:innen).
  • Schornsteinfegerhandwerk: Mindestlohn von 14,50 Euro pro Stunde (Stand 2025, orientiert sich ebenfalls oberhalb der gesetzlichen Untergrenze).
  • Zeitarbeit/Leiharbeit: Branchenmindestlöhne, die üblicherweise über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Warum viele Branchen über dem Mindestlohn zahlen

Dass zahlreiche Branchen deutlich über 13,90 Euro pro Stunde liegen, hat strukturelle Gründe. Fachkräftemangel, hohe Qualifikationsanforderungen und gewerkschaftliche Stärke spielen dabei eine wesentliche Rolle.

  • In qualifizierten und körperlich belastenden Tätigkeiten sollen höhere Mindestlöhne Beschäftigte halten und neue Kräfte anziehen.d
  • Tarifverträge dienen als Instrument, faire Löhne durchzusetzen und den Wettbewerb über Dumpinglöhne zu begrenzen.

Was Beschäftigte 2026 prüfen sollten

Für Beschäftigte lohnt sich ein genauer Blick darauf, ob in ihrer Branche ein spezieller Branchenmindestlohn gilt. Wer in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, kann von höheren Untergrenzen profitieren als es der allgemeine Mindestlohn vorsieht.

  • Tarifvertrag, Branchenmindestlohn und Betriebsvereinbarungen geben Auskunft über den Anspruch auf höhere Löhne.
  • Bei Verstößen gegen den Mindestlohn – gesetzlich oder branchenbezogen – können Nachzahlungen eingefordert und Kontrollstellen eingeschaltet werden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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